Die aktuelle Regelfrage vom BSA Alster gibt mir zu denken:
Die Regelfrage Nr. 8 lautet:
Ein bereits ausgewechselter Spieler läuft auf das Spielfeld in den eigenen Strafraum und schlägt dort einen Gegenspieler mit der flachen Hand ins Gesicht. Entscheidung!
Die dortige Antwort:
Erläuterung zur Regelfrage Nr. 8 :
Da der Spieler zwar nicht zum Spiel, aber immer noch zur Mannschaft gehört, wird er natürlich wegen der Tätlichkeit durch Zeigen der roten Karte vom Spielfeld verwiesen. Jetzt müssen wir nur noch die richtige Spielfortsetzung finden. Da der Spieler, wie zu Beginn schon erwähnt, nicht zum Spiel gehörte, können wir wegen der Tätlichkeit nicht auf Strafstoß entscheiden. Bleibt also nur noch das unerlaubte Betreten des Spielfeldes. Also entscheiden wir auf indirekten Freistoß, wo der Ball bei Spielunterbrechung war. Regel 12 Anweisungen des DFB Nr.18
Meine Meinung war, daß ein ausgewechselter Spieler keine Spielstrafe mehr erwirken kann.....ist das falsch?
Also hätte ich SR-Ball gegeben wo Ball sich befand.