Beiträge von gigi

    :guckst_du: :evil: Die Änderungen sind so überflüssig wie ein Kropf; denn auch ohne diese sinnbefreiten Änderungen hätten die Schiedsrichter die Möglichkeit ein Fehlverhalten zu unterbinden. Sie tun es aber nicht und da wird sich auch mit anderen Regulierungsmitteln nichts ändern. Denn merke: Schiedsrichter sind nun mal konsequent inkonsequent. Und da wird sich auch nichts ändern.

    Das wären aber Anweisungen die nur im Profifussball umsetzbar wären. Mir scheint das Konstrukt aber viel zu kompliziert. Die wäre ich dann schon eher für eine Nettospielzeit. Vorausschickend möchte ich aber auch anmerken, dass die überlange Nachspielzeit beim Pokalspiel von Leverkusen ein "Gschmäckle" hatte. Gerade Leverkusen bekam nicht nur in der letzten Saison sehr lange Nachspielzeiten. Sollten die tatsächlich richtig gewesen sein, bzw. sein, dann stimmt die Relation zu anderen Mannschaften nicht. Auch beim heutigen 0:0 gegen Wolfsburg kamen schon wieder Gedanken auf, aber diesmal stimmte zumindest im Vergleich zum gestrigen Bayernspiel die Relation.

    ich verstehe nicht, wieso man einen 16jährigen SR zu so einem Spiel einteilt.

    Da muß ein erfahrener oder ein Türkischer SR eingeteilt werden.

    Wieso soll ein 16-jähriger Schiedsrichter nicht in der Lage sein, so ein Spiel zu pfeifen. Wenn die Nachwuchsschiris mit 18 in der Bezirksliga sein sollen, dann müssen sie halt eher in den unteren Herrenklassen starten. Es sind auch 15-jährige in den Herrenklassen nicht selten. Und nicht alle Spiele mit Mannschaften die einen Migrationshintergrund haben laufen aus dem Ruder. Der Junge hat

    eigentlich auch alles richtig gemacht. Jetzt liegt es am Sportgericht das richtige Strafmaß zu finden und auch die Staatsanwaltschaft, sofern Anzeige erstattet wurde, muss seinen Teil leisten.

    Was ist bloß auf den Sportplätzen los?

    Es gibt mehr rote Karten, das scheint Fakt zu sein. Das wird aber schnell (nach 4-6 Wochen) wieder weniger, wenn die Schiedsrichter konsequent bei dieser Linie bleiben. Es wird halt derzeit eher regel- und anweisungsgemäß gepfiffen. Und das ist auch gut so.

    Erklärung von TimBalsiger:


    "Als ich ihn nach dem Prozedere darauf ansprach, ob ihm bewusst sei, dass dies sowieso erfolglos sein wird, da alles vom Tatsachenentscheid gedeckt ist und dies einfach ein Loch in die Vereinskasse fresse, meinte er nur. "500 Franken, ich weiss. Ich hoffe du bekommst dadurch wenigstens eine Busse und pfeiffst und nicht mehr."


    Es ist absolut nicht Aufgabe des Schiedsrichters einem Spieler oder Offiziellen den möglichen Ausganges eines Protestes zu erklären. Und darum brauchen wir auch hier nicht darüber zu diskutieren, ob der Protest, so er denn überhaupt eingelegt wurde, zielführend sein würde. Das ist Aufgabe der Sportgerichtsbarkeit. Ich denke, das wird in der Schweiz nicht anders sein.

    Klar und eindeutig: Nein!

    Der Haargummi gehört, wie der Name schon sagt, in die Haare - dort übt er seine Funktion als Funktionsgegenstand aus -, so einfach ist das oder anders: In die Haare oder weg damit, am Arm sieht das aus wie Schmuck und ist entsprechend zu bewerten, sonst kommen wir wieder in Diskussionen, welcher Schmuck dann doch erlaubt wäre. Wobei ich dem Spieler augenzwinkernd mit auf den Weg gebe, er könne das meinetwegen in den Stutzen stecken.

    Manfred ist also der Meinung, dass ein Haargummi ein Funktionsgegenstand ist und somit im Haar erlaubt ist. Wie ist es dann mit einem Steckkamm oder einem Haarreif in den Haaren, besonders bei den Frauen durchaus üblich? Das sind zweifelsfrei auch Funktionsgegenstände, für mich aber dennoch nicht erlaubt. Oder wird das anders gesehen? :/

    Diese Information haben wir soeben von unserem Lehrwart im Fußball Kreis Berg (FVM), zusammen mit den bereits bekannten Infos und FAQs des DFB, erhalten:


    Kapitänsregelung

    • Bitte informiert vor jeder Spielleitung die zum Teil noch unwissenden Mannschaften über diese Regelung! Sollte die Mannschaft den Torwart als Spielführer außerwählt, haben muss ein Feldspieler ernannt werden
    • "Kapitänsregelung" heißt nicht, dass kein Spieler mehr mit dem Schiedsrichter sprechen darf. Sondern vor allem, dass der Schiri in Stress-Situationen nach wichtigen Entscheidungen durch das Ausstrecken des Arms signalisieren kann: Stopp, alle auf Distanz, ich erkläre die Entscheidung nur dem Kapitän. Wer den Schiedsrichter dann bedrängt, wird verwarnt.
    • Der Spielführer hat weiterhin keinen Sonderstatus zum Reklamieren
    • Wird das Reklamieren als unsportlich wahrgenommen, ist jederzeit die Verwarnung auszusprechen!

    Die Einschränkung unter dem Punkt zwei halte ich für den Fehler im Paket. Bei der EM gab es diese Einschränkung nicht. "Stresssituationen in wichtigen Entscheidungen"? Das ist auslegungsbedürftig. Diese Einschränkung hätte es nicht gebraucht und sie ist kontraproduktiv. So macht man eine vernünftige Regelung schon wieder im Ansatz kaputt. Aber so ist es halt beim DFB und den Schiedsrichtergremien.

    Kleiner Einwurf:
    Das ist gerade keine Regel - oder steht das irgendwo im Regelbuch? Diese eigenständigen - oder eher eigensinnigen - Auslegungen sind Teil des Problems. Noch einmal zur Erinnerung: Nach dem Regelwerk ist jeder Spieler, der gegen Entscheidungen des SR protestiert, zu verwarnen - also eigentlich ganz einfach ...

    Wären alle Schiedsrichter konsequent und hielten sich an die Regeln, so bräuchte es keine so unsinnigen Anweisungen wie zur Zeit mit dem Kapitänsdialog. Wurde zunächst recht gut von der UEFA eingesetzt und dann vom DFB wieder total verwässert. Dann kann man das doch gleich lassen. Wieder grandioses Pfuschwerk vom DFB und seinen Regelhütern.

    Erinnert sich noch jemand an Aytekin und Dahoud? So wird das auch enden. Spätestens wenn in der Bundesliga eine der Meckerziegen :gelbe_karte: :rote_karte: bekommt, oder eine Gelbsperre, heißt es wieder blablabla kein Fingerspitzengefühl blablabla, und alles bleibt beim Alten.

    Genau so wird das wieder enden. Alle bisherigen Anweisungen liefen doch ins Leere. Die Schiedsrichter sind noch immer vor den Medien, bzw. den Zuschauern eingeknickt. Zudem gibt es auch eine größere Zahl von Schiedsrichtern für die ein Austausch mit ALLEN Spielern wichtig ist.

    Die Vereine, bzw. die DFL profitieren ganz gewaltig davon, dass gerade bei Hochrisikospiele deutlich mehr Polizei eingesetzt wird; denn ohne dieses Mehr an Polizeipräsenz würden ganz sicher deutlich weniger Zuschauer zu den Stadien kommen. Und da geht es nicht darum, ob die Vereine nur für den Stadienbereich verantwortlich sind. Im übrigen ist die Polizei auch in den Stadien präsent um Straftaten zu verhindern und um einzuschreiten, wenn der Ordnungsdienst das Hausrecht nicht ausüben kann.

    Ich kann mir vorstellen, dass das BVerfG die Abgabe als rechtens erachtet; denn die DFL als Veranstalter hat eindeutig einen Vorteil von der Gestellung einer erhöhten Zahl von Polizeibeamten bei Hochrisikospielen. Der Vorteil liegt darin, dass ziemlich sicher deutlich weniger Zuschauer zu den Stadien kommen würden, wenn deren Sicherheit nicht garantiert wäre. Das ist für mich ausreichend um die Abgabe für den Mehraufwand zu befürworten. :top:

    Ich verstehe nicht, weshalb man dafür noch ein extra Zeichnen braucht. Das muss grundsätzlich gelten bzw. nur auf Zeichen sollten sich die Spieler nähern dürfen. Des Weiteren muss jeder Spieler des Feldes verwiesen werden, der sich auf weniger als eine Armlänge nähert.

    :ironie: Bei der Armlänge stellt sich aber die Frage, ob Kurzarm oder Langarm angesagt ist. Hängt das vom verwendeten Trikot des Schiedsrichters ab? :ironie:

    Die Regeln legen fest, dass der Abstoß aus dem Torraum ausgeführt werden muss und die Gegenspieler außerhalb des Strafraums stehen müssen. Häufig legen die Durchführungsbestimmungen für Kleinfeldspiele fest, dass der Torraum dem Strafraum entspricht. Wenn nun bezüglich Abstands nichts anderes festgelegt ist, heißt das, dass der Abstoß auf der Strafraumgrenze ausgeführt werden darf, und der Gegenspieler sich quasi direkt davorstellen kann. Die abstoßende Mannschaft kann allerdings auch von weiter hinten spielen.

    Das sehe ich anders. Bei Freistößen und m.E. entspricht der Abstoß einem Freistoß muss (zumindest in Bayern) der Gegenspieler mindestens 5 Meter entfernt sein. Das ist auch logisch und wird sicher in den anderen Verbänden genauso sein. Wenn also der Abstoß, was legitim ist, auf der Torraumlinie (= Strafraumlinie) ausgeführt wird, dann kann der Gegner maximal auf 5 Meter heran.

    Aggression von Personen die NICHT der Sportgerichtsbarkeit unterliegen ist ein echtes Problem. Eigentlich Paradox, weil es bei denen ja viel früher zu einem strafrechtlich relevanten Tatbestand kommt. Ich denke es muss konsequenter Strafanzeige gestellt werden und dann auch berichtet werden. Weiss nicht ob es einen besseren Weg gibt damit umzugehen. Die jungen Schiris tun mir etwas leid in solchen Situationen. Ich hab schon gesehen, dass sich Menschen in solchen Situationen - überraschenderweise - von einem sehr lauten Pfeifen irritieren lassen. Dann hat man als Schiri allerdings das Problem, dass man im Mittelpunkt einer schon eskalierten Situation steht. Es ist echt schwierig.

    Das mit dem konstequenten Stellen einer Strafanzeige ist in Deutschland so ein Problem; denn meistens führt es zu nichts. Bei Beleidigungen und einfachen Körperverletzungen betreffend einen Schiedsrichter wird so ziemlich jeder Staatsanwalt -wegen Arbeitsüberlastung- das Verfahren einstellen und den Anzeigeerstatter auf den Privatklageweg verweisen. Das birgt zum einen schon mal ein Kostenrisiko und zum andern auch ein nicht befriedigendes Ergebnis. Im Privatklageverfahren versucht der Strafrichter die beiden Kontrahenten zu "versöhnen", das heisst einen Ausgleich herbeizuführen. Oft endet das dann so mit einer Entschuldigung des "Täters" und einer geringen Geldauflage an eine gemeinnützige Organisation. Die Kosten tragen die Streitparteien selbst. Und weil viele diesen Weg als nichtzielführend erkennen, werden oft auch gar keine Anzeigen erstattet. Ziel der gesellschaftlichen Debatten muss sein, dass Straftaten (wie Beleidigungen und einfache Körperverletzungen) gegen Personen in Ausübung eines Ehrenamtes aus dem Status der Antragsdelikte herausgenommen werden und der Staatsanwalt nach Anzeigeerstattung ermitteln und anklagen muss. Nur so nimmt man jegliches Kostenrisiko vom Anzeigeerstatter. Aber bisher bewegt sich kein Politiker in diese Richtung. Vielleicht bräuchten die Ehrenamtler auch eine Demonstrationsfahrt nach Berlin; aber dafür haben sie meist keine Zeit; denn ihr Ehrenamt erfordert ihre Präsenz vor Ort. Aber jeder Ehrenamtler (z.B. Schiedsrichter) hat in seinem Umfeld einen gewählten Abgeordneten und den sollte er für dieses Vorhaben sensibilisieren. Mit einer entsprechend großen Kampagne lässt sich vielleicht doch etwas bewegen.