Beiträge von gigi

    Ich verstehe nicht, weshalb man dafür noch ein extra Zeichnen braucht. Das muss grundsätzlich gelten bzw. nur auf Zeichen sollten sich die Spieler nähern dürfen. Des Weiteren muss jeder Spieler des Feldes verwiesen werden, der sich auf weniger als eine Armlänge nähert.

    :ironie: Bei der Armlänge stellt sich aber die Frage, ob Kurzarm oder Langarm angesagt ist. Hängt das vom verwendeten Trikot des Schiedsrichters ab? :ironie:

    Die Regeln legen fest, dass der Abstoß aus dem Torraum ausgeführt werden muss und die Gegenspieler außerhalb des Strafraums stehen müssen. Häufig legen die Durchführungsbestimmungen für Kleinfeldspiele fest, dass der Torraum dem Strafraum entspricht. Wenn nun bezüglich Abstands nichts anderes festgelegt ist, heißt das, dass der Abstoß auf der Strafraumgrenze ausgeführt werden darf, und der Gegenspieler sich quasi direkt davorstellen kann. Die abstoßende Mannschaft kann allerdings auch von weiter hinten spielen.

    Das sehe ich anders. Bei Freistößen und m.E. entspricht der Abstoß einem Freistoß muss (zumindest in Bayern) der Gegenspieler mindestens 5 Meter entfernt sein. Das ist auch logisch und wird sicher in den anderen Verbänden genauso sein. Wenn also der Abstoß, was legitim ist, auf der Torraumlinie (= Strafraumlinie) ausgeführt wird, dann kann der Gegner maximal auf 5 Meter heran.

    Aggression von Personen die NICHT der Sportgerichtsbarkeit unterliegen ist ein echtes Problem. Eigentlich Paradox, weil es bei denen ja viel früher zu einem strafrechtlich relevanten Tatbestand kommt. Ich denke es muss konsequenter Strafanzeige gestellt werden und dann auch berichtet werden. Weiss nicht ob es einen besseren Weg gibt damit umzugehen. Die jungen Schiris tun mir etwas leid in solchen Situationen. Ich hab schon gesehen, dass sich Menschen in solchen Situationen - überraschenderweise - von einem sehr lauten Pfeifen irritieren lassen. Dann hat man als Schiri allerdings das Problem, dass man im Mittelpunkt einer schon eskalierten Situation steht. Es ist echt schwierig.

    Das mit dem konstequenten Stellen einer Strafanzeige ist in Deutschland so ein Problem; denn meistens führt es zu nichts. Bei Beleidigungen und einfachen Körperverletzungen betreffend einen Schiedsrichter wird so ziemlich jeder Staatsanwalt -wegen Arbeitsüberlastung- das Verfahren einstellen und den Anzeigeerstatter auf den Privatklageweg verweisen. Das birgt zum einen schon mal ein Kostenrisiko und zum andern auch ein nicht befriedigendes Ergebnis. Im Privatklageverfahren versucht der Strafrichter die beiden Kontrahenten zu "versöhnen", das heisst einen Ausgleich herbeizuführen. Oft endet das dann so mit einer Entschuldigung des "Täters" und einer geringen Geldauflage an eine gemeinnützige Organisation. Die Kosten tragen die Streitparteien selbst. Und weil viele diesen Weg als nichtzielführend erkennen, werden oft auch gar keine Anzeigen erstattet. Ziel der gesellschaftlichen Debatten muss sein, dass Straftaten (wie Beleidigungen und einfache Körperverletzungen) gegen Personen in Ausübung eines Ehrenamtes aus dem Status der Antragsdelikte herausgenommen werden und der Staatsanwalt nach Anzeigeerstattung ermitteln und anklagen muss. Nur so nimmt man jegliches Kostenrisiko vom Anzeigeerstatter. Aber bisher bewegt sich kein Politiker in diese Richtung. Vielleicht bräuchten die Ehrenamtler auch eine Demonstrationsfahrt nach Berlin; aber dafür haben sie meist keine Zeit; denn ihr Ehrenamt erfordert ihre Präsenz vor Ort. Aber jeder Ehrenamtler (z.B. Schiedsrichter) hat in seinem Umfeld einen gewählten Abgeordneten und den sollte er für dieses Vorhaben sensibilisieren. Mit einer entsprechend großen Kampagne lässt sich vielleicht doch etwas bewegen.

    Das wäre wiederum eine Regelzäsur, die ich durchaus interessant fände.

    Hand am Ball (Egal warum, egal wie, keine Ausflüchte) -> immer idF am Kontaktort

    Ich würde so weit gehen, dass es bei Foul- und Handspiel immer einen direkten Freistoß geben sollte. Nur wenn es sich dabei um die Verhinderung einer glasklaren Torchance handelt, dann sollte es

    den Strafstoß aus 11 m Entfernung geben. Auf den Strafraum als solchen könnte man dann getrost verzichten.

    In drei von vier Spielen bisher gesehen:

    Schiedsrichter schafft es nicht mehr einem langen Abwehrschlag auszuweichen.

    Klar gibt es SR-Ball doch die Form hat mich verwundert:

    Er schickt Spieler der Mannschaft, die zuletzt am Ball war weg, und sagt zum Spieler des Gegner: "Spiel den doch einfach (hoch) zum anderen Torwart zurück."

    Da hat der Schiri beim Lehrabend nicht aufgepasst. Gilt ja schon eine geraume Zeit und sollte sich schon rumgesprochen haben.

    Die Vorgehensweise von SixthSCTF finde ich durchaus praktikabel. Auf jeden Fall besser als die derzeit praktizierte Auslegung von FIFA und DFB, nach der die Abwehrspieler die komischten Verrenkungen machen müssen um nicht doch irgendwie getroffen zu werden was einen Strafstoß nach sich zieht. Bitte, bitte, liebe Regelhüter: Zurück zur Vernunft!

    "In SH besteht die Möglichkeit bis zur Oberliga und kann mir nicht vorstellen, dass selbst eine Nationalspielerin dort ab Kreisklasse A noch mithalten kann. Ich will solche Spiele auch gar nicht pfeifen und die Zweikämpfe bewerten müssen.


    Im Breitensport mögen ausgeglichene Mixed-Teams Sinn ergeben, allerdings nicht im Leistungssport. Eine Frau, die einigermaßen kicken kann und will, muss dann eben auch ein paar km weiter zu einer höherklassigen Damenmannschaft fahren. Viele andere Sportarten kann man ebenfalls nicht vor der Haustüre spielen."


    Natürlich wird es kein Problem sein, wenn du solche Spiele mit gemischten (m/w) Spielern nicht pfeifen willst. Aber weil du die Zweikämpfe nicht bewerten willst, das ist ein schwaches Argument. Denn die Zweikampfbewertung ergibt sich ganz eindeutig aus den Regeln und hat mit Mann oder/und Frau nichts zu tun.

    Diesmal war ein Spieler der Betroffene. Genauso gut hätte es aber auch der Schiedsrichter sein können. Nur durch schärfste sportrechtliche Strafen kann dagegen gehalten werden. Zudem sollte auch in das Strafrecht aufgenommen werden, dass jegliche Angriffe gegen ehrenamtlich tätige Personen als Offizialdelikte (werden durch Staatsanwalt verfolgt!) abgehandelt werden.

    Nicht umsonst hatte ich ausgeführt, dass der SR in aller Regel eine Kabine für sich hat, wo es üblicherweise nicht einmal die Möglichkeit gäbe, auf dem Spielfeld und auch sonst ist das öffentlicher Raum - und ob der Ersatz-SR tatsächlich auch geprüft ist, das halte ich doch für sehr fraglich. Aber ich kenne das aus dem beruflichen Umfeld, da wird auch vermehrt nach allen möglichen Überprüfungen gerufen, das ist aktuell "chic", aber oft nicht sinnvoll geschweige denn zulässig, auf jeden Fall ist es für den gewünschten Zweck nicht tauglich.


    Klar, wenn es über oder gegen Schiedsrichter geht, finden sich immer schnell Mehrheiten, das tangiert die Vereine bekanntlich kaum - da setzt der Denkprozess immer erst ein, wenn die Selbstverständlichkeit Schiedsrichter plötzlich nicht mehr selbstverständlich ist. Ich plädiere nicht umsonst schon lange dafür, das SR-Wesen ganz anders zu organisieren, wir müssen endlich eine eigene Interessenvertretung mit Sitz und Stimme bekommen und weg aus dem Stadium Wurmfortsatz.

    Was spricht eigentlich dagegen, dass die Schiedsrichter unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit nur einer Schiedsrichtergruppe angehören und nur über diese Mitglied im Verband sind :?: Die Vereine interessieren sich in der Mehrheit doch eh nicht für ihre Schiedsrichter. Dann ist es auch egal wie viele Schiedsrichter ein Verein hat. Dann könnten auch die Schiedsrichter entsprechend ihres zeitlichen Aufwandes entsprechend "entlohnt" werden und ich bin mir sicher, dass dann auch mehr Schiedsrichter zur Verfügung stünden. Zudem entfällt das Abwerben von Schiedsrichtern von anderen Vereinen.

    Es wird wieder so weit kommen (müssen), dass in allen Leistungsklassen alle Schiedsrichter beobachtet werden und es sodann einen altersunabhängigen Auf- und Abstieg geben wird. Die entsprechenden Daten müssen veröffentlicht und die Grundlage für die Leistungseinstufung werden. Abweichungen davon bedürfen einer öffentlichen Begründung. Das wäre dann Transparenz in Vollendung. Wird aber so sicher nie kommen; denn da werden vermutlich Persönlichkeitsrechte tangiert und es wird Widerstand geben. :saufbrüder:

    Aber Hallo! Gibt es so etwas wirklich? Schiedsrichter sollen ein Führungszeugnis vorlegen. Und was ist mit den Spielern? Wenn überhaupt, dann werden doch eher Spieler gewalttätig. Und wie ist es mit den Zuschauern, von denen geht doch die meiste Gefahr aus. Die brauchen kein Führungszeugnis? Da kann man bloss hoffen, dass einem Verband mit so blödsinniger Weisung bald die Schiedsrichter ausgehen. Oder ist heute schon der 1. April? :totlach::kotz

    Wie Manfred schon richtig ausführt kommt es bei Ermahnungen auf die Umstände an. Ist eine Ermahnung gerade noch ausreichend anstelle einer Verwarnung, so sollte sie so ausgesprochen werden wie eine Verwarnung (natürlich ohne Karte!) mit gleicher Aussenwirkung.

    Regel Nummer 1: Die da draussen haben Eintritt bezahlt. Also dürfen sie sich ein bisschen (!) austoben.

    Regel Nummer 2: Wird es beleidigend oder beeinflusst es stärker die Spielleitung wird über den Spielführer der Ordnungsdienst eingeschaltet.

    :saufbrüder:^^

    Wenn der Ball bei laufendem Spiel beschädigt wird, wird das Spiel unterbrochen und mit einem Ersatzball mittels Schiedsrichterball an der Stelle fortgesetzt, an der der ursprüngliche Ball beschädigt wurde.

    Wenn der Ball bei einem Anstoß, Abstoß, Eckstoß, Freistoß, Strafstoß oder Einwurf beschädigt wird, wird die Spielaufnahme wiederholt. Daraus folgere ich, dass im Fall b) das Spiel mit Schiedsrichterball fortzusetzen ist, weil ja schon vor der Torerzielung beim Kontakt mit dem Torwart der Ball beschädigt war.

    Das wird wohl wieder landesverbandsspezifisch sein. In Bayern lässt man sich das Spielrecht des Spielers vom Mannschaftsverantwortlichen bestätigen und vermerkt diesen Vorgang auf dem Spielbericht und macht eine Meldung. Der Verein hat dann die Möglichkeit dem Sportgericht gegenüber nachzuweisen, dass inzwischen ein Bild hochgeladen wurde.