Auf dem Platz laufen die Schlussminuten eines Frauenspiels. Während des laufenden Spiels dringt eine Auswechselspielerin der Gastmannschaft, die unmittelbar an der Torlinie neben dem eigenen Tor wartet, ins Spielfeld ein und spielt den Ball mit dem Fuß, wodurch sie der gegnerischen Angreiferin eine glasklare Torchance nimmt. Entscheidung?
Regelfrage
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IdF a. O. d. B. bei Berührung und eine rote Karte für die Auswechselspielerin, welche unerlaubt den Platz betritt und den Ball spielt.
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Da sie den Ball mit dem Fuß spielt gibt es (leider) nur gelb und ind. FS.
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Genauso hätte ich auch entschieden. Auf der Regeltestseite des BSA-Alster jedoch wird nur die GK als richtig ausgewiesen.
Seht Euch mal die dortige Regelfrage Nr. 17 an:
http://www.bsa-alster.de/test/…09da19f68306be5c84f4338ffInd. Fst. wegen unerlaubten Betretens als Spielfortsetzung als ersten zeitlichen Verstoß.
RK wegen des schweren Verstoßes als pers. Strafe, oder? -
(Nur) Sven hat Recht! gäbe es nur bei Handspiel oder einer anderem Vergehen, daß per se würdig ist ("Notbremse" per Foul usw.). Da Spielen mit dem Fuß grundsätzlich legal ist, gibt es die pers. Strafe nur für das unerlaubte Betreten: . Freistoßort ist wo Ball bei Unterbrechung (Pfiff) - also nicht unbedingt da wo Berührung! Die Unterbrechung ist aufgrund der Berührung zwingend, eine evtl. Vorteilsgewährung daher nicht mehr möglich.
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Nachvollziehbar! Sehe ich jetzt auch so!
Es sitzt einfach im Kopf fest, dass jede Verhinderung einer klaren Torchance auch immer mit einer RK zu ahnden ist.Danke für die Lehrstunde
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Kein Problem-sende Dir gleich meine Kontonummer!:D:D:D
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Da möchte ich aber mind. 50% abhaben!
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Wenn ich mir das so genau anschaue, dann ergeben sich für Trainer ja ungeahnete Möglichkleiten, da stehen einem die noch vorhandenen Haare zu Berge!
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Trainer als Täter oder Anstifter bekommen aber immerhin Innenraumverbot und einen Sonderbericht als Strafe.
Also nicht beim Anstiften erwischen lassen! -
Das Problem ist dabei ja leider nur der Nachweis. Ein "cleverer" Trainer spricht so etwas vorher beim Training an. Ist so etwas wie Schwalben trainieren.
Nur lässt hier das Regelwerk so etwas zu! -
Das Regelwerk ahndet leider nur das Betreten mit . Von mir aus sollte es nicht unbedingt geben, aber (2. gelbe für das Berühren (kein Handspiel) des Balles) wäre das mindeste. Aber leider sind die Regeln nicht immer gerecht. Denn wie schrieb ich schon am 20.11.07 in einem anderen Thema: "Ein Spieler rettet auf der Linie mit der Hand: Strafstoß, ein AW-Spieler...: ind. FS, der Trainer...: SR-Ball. Ist das gerecht?"
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Leider ist da Leben nicht immer gerecht. Aber wenn dieser Auswechselspieler eingewechselt wird, und nur zu tief Luft holt, oder pupst, sieht er Gelb/Rot.
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Wie ist das dann mit dem Auswechselspieler... muss man da noch einen Bericht/Meldung schreiben?
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Ja, ist ein besonderes Vorkommnis, wenn ein Auswechselspieler eine persönliche Strafe erhält bzw. auch unsportlich ein Tor verhindert. Muss dementsprechend vermerkt werden.
Ich möchte mal wieder eine bewusst provokante Theorie aufstellen:
Könnte man dem Spieler nicht gelb wegen unerlaubtem Betreten und gelb/rot wegen Unsportlichkeit geben?
Anmerkung: Ich bin mir durchaus im Klaren darüber, dass dies nicht die gängige Vorgehensweise ist und möchte ausdrücklich klar stellen, dass man dies so nicht praktizieren sollte!!! -
Nein, leider nicht.
Das spielen das Balles mit dem Fuß sieht die FIFA eben immer als sportlich und nicht als unsportlich.
Damit kommen wir nicht durch.Mich würde eher interessieren, ob es in solch einem Fall eine Spielwiederholung geben könnte, falls es Spielentscheidend war.
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Warum sollte eine Spielwiederholung in Frage kommen? Es werden doch "alle" Spiel- und persönlichen Strafen verhängt und "vollstreckt", die das Regelwerk hergibt. Mehr ist nicht drin. Ich denke, ein Sportgericht könnte sich höchstens dann mit solchen Vorfällen beschäftigen, wenn sie wiederholt bei dem gleichen Auswechselspieler bzw. der gleichen Mannschaft gehäuft vorkommen würden. Dann könnte man sicher Vorsatz und ein geplantes bzw. abgesprochenes Vorgehen unterstellen.
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Wenn ein Zuschauer so eingreift besteht die Möglichkeit einer Spielwiederholung ja auch und hier sagt die Regel ja explizit, dass der AW-Spieler eben nicht zum Spieler wird.
Wenn das von Sportgerichten nicht geahndet werden könnte, wäre hier "Betrug" ja Tür und Tor geöffnet.