Seit der damaligen Diskussion hat sich die Welt bekanntlich weiter gedreht, denn in vielen Verbänden ist in den unteren Ligen unterdessen die Wiedereinwechslung auch im Herrenbereich erlaubt.
Stellen wir uns jetzt also mal vor, Spieler A trägt Schmuck, wir fordern den auf, diesen abzulegen, was er auch macht - soweit alles im grünen Bereich. Nach 30 Minuten braucht A eine Verschnaufpause und wird ausgewechselt - und als ordentlicher Mensch nimmt er seinen wertvollen Schmuck an sich und legt diesen an. Dummerweise dauert es aber keine fünf Minuten, als sich der Spieler, der für A eingewechselt wurde, verletzt, so dass A entgegen seiner Erwartung wieder ran muss. Da wir den ja schon kontrolliert hatten und er den Innenraum nicht verlassen hatte, genügt ein Blick aus der Ferne, dass der noch seine Schienbeinschoner trägt und nur durch Zufall bemerken wir jetzt den Schmuck. Klar, der muss wieder ab und wir warten mit der Spielfortsetzung auch nicht unbedingt, bis das erledigt ist, aber:
Die bisherige Lehrmeinung ging davon aus, dass Schmuck, dessen Entfernung schon einmal von uns gefordert wurde, der aber "hinter unserem Rücken" erneut angelegt wird, als unsportliche Handlung mit einer Verwarnung zu verschönern ist - nur hatte das Lehrwesen damals die Möglichkeit der Wiedereinwechslung naturgemäß noch nicht im Blick ... Wäre dieser Spieler also auch jetzt noch zu verwarnen? Mein Formalgefühl sagt ja - aber liegt das richtig?