FaZ über die Halbzeit

  • Es gibt Dinge, bei denen man immer wieder ins grübeln kommt, ob man das wohl richtig gemacht hat ...


    Jugendspiel (mit FaZ), etwa 1,5 Minuten vor der Halbzeit ist ein FaZ auszusprechen. Richtet der sich nun rein nach der Uhr oder nach der echten Spielzeit? Glücklicherweise versuchte die betroffene Mannschaft gar nicht, den Spieler nach der Halbzeit auf das Feld zu schicken und hat mich damit in meiner Auffassung bestätigt, dass der Spieler den Rest der Strafe zu Beginn der 2. Halbzeit abzusitzen hat, aber ganz sicher, ob das richtig war, bin ich noch immer nicht. ?(

  • Ich bin da bei dir. Die Zeitstrafe richtet sich nach der Spielzeit. Anders fände ich es auch nicht vorstellbar. Stell dir vor, es würde so sein, dass man nach der Halbzeit wieder mitspielen darf, obwohl man evtl. Sogar in der Nachspielzeit noch den FAZ bekommen hat. Manch Spieler würde da glaube ich auch mal hin hauen, weil er weiß, er ist eh nicht lange unten.
    Regeltechnisch kann ich dir das aber gerade nicht mit Zitaten belegen.

  • Ich hatte da auch schon mal Probleme, Zeitstrafe in der 90. Spielminute, Pokalspiel Verlängerung. Darf der Spieler überhaupt noch spielen?
    Ja er darf die Zeitstrafe endet nach 5 Minuten. Das heisst selbstverständlich auch, wenn die Nachspielzeit länger als 5 Min ist darf er wieder teilnehmen.
    Die Zeitstrafe ist eine reine Spielstrafe, die von der Halbzeitpause nicht beeinflusst wird.

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Wenn die Zeitstrafe allerdings mit dem Ende der Spielzeit bzw. Verlängerung nicht "abgesessen" ist, darf der Spieler ggf. Nicht an einem Elfmeterschießen teilnehmen.

  • Oh da bin ich anderer Meinung. Da die Zeitstrafe nur in der Spielzeit statt findet, darf der Spieler am Elfmeterschiessen teilnehmen!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • ich sehe das wie mfs67227. Das Regelheft auf S. 112 ("Vorgehensweise zur Ermittlung eines Siegers") sagt: "[Es] dürfen nur Spieler zum Elfmeterschießen antreten, die sich zum Ende des Spiels, einschl. einer etwaigen Verlängerung, im Spiel befanden." (Ausnahme im Punkt davor: verletzter Torhüter, der u.U. ausgewechselt werden darf.)


    Ein Spieler mit einem FaZ befindet sich zu diesem Zeitpunkt nicht im Spiel und ist für die Dauer des FaZ nicht spielberechtigt. Ich würde ihn daher nicht zum Elfmeterschießen zulassen.


    Edit: zur Ausgangsfrage @ Manfred: Wie meine Vorredner schon sagen, hast Du richtig gehandelt. Der Ablauf des FaZ wird für die Halbzeit in jedem Fall unterbrochen. Interessant wäre noch die Frage, ob dies auch für andere Spielunterbrechungen gilt, bei der die Spielzeit nicht angehalten wird (beispielsweise eine dreiminütige Verletzungsunterbrechung - Glück für den Spieler oder muss er länger sitzen?).

  • Ich muss da MfS recht geben. Es heißt im Regeltext frei zitiert:" Am Elfmeterschießen dürfen nur Spieler teilnehmen, die zum Ende der Spielzeit soielberechtigt waren." Ein Spieler war zweifelsfrei nicht soielberechtigt und darf somit auch nicht schießen.


    Edit: Zettelbox war schneller

  • Jein. Ist die Verletzung im Zusammenhang mit dem Regelverstoß entstanden, die zum FaZ geführt hat, beginnt die Zeit erst mit der Spielfortsetzung. Läuft die Zeitstrafe aber schon und es verletzt sich ein anderer Spieler, dann hat er "Glück".

  • Der DFB-Beirat hat am 29. Mai 1993 beschlossen, für den Junioren-Spielbetrieb der Mitgliedsverbände im DFB in ihrem Bereich den Feldverweis auf Zeit weiterhin zuzulassen. Es gelten weiterhin die früher erlassenen Durchführungsbestimmungen:

    • II. Durchführung
    • Der Feldverweis auf Zeit darf nur während einer Spielunterbrechung ausgesprochen werden.
    • Der Feldverweis auf Zeit muss möglichst für alle am Spiel Beteiligten klar verständlich ausgesprochen werden. Zusätzlich zur mündlichen Bekanntgabe gegenüber dem betroffenen Spieler hat ihn der Schiedsrichter durch Heben eines Armes und einmaliges Ausstrecken der fünf Finger anzuzeigen.
    • Die Zeitnahme, die einem Schiedsrichter-Assistenten übertragen werden kann, beginnt mit der Spielfortsetzung. Die Halbzeitpause und die Spielpause vor einer Verlängerung unterbrechen die Strafzeit.
    • Endet das Spiel vor Ende der Strafzeit, so gilt die Strafe als verbüßt. An einem gegebenenfalls stattfindenden Elfmeterschießen darf der Spieler jedoch nicht teilnehmen.
    • Ein auf Zeit des Feldes verwiesener Spieler muss im Schiedsrichterbericht vermerkt werden.
    • Auf Zeit des Feldes verwiesene Spieler haben sich während des Ausschlusses grundsätzlich hinter der Seitenlinie aufzuhalten. Der Aufenthalt hinter der Torlinie ist unzulässig.
    • Nach Ablauf der Zeitstrafe lässt der Schiedsrichter den Spieler durch Zeichen wieder zum Spiel zu. Das Spielfeld soll an der Mittellinie betreten werden. Ohne das Zeichen darf der Spieler nicht auf das Spielfeld zurückkehren und am Spiel teilnehmen.