Regelfrage 44

  • Die nächste Regelfrage steht zur Beantwortung bereits.
    Frage 44 sollte eigentlich kein großes Problem sein, eigentlich ...


    Diskussionen sind ausdrücklich erwünscht.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Was will man da diskutieren? Die Antwort finde ich sehr eindeutig. (Darf man schon auflösen?)

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Wobei es nicht ganz glücklich ist, stimmen "Wo Ball bei Pfiff" und "Tatort des Vergehens" doch überein ...

  • Ich traus mich gar nicht fragen, wo finde ich denn die Regelfragen? :o :o :o

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Muss mich Manfred und StefanW anschließen.
    Das vorgegeben Ergebnis zum Ort der Spielfortsetzung ist ein wenig verwirrend. Möglich wären hier mAn 2 Antworten: wBbP oder Tatort des Vergehens. Bzgl der Anmerkung von StefanW, der Ball hätte ja schon 10 Meter weiter rollen können, ist zuzustimmen, jedoch hätte das dann mAn auch im Sachverhalt so stehen müssen. Aus dem Sacherhgalöt ist das leider nicht zu entnehmen, sodass man mAn davon ausgeht, dass sich der Ball noch beim beleidigenden Spieler befindet. Somit wären wBbP und Tatort des Vergehens identisch.

  • Das sehe ich vollkommen anders: Nur Ort des Vergehens, nicht aber "wo Ball bei Pfiff" ist der korrekte Ort für die Spielfortsetzung.


    Hier geht es um eine Regelfrage, die theoretisch beantwortet wird. Die Regeln sehen den ind. F. von der Stelle aus vor, an der der verfehlende Spieler stand. Wo der Ball ist, ist in der Situation vollkommen unerheblich! Dass der Ball in dieser konkreten Situation in der Nähe war, ändert nichts an der korrekten Antwort: Der Freistoß wird dort ausgeführt, wo der Spieler stand, das heißt am Ort des Vergehens. In der Praxis macht das keinen Unterschied (sieht man mal von den 20cm zwischen Spieler und Ball ab), in der Theorie ist das aber was Grundverschiedenes!

  • Das ist alles richtig was du schreibst und auch so in der Regelfrage 12 aus der SR-Zeitung 2/2012 erklärt, jedoch geht es lediglich darum, dass in diesem Fall wBbP und Tatort lt. Regelfrage identisch erscheinen! Die Fallgestaltung hätte mAn bzgl. des Ortes der Spiefortsetzung spezieller sein müssen um zu verdeutlichen, dass es nicht auf den Ball ankommt. z.B durch die Formulierung, dass sich der Ball während des Vergehens / der Beleidigung bei einem andren Spieler befand.

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  • Ja, ich verstehe euer Problem schon. Nur ist es halt rein regeltechnisch eindeutig, dass der Freistoß am Ort des Vergehens ausgeführt werden muss. Das besagt die Regel. Dass das in dieser konkreten Situation mehr oder weniger auch der Ort ist, wo sich der Ball im Moment des Vergehens befindet (wo sich der Ball bei Pfiff befindet, wissen wir überhaupt nicht), ist rein zufällig. Daher kann die Antwort nicht richtig sein.


    Analog wäre die Spielfortsetzung bei einem Foul genau auf der Seitenlinie auch "Ort des Vergehens" und nicht "Seitenlinie". Manchmal werden diese Antworten auch als richtig gewertet, aber es ist in diesem Fall eben auch nur Zufall. Entscheidend ist, dass der Freistoß am Ort des Vergehens ausgeführt wird.


    Aber das Wichtigste ist doch: In der Praxis wäre der Ort der Spielfortsetzung richtig gewählt worden, auch wenn man "wo Ball bei Pfiff" angekreuzt hat - und das ist es, worauf es ankommt. :thumbup: