Aussage gegen Aussage

  • Urteilstext:
    Fall 81: Kreisklasse-Spiel DJK K. - DJK W. am 19.08.07.
    Berufung DJK W.L gegen das Urteil des KSG NM
    Urteil:
    I. Das Urteil des KSG NM
    II. Das Verfahren wird eingestellt.
    III. Die Kosten des Verfahrens trägt der BFV. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
    Begründung:
    Mit o.g. Urteil belegte das KSG NM die DJK W.l gem. § 79 RVO mit einer Geldstrafe. Gegen diese richtet sich die, mit Schreiben vom 04.09.07, eingelegte Berufung mit folgender Begründung:
    a) Von der SR-Meldung keine Abschrift erhalten zu haben .
    b) Der Vereinsstempel sehr wohl auf dem Bild zu erkennen ist. Kopie liegt dem BSG vor.
    Die Berufung ist fristgerecht, zulässig und mit Einschränkung auch berechtigt.
    zu a) Der amt.SR hat die Abschrift der SR-Meldung per E-Mail an die DJK W. übermittelt , die jedoch nicht eingegangen ist. Den Beweis von Absendung oder Erhalt der E-Mail blieben sowohl der SR als auch der Verein schuldig.
    zu b) Auf der , mit der Berufungsschrift dem BSG eingereichten Pass-Kopie ist bei genauem Hinsehen , der Vereinsstempel tatsächlich schemenhaft zu erkennen. Ob der Stempel bereits beim Spiel auf dem Bild zu sehen war oder nachträglich bearbeitet wurde, ist im Nachhinein nicht mehr aufzuklären.
    Da der einen Partei (SR) nicht mehr Glauben geschenkt werden kann, als der Anderen (Verein) und hier Aussage gegen Aussage steht war "in dubio pro reo" zu entscheiden und das Urteil des KSG insgesamt aufzuheben.
    Gleichwohl ist dem betroffenen Verein zuzumuten in einem solchen Fall, da ja bekannt war, daß der SR den Spielerpass beanstandet hat, sich durch geeignete Maßnahmen (beim Spielleiter oder KSG) davon zu überzeugen, daß auch wirklich keine SR-Meldung vorliegt.

  • Das ist bei uns im Landesverband anders geregelt. Hier ist im § 31 der Rechts- und Verfahrensordnung ausdrücklich festgeschrieben, dass die Beobachtungen und Darstellungen des SR maßgebend sind (zwingende Beweisregel).

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern

  • Ich lach mich kaputt!!!:totlach::totlach::totlach:
    Alleine der Satz, "es steht aussage gegen Aussage", ist schon die wahre Pracht, wann ist denn der Schiri schonmal in der Mehrheit vor Gericht!!!

    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Also Fotoapparat mitnehmen, die zweifelhaften Spielerpässe fotografieren und in Zukunft alle Meldungen per Einschreiben versenden und das natürlich dann in den Spesen abrechnen. Da freuen sich die Vereine.

  • Ich fände es auch richtiger, die Aussage des SR als Tatsache zu vermuten. Wenn der SR aber den Versand einer EMail nicht beweisen kann, gibt mir das auch zu denken.

  • Hier gilt:
    andere Länder andere Sitten.
    Oder besser gesagt:
    Wir spielen alle Fussball nach den gleichen Regeln. Und jeder Verband hat noch seine eigenen.


    Bei uns muss der SR den Bericht nur an die Rechsinstanz übermitteln (schriftlich -> Brief, Fax oder Mail). Der betroffene Verein erhält dann eine Kopie von der Spruchkammer und muss sich innerhalb von drei Tagen dazu äußern. Führt dazu, dass der Verein meisten schon am gleichen Spieltag sich beim Vorsitzenden der Kammer meldet,obwohl noch kein Bericht des SR vorliegt.
    Geschieht dies nicht, dann wird nach Aktenlage (Aussage des SR) entschieden.

  • Zitat von A_Kappi;26750

    Wenn der SR aber den Versand einer EMail nicht beweisen kann, gibt mir das auch zu denken.


    Den Gedanken hatte ich im ersten Moment auch - aber erstens gibt es (gerade im FreeMail-Bereich) Anbieter, die die abgesandten Nachrichten nur kurz speichern bzw. wo ich die Speicherdauer einstellen kann, so dass hier evtl. der Versand durch automatische Löschung nicht mehr belegbar ist oder zweitens kann der Kollege diese Nachricht auch versehentlich gelöscht haben. Dies hätte der Kollege (wenn zutreffend) auch angeben können.


    Spannend hierbei ist aber, dass jeder, der die Nachricht bekommen hat, eigentlich sehen könnte, an wen die Nachricht noch gegangen ist. Letztlich bleiben hier viele Fragen offen ... :confused:

  • Ich verschicke meine Meldungen auch nur noch per Email. Allerdings immer mit Lesebestätigung. Ist diese nach 3 Tagen nicht eingetroffen, erfolgt ein weiterer Versand per Post. Ich hebe alle Emails grundsätzlich 6 Monate auf, gesendete Mails sind bei mir in meheren Ordnern sortiert, so daß ich schnell einen Nachweis liefern kann.