Wo ich gerade Haralds Bericht gelesen habe über sein Spiel ist mir eine meiner Meinung nach sehr gute Frage gekommen. Bei uns in Bayern muss ja zu Spielbeginn der Spieler nicht auf dem Spielbericht stehen, sondern kann nachgetragen werden.
Also zunächst tritt Hans Müller nicht auf dem Spieleberichtsbogen auf und steht mit Trainingsanzug als Zuschauer seitlich vom Tor hinter der Bande. Nach einem Konter der gegnerischen Mannschaft in der 1. Halbzeit läuft er auf das Spielfeld und spielt den Ball mit der Hand auf der Torlinie und verhindert dadurch ein klares Tor. Da es sich um eine Einwirkung als Zuschauer zu diesem Zeitpunkt handelt, muss ja das Spiel mit SR-Ball fortgesetzt werden und der Zuschauer Hans Müller kann nicht mit einer persönliche Strafe belegt werden. Wäre er auf dem Spielberichtsbogen als Auswechselspieler, so würde dies ja zu einem Spielausschluss führen. Das Spiel geht also weiter und in der 2. Halbzeit möchte sich nun eben besagter " Zuschauer" Hans Müller als Spieler einwechseln lassen, bringt ganz richtig seinen Spielerpass mit zur Kontrolle und wird später auf dem Spielberichtsbogen ergänzt.
Also was tun? Spielrecht verweigern oder muss ich ihn im Prinzip spielen lassen?
Wie wäre es weiterhin, wenn ich in nach der Aktion in der 1. Halbzeit durch den Ordnungsdienst vom Spielgelände verwiesen hätte, dürfte er dieses nun wieder betreten um als Spieler aktiv zu werden?
Bin echt sehr gespannt auf eure Antworten und danke Harald für den Denkanreiz durch seinen Bericht...