Zitat von almiko;77827Von daher sehe ich grundsätzlich keinen Hinderungsgrund, warum das Jugendsportgericht jetzt dem Junioren-Trainer nicht die Auflage erteilen sollte, mir Schadenersatz zu leisten.
Das ist das Sportgericht für dieses Delikt nicht der/die zuständige Ansprechpartner/Behörde. In den Satzungen und Ordnungen deines Verbands ist sicherlich nirgends ein Schadenersatzanspruch geregelt.
Dies ist im BGB gefasst und bei dem o.g. Delikt handelt es sich um einen Rechtsstreit zwischen Bürger und Bürger. Demnach muss das Zivilgericht zuständig sein.
Du kannst eventuell dem Tainer beim Sportgericht moralisch dazu fordern deinen entstandenen Schaden zu entschädigen. Weigert er sich, muss halt gegen ihn von dir oder von deinem vertretenden Rechtsanwalt eine zivilrechtliche Klage folgen.