Und trotzdem kann das mit der Sanktion nicht so gemeint sein, dass sich die "Schwere des Vergehens" zuerst nach der Spielfortsetzung richtet. Auch wenn sich das in der Passage so liest, wenn man "Sanktion" mit "persönliche Strafe" gleichsetzt.
Ich habe das Beispiel obenstehend schon ähnlich gebracht: Verteidiger berührt gleichzeitig innerhalb des Strafraums den Angreifer am Fuß (fahrlässiges Foulspiel) und schlägt ihm außerhalb des Strafraums mit der Faust ins Gesicht. Die Spielfortsetzung bemisst sich nach der Schwere des Vergehens. Nimmt man die persönliche Strafe dafür als Maßstab, wäre der Faustschlag ein schwereres Vergehen als das fahrlässige Foul. Wir sind uns aber einig, dass für die Spielfortsetzung stattdessen tatsächlich der Fußkontakt das schwerere Vergehen (im Sinne der Regel) ist und es deswegen den Strafstoß gibt. (Und natürlich den FaD, das ist klar.)