Sperre zu kurz?

  • In Karlsruhe war ich als SR tätig. Der internationale Turnier war 8 Mannschaften, die gehörlos sind.
    Als ich mich so entschieden habe, dass der Einwurf für andere Mannschaft ist. Der Spieler rastete es aus und meckerte zu mir. Ich ging zu ihm hin und wies ihm hin, dass er ruhig solle. Er war wohl blöd, mir direkt sagen: "Du brauchst doch ne Brille" und grobe Unsportlichkeit, ich verwies ihm mit Rote Karte. Nach das Spiel wollte er irgendwie mit mir diskutieren. Ich lehnte es ab und er kommandierte rum. Ich vermerkte im Sonderbericht.
    Dafür bekam er 4 Spiele Sperre und der Verein musste die Kosten für Sportgericht ( 46 Euro ) zahlen.


    Zur dein geschilderte Fall ist der Sperre zu kurz, aus mein Sicht.

    Ich habe keine Ablenkung durch die Geräuschkulisse.
    Ich bin komplett konzentriert auf das, was ich sehe


    Gehörloser Schiedsrichter -
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

  • @Brit: Muss ich dir leider widersprechen. Der Staffelleiterhat den Bericht genau gelesen und konnte sich sogar an den fall erinnern... Aber für Beleidigung gibts halt nur ein Spiel Sperre... naja..werd das auf dem nächsten Lehrabend ansprechen und mal gucken was dann kommt.

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Ich kenne keine Strafordnung, welche nur eine Sperre von einer bestimmten Spielanzahl zulässt. In den Paragrafen ist immer eine von-, bis Anzahl vorgegeben. Daher hat jeder Sportrichter da auch etwas Spielraum.


    Beleidigung/Bedrohung ist in Hessen z.B. von 2 - 18 Spiele möglich, wenn ich es gerade richtig im Kopf habe. Da ist Spielraum und diesen nutzen wir natürlich auch tatangemessen aus.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • so hab mich mal in der Verfahrungsordnung schlau gemacht...


    (2) Beleidigung eine Woche bis
    sechs Monate Sperre
    bis 250,– Euro
    (3) Bedrohung zwei Wochen bis
    sechs Monate Sperre
    bis 250,– Euro
    (4) Unsportliches Verhalten im Zusammenhang mit dem Spiel eine Woche bis
    sechs Monate Sperre
    bis 150,– Euro
    (5) Auflehnung gegen Anordnung des eine Woche bis
    Schiedsrichters oder der Schiedsrichterassistenten sechs Monate Sperre
    bis 150,– Euro

    also ich finde Punkt 2,3 und 5 erfüllt

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Also erstens sind die Strafen nicht kumulativ, zweitens lässt sich eine Bedrohung Deinem Bericht m.E. nicht klar entnehmen. Der Spieler kommt Dir nahe und schreit Dich an, das ist aber wahrscheinlich nicht das, was mit Bedrohung gemeint ist, sondern gemeint ist die Androhung von Gewalt. Falls Du Dich dadurch bedroht gefühlt hast, schreib das halt rein.

  • Und ob Strafen kummulativ sind. Das was der Spieler hier gemacht hat, sind m.E. zwei verschiedene Vergehen, aus denen eine gemeinsame Strafe gebildet werden sollte.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Zitat von dennosius;172736

    lässt sich eine Bedrohung Deinem Bericht m.E. nicht klar entnehmen.


    ???


    wenn ein Spieler aus 10cm Entfernung dir ins Gesicht schreit"Dafür willst du mir Rot geben, Du willst mir Rot geben, das kann doch wohl nicht wahr sein!“ seh ich das sehr wohl als Bedrohung. Zumal er zu mir gerannt kam und sich vor mir aufbaute.


    Also den Menschen musst du mir zeigen, der sich da nicht bedroht fühlt...

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • man soll doch wertende Worte unterlassen und keine Emotionen mit reinbringen... aber nun gut...

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Ich finde, dass das keine wertende Worte sind, die noch zusätzlich Öl ins Feuer gießen. Wertend würde ich absichtlich, tätlich usw. halten.
    Was ich in manchen Regionen nicht verstehe, dass da der Staffelleiter Urteile spricht...!!? Bei uns in Bayern sind dafür Sportrichter zuständig, die sich auch 2x jährlich fortbilden müssen.

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Uns wurde beigebracht im Sonderbericht das Vergehen konkret zu bennen und z.B. zu schreiben "...verwies ich Sportkamerad XY wegen `Vergehen` mittels Roter Karte des Feldes..." - und das ist gut so:
    Wenn ich bei Verbalvergehen nur die Äußerung zitiere und nicht das Vergehen benenne, könnte ein Staffelleiter oder Sportrichter grenzwertige Äußerungen oder Verhalten, die ich als SR (und nur der war vor Ort und ist maßgeblich) als SR-Beleidigung oder -Bedrohung bewertete, als bloßes Reklamieren einstufen mit entsprechenden Folgen für das Strafmaß. Wenn ich hingegen das Vergehen benenne, ist dies eine Tatsachenentscheidung, über die sich weder Staffelleiter noch Sportgericht hinwegsetzen dürfen.
    Im o.g. Fall wären in meinem Sonderbericht u.a. aufgetaucht "...wegen SR-Beleidigung..." und zum Verhalten nach dem Zeigen der Roten Karte "...dies bewertete ich Bedrohung des SR...".


    Leider ist es aber so, dass in vielen Verbänden genau das unerwünscht bzw. untersagt ist.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Ein Spiel Sperre für eine solche SR-Beleidigung ist wirklich dünn und stärkt nicht gerade den Rücken der Schiedsrichter. Im Vergleich dazu diese Sperre bei einem Spiel von mir: Ein Spieler sagte zu einem Gegenspieler, nachdem dieser eine VW wegen Foulspiel an einem anderen Spieler bekommen hat, "Du Affe". Da die Lautstärke so war, dass es mehrere Spieler mitbekommen haben, verwies ich den Spieler mit der Roten Karte. Der Spieler kam dafür zwei Spiele Sperre, was ich auch für angemessen halte. Aber im Vergleich zur Schiri-Beleidigung...

  • Ich komme gerade von einer Sportgerichtsverhandlung zu diesem Sonderbericht.


    Spieler A war vom Klassenleiter zu 6 Spielen verurteilt worden, das wurde heute auf 4 Spiele gemildert.
    Spieler B erschien nicht. Ich weiß nicht, wie der Klassenleiter geurteilt hat, aber er bekam heute auf jeden Fall 6 Spiele Sperre.


    Hier sieht man doch eine etwas härtere Schiene wie ich finde.

  • Zitat von almiko;172749


    Im o.g. Fall wären in meinem Sonderbericht u.a. aufgetaucht "...wegen SR-Beleidigung..." und zum Verhalten nach dem Zeigen der Roten Karte "...dies bewertete ich Bedrohung des SR...".


    Leider ist es aber so, dass in vielen Verbänden genau das unerwünscht bzw. untersagt ist.



    Richtig! Wir sollen Wortlaute aus dem Regelbuch verwenden. Sprich grobe Unsportlichkeit...


    aber das Thema ist durch. Werde mich erstmal für den Verein sperren lassen, weil ich immer mit denen Probleme habe. Egal welche Herrenmannschaft oder Jugendmannschaft. Hab auf die erstmal kein Bock mehr. Dies Wochenende stehen zwei "ruhigere Spiele" an. Alle Mannschaften sind mir bekannt und ich hab mit denen nur gute Erfahrungen gemacht...
    wie sagt doch immer so schön ein Forummitglied(Name entfallen)


    Mund abwischen--->weitermachen

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Zitat von almiko;172749

    Leider ist es aber so, dass in vielen Verbänden genau das unerwünscht bzw. untersagt ist.


    Wo es unerwünscht ist, zu schreiben, dass man es als Bedrohung gewertet habe, kann man dennoch über reine Tatsachen berichten in Form von: "ich fühlte mich dadurch bedroht". Das ist eine reine Wahrnehmung, und die ist mWn nirgendwo unerwünscht.


    Dass das in manchen Regionen unerwünscht ist, liegt übrigens nicht daran, dass manche SR übertreiben (also eine Beleidigung aufschreiben, wo es nur eine Reklamation wäre), sondern eher daran, dass die Instanz auch im umgekehrten Fall, also bei "Untertreibung" an die Bewertung gebunden wäre (z.B. eine Bedrohung nur als Beleidigung gewertet, oder ein grobes Foul nur als Notbremse).

  • Wir sind für die Bewertung eines Sachverhaltes nicht zuständig, sondern nur für die Meldung. Bei einer vernünftig formulierten Meldung wird in den allermeisten Fällen (so ist meine Erfahrung) die Gerichtsbarkeit das Vergehen richtig bewerten.

  • Tja Kappi, und genau das sehe ich anders. Am Spieltag bin ich eben über 2h für die Bewertung von Sachverhalten zuständig: Ob der Platz bespielbar ist, ob die Ausrüstung regelkonform ist, was ein Foul ist und was nicht, was Absicht ist und was nur Fahrlässig. Ob es rücksichtslos war oder roh....
    Und dann soll ich im Spielbericht nicht einmal benennen dürfen, aufgrund welcher Regel ich was entschieden habe?


    Das ist so, als würde man mich den ganzen Tag in der Raffinerie mit Streichhölzern spielen lassen aber mir abends verbieten, Omas Teewärmerlicht anzuzünden.


    M. E. dient die Maßgabe, keine Vergehen zu benennen, dazu der Gerichtsbarkeit den größtmöglichen Spielraum in seiner Entscheidung zu ermöglichen. Wie von Dir geschildert, klappt das auch in den allermeisten Fällen sehr gut.
    Zudem wird die Möglichkeit gemildert, dass SR regeltechnisch falsch argumentieren.


    Ich halte mich weitestgehend an die Vorgabe bei uns im Kreis. Jedoch sind meine Sonderberichte Berichte von mir und meiner Wahrnehmung. Und da kann ich letztendlich hineinschreiben, was ich will. Und wenn ich mich bedroht fühlte, dann schreibe ich das auch so. Wobei es meiner Meinung nach keinen Unterschied macht, ob ich schreibe "ich fühlte mich bedroht" oder "er drohte mir". In beiden Fällen ist es Teil meines Berichtes, welcher meine Wahrnehmung wiedergibt.

  • Der Sonderbericht ist aus meiner Sicht fußballerisch ausgedrückt eine Vorlage, wenn man den schlampig und unkonzentriert reinbringt gehts öfter mal daneben, bei einer genauen Flanke sitzt das Ding meistens. Die Strafen die ich nach meinen Sonderberichten bisher mitbekommen habe waren alle passend und wenn etwas besonders schwer wiegt (oder mildernde Umstände vorliegen) und man diese in den Sonderbericht sachlich mit aufnimmt wird dies bei den allermeisten Sportrichtern auch gewürdigt - die saugen sich die Strafen ja auch nicht aus den Fingern, sondern machen aus den eingesendeten Berichten das Beste.


    Ich hab schon von Kollegen so schlechte Berichte gesehen, da wird das Deutsch mit Füßen getreten, Sachverhalte völlig unklar geschlidert und teilweise komplett falsche Begriffe benutzt - z.B. den Klassiker "rücksichtslos" um ein grobes Foul zu beschreiben hab ich auch schon gesehen...im normalen Sprachgebrauch sicher richtig, aber ein ausgebildeter SR sollte das evtl. schon wissen...


    Vielleicht sollte man bei jedem Müllbericht einfach mal ein Sternchen setzen und wenn die sich häufen wird der Betroffene zu einem Lehrgang darüber geschickt...