Ordnungsdienst

  • Hallo,


    als Kreisspielleiter versuche ich gerade die Vereine und Schiedsrichter in Sachen Ordnungsdienst auf Vordermann zu bringen.


    Deshalb habe ich den Vereinen folgendes mitgegeben und die Schiedsrichter aufgefordert dies zu kontrollieren und ggf. eine Meldung zu verfassen:


    • Leiter des Ordnungsdienst (LdO) darf im ESB nur 1 Funktion haben
    • LdO muss sich vor dem Spiel beim SR vorstellen (in Bayern Pflicht)
    • LdO (und andere Ordner) muss gekennzeichnet sein
    • LdO muss während des ganzen Spiels anwesend sein


    Wie ist es in euren Kreisen geregelt? Wie wichtig ist Euch die Anwesenheit? Kontrolliert ihr dies und macht ggf. eine Meldung?

  • Einen LdO (= einen Ordner) muss es geben, der muss auch im Spielbericht genannt werden. Darüber hinaus muss es angemessen viele weitere Ordner geben, das kann aber auch kreisspezifisch geregelt werden. Eine Kennzeichnungspflicht gint es ebenfalls, natürlich macht das auch nur Sinn, wenn der anwesend ist. Ein Verbot einer Doppelfunktion gibt es aber nicht, ebenso keine Pflicht zur Vorstellung.


    Meldung, na ja, ich gebe zu, dass ich da nicht immer ganz konsequent bin, in dem ich des Öfteren nicht explizit nach dem Ordnungsdienst frage (vergesse ich öfter, geht aber auch ein wenig nach Bauchgefühl), sehr pienzig bin ich aber, wenn ich den brauche, der aber nicht da ist oder erst organisiert werden muss.

  • Wfv im Herrenbereich (Kreisliga C bis Bezirksliga) :


    • Heim muss 2 Ordner stellen
    • Kennzeichnung ist Pflicht
    • Ordner haben sich ohne Aufforderung 15min vor Anpfiff beim SR anzumelden, sonst Meldung

    Doppelfunktion habe ich noch nie gesehen, gute Frage, ob es offiziell verboten wäre. Physio fände ich vielleicht ok, Ersatzspieler fände ich wenig hilfreich. Meistens ist es der Grillmeister :flieh:

  • als Kreisspielleiter versuche ich gerade die Vereine und Schiedsrichter in Sachen Ordnungsdienst auf Vordermann zu bringen.


    Deshalb habe ich den Vereinen folgendes mitgegeben und die Schiedsrichter aufgefordert dies zu kontrollieren und ggf. eine Meldung zu verfassen:

    Ist das eine Holschuld des SR oder die Bringschuld der Vereine?

  • Tja, das ist wie die Sache mit Theorie und Praxis ...


    Natürlich ist es eigentlich eine Bringschuld der Vereine, wie die rechtzeitige Freigabe des Spielberichtes auch, aber wenn der SR nicht nachfasst, wird es oft genug bei der Theorie bleiben ...

  • Ist bei uns (FV Rheinland) in den DuFüBest genau geregelt:


    3 Platzordner
    3.1
    Bei jedem Pflichtspiel müssen, bei Freundschaftsspielen sollen, zur Gewährleistung der Platzsicherheit
    im Seniorenbereich (ab Kreisliga B aufwärts) mindestens 5 mit einer Armbinde oder Ordnerweste
    gekennzeichnete volljährige Platzordner anwesend sein, Die Regelung ist praxisgerecht in der Form
    auszulegen, dass eine entsprechende Mindestanzahl von Zuschauern anwesend sein muss.
    Soweit es die konkreten Umstände erfordern (z.B. erwartete Anzahl von Zuschauern, besonders
    risikobehaftete Umstände), ist die Anzahl der anwesenden Platzordner entsprechend zu erhöhen. Bei
    Vorliegen derartiger Umstände sind auch bei Spielen im Seniorenbereich unterhalb der Kreisliga B
    genügend gekennzeichnete Platzordner einzusetzen. Die Platzordner dürfen während ihres Einsatzes
    keine andere Funktion ausüben.
    3.2
    Der Platzverein hat dem Schiedsrichter vor Beginn des Spiels mit dem Spielbericht den offiziellen
    Meldebogen (steht auf der Homepage des FVR zum Download bereit) mit der Liste der eingesetzten
    Platzordner vorzulegen.
    3.3
    Der Schiedsrichter hat jeden Verstoß einschließlich der Nichtbeachtung der Vorlagepflicht zu melden
    3.4
    Beim ersten Verstoß spricht der Staffelleiter gegen den jeweiligen Platzverein eine Verwarnung aus.
    Bei einem weiteren Verstoß innerhalb derselben Spielzeit erfolgt eine Anzeige an die zuständige
    Spruchkammer

  • Bei uns (Mecklenburg Vorpommern) müssen in jedem Spiel mit offiziellem Schiedsrichter 3 Ordner anwesend sein (also auch ab D-Junioren Kreisliga). Diese müssen volljährig sein und auf einem Formular unterschreiben. Zusätzlich muss einer davon der LdO sein und alle 3 müssen gekennzeichnet sein.

    Ab 100 Zuschauenden erhöht sich die Anzahl der Ordner gestaffelt (Ab 100 ->4, ab 200->5 usw.)

    Wir als SR sind auch dazu angehalten, das gewissenhaft zu kontrollieren