Gewalt auf und um den Platz

  • Dem stimme ich ja zu Nummer4,nur passt mir das Strafverhältnis nicht...

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Ich war wie die meisten hier nicht dabei deshalb kann ich dazu ob der Abbruch gerechtfertigt war oder nicht, natürlich nichts sagen.
    Aber ich bin auf @derMoellers Seite.


    Wenn das Verhalten des Spielers 6 Monate Sperre + 300€ Strafe nach sich zieht, muss das schon heftig gewesen sein.
    Und allein das dürfte einen Spielabbruch rechtfertigen.


    Sowas haben andere nicht mal bekommen wenn sie den SR angegangen sind (Schubsen oder ähnliches).

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler Irgendjemand der sich für die Regeln seines Sports interessiert

  • Ich stimme dem ausdrücklich nicht zu, denn das sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe. Dass das Sportgericht hier hart durchgreift ist doch zu begrüßen und trotzdem kann es zu dem Schluss kommen, dass nicht alle Mittel ausgeschöpft worden sind.

  • Zettelbox sagt es richtig. Wir alle wünschen uns härtere Strafen für Vergehen gegen den Schiedsrichter, hier wurde eine ausgesprochen. Ändert nichts daran dass man "nur" für einen zurückgehaltenen ausrastenden Spieler noch nicht abbrechen darf.

  • Und das ist hanebüchener Unsinn und eine übliche, aber eindeutig falsche Interpretation des Regelwerkes.


    Was steht denn in Regel 5?
    "... - die Partie bei einem Vergehen oder aus einem anderen Grund nach seinem Ermessen zu unterbrechen, vorübergehend auszusetzen oder ganz abzubrechen, ..."


    Und was schreibt der DFB in seiner Anweisung Nummer 10 dazu:
    "Ein Schiedsrichter kann ein Spiel abbrechen. Ein Spielabbruch sollte nur erfolgen, nachdem alle zumutbaren Mittel, das Spiel fortzusetzen, erschöpft sind. Gründe für einen Spielabbruch können beispielsweise Witterungsverhältnisse, Flutlichtausfall, Einflüsse von außen wie Zuschauerausschreitungen, massive Bedrohungen oder ein tätlicher Angriff gegen den Schiedsrichter oder sein Team sein."


    Offenkundig ist sogar das Sportgericht der Auffassung, dass hier eine massive Bedrohung vorlag, sonst wäre das Urteil nicht nachvollziehbar. Aber eine massive Bedrohung ist keine massive Bedrohung ... :hammer:


    Es wird Zeit, dass die Sportgerichte endlich verstehen, dass kein Schiedsrichter ein Spiel aus Spaß abbricht. Sicher sollte es auch nicht zu einfach sein, dies ist es m.E. aber auch nicht. Wenn ich aber lese, dass es ganz normal ist, dass jemand auf den SR losgeht ... :flieh:

  • Ein einzelner Spieler ohne tätlichen Angriff, sofort zurückgehalten von seiner Mannschaft, ist keine massive Bedrohung. Wir müssen "alle verfügbaren Mittel ausnutzen"und wir müssen wissen dass eben die Konsequenz eines verfrühten Abbruches nur eine Neuansetzung sein kann. Alles andere wäre den Mannschaften gegenüber unfair.

  • Na wenn es so wäre wie du es gerade beschreibst kommen wir auch nicht zu der Strafe, das sind höchstens 3 Monate. Für eine Einschätzung ist doch auch wichtig welche Drohung hat er ausgesprochen und wie musste er zurückgehalten werden, wenn er sich einfach von einem Spieler wegbringen lässt ist es z.B. was anderes als wenn ihn drei Spieler mit vollem Körpereinsatz wegzerren müssen.

  • @ Manfred: Du zitierst die absolut richtigen Stellen, legst sie m.E.n. aber nicht ganz korrekt aus. Die Auflistung der DFB-Anweisung beinhaltet die Umstände, die einen Spielabbruch rechtfertigen können. Maßgeblich ist aber immer, dass alle zumutbaren Mittel erschöpft sind.


    Es steht hingegen nicht in der Anweisung, dass bei Eintreten eines der Vergehen ein Spiel grundsätzlich abzubrechen sei. Eine solche Interpretation kann nur falsch sein, beachtet man, dass auch Witterungsaufälle und Flutlichtausfall hier genannt sind. Wir sind uns einig, dass nicht jeder Flutlichtausfall einen Spielabbruch rechtfertigt, sondern nur dann, wenn alle zumutbaren Mittel erschöpft sind. Geht das Flutlicht nach zwei Minuten wieder, darf der Schiedsrichter nicht abbrechen. Genauso sieht es mit der massiven Bedrohung aus: Eine massive Bedrohung kann einen Abbruch rechtfertigen, tut sie aber nicht zwangsläufig. Wenn das Sportgericht im konkreten Fall zum Urteil kommt, dass trotz der zweifelsfrei vorliegenden massiven Bedrohung nicht alle Mittel ausgeschöpft waren, war der Spielabbruch nicht gerechtfertigt – und das völlig im Einklang mit Regeltext und DFB-Anweisungen.


    Und ja: So gesehen ist nicht jeder massive Bedrohung eine massive Bedrohung, die einen Spielabbruch rechtfertigt, Smilie hin oder her.

  • Ach zettelbox, streng juristisch gesehen weiß ich durchaus, dass Du richtig liegst. Allerdings weigere ich mich, diese Denkweise zum Maßstab zu machen - auf dem Platz muss sofort und klar entschieden werden und da geht die Sicherheit des Schiris vor, das lässt sich am grünen Tisch nicht beurteilen. Wo eine so massive Bedrohung vorliegt, dass es zu einem solchen Urteil kommt, ist schlicht zu akzeptieren, wenn der Kollege abbricht - und genau deshalb komme ich zu dem Vorwurf, dass das Sportgericht die Regelungen falsch auslegt. Und damit habe ich auch nicht verlangt, dass in einem solchen Fall zwingend abzubrechen ist, sondern nur, dass, wenn es hier zu einem Abbruch kommt, dieser zu akzeptieren ist.

  • Manfred, für das Sportgericht gelten auch Regeln, Regeln die keinerlei Interpretationsspielraum zulassen. Wenn der Schiedsrichter nicht jedes objektiv zumutbare Mittel nutzt um das Spiel fortzusetzen kann es nur die Wiederholung geben, unabhängig davon ob es subjektiv für den Kollegen genug war.


    Das Sportgericht hat eben die Aufgabe die Fakten nach so einer geladenen Situation nüchtern zu analysieren und danach zu urteilen. Ich glaube kein Sportgericht der Welt entscheidet gerne gegen einen Schiedsrichter, der Wille den SR zu verteidigen zeigt sich schon in der harten Strafe gegen den Verursacher, aber sie schienen keine Wahl zu haben.

  • Selbstverständlich hat sich das Sportgericht an Regeln zu halten. Letztlich läuft es aber darauf hinaus, wie wir die Zumutbarkeit einer Spielfortsetzung definieren. Und genau dies wird für meine Begriffe von den Sportgerichten häufig viel zu rigide ausgelegt, d.h. die Zumutbarkeit am Ende zu Lasten der SR zu definieren. Wenn eine Attacke vorliegt, die eine solche Sperre rechtfertigt, dann muss ich davon ausgehen, dass eine weitere Spielfortsetzung nicht mehr zumutbar ist - der Kollege ist ja sicher nicht aus Jux und Dollerei auf den Gedanken gekommen das Spiel abzubrechen.


    Arbeiten wir das also noch einmal der Reihe nach ab:
    Massive Bedrohung - zweifelsfrei gegeben. Oder will ernsthaft jemand behaupten, dass es bei einer Sperre von 6 Monaten nur eine unerhebliche Bedrohung gewesen sein könnte?
    Spielfortsetzung zumutbar - Ja, ich kann die Zumutbarkeit als gegeben ansehen. Ebenso kann ich aber auch davon ausgehen, dass die Zumutbarkeit eben nicht mehr gegeben ist. Hier hat der Schiedsrichter eine Tatsachenentscheidung getroffen, dass er die Zumutbarkeit nicht mehr als gegeben ansah, was m.E. zu akzeptieren ist. Aus "sicherer Entfernung" vom grünen Tisch zu behaupten, die Zumutbarkeit sei in einem solchen Fall noch gegeben gewesen, hat einen mehr als faden Beigeschmack - oder dürfen wir wirklich erst dann abbrechen, wenn wir tätlich angegangen werden? Wobei dann schon wieder die Frage "schubsen oder stoßen" im Raum steht, denn nach Ansicht mancher Sportrichter müssen wir uns sogar schubsen lassen (Spielfortsetzung noch zumutbar), erst stoßen untergräbt die Autorität des SR.

  • Es gibt gewisse Richtlinien was eben eine "zumutbare Spielfortsetzung" im Fußball ist, die muss es auch geben.
    Klar kann man jetzt sagen die sind zu hart ausgelegt, auch frühere Abbrüche müssen als gerechtfertigt gelten, aber die Diskussion ist eine andere. Sowohl für uns als SR als auch für Sportrichter gilt, ebenso wie für fast alles im Fußball:


    Wir können zwar damit nicht einverstanden sein, aber es ist trotzdem unsere Aufgabe dies umzusetzen. Und wenn das persönlich bedeutet dass man gerne abbrechen würde, aber trotzdem weiterspielen soll dann ist es Teil unserer Aufgabe damit klarzukommen und (vorerst) nicht abzubrechen.

  • Wir können zwar damit nicht einverstanden sein, aber es ist trotzdem unsere Aufgabe dies umzusetzen. Und wenn das persönlich bedeutet dass man gerne abbrechen würde, aber trotzdem weiterspielen soll dann ist es Teil unserer Aufgabe damit klarzukommen und (vorerst) nicht abzubrechen.


    Ich würde mir das Recht, bei einer bedrohlichen Situation abzubrechen nicht nehmen lassen. Ich sehe nicht ein, dass ich abwarten soll bis aus einer bedrohlichen Situation (kann sehr weit ausgelegt werden) eine Gefahr für Leib und Leben entsteht. Das ist auch nicht abzuschätzen wie sich die Situation entwickeln wird. Darum plädiere ich bei entsprechenden Situationen eindeutig für den Abbruch. Wenn das Sportgericht dann der Meinung sein sollte, dass "nicht alle Mittel ausgeschöpft wurden", dann sollen sie halt so argumentieren, ich kann es nicht ändern, genauso wie auch die Spieler und Vereine meinen Abbruch nicht ändern können. Jeder Abbruch bei Angriffen gegen einen Schiedsrichter sollte zum Abbruch führen. Vielleicht werden sich die Vereine dadurch bewusster, dass sie verpflichtet sind die Schiedsrichter zu schützen und ein besonderes Augenmerk auf ihre -meist auch bekannten- Spieler haben, die zu Ausrastern fähig sind. Jeder NICHTabbruch in einer bedrohlichen Situation ist ein NICHTabbruch zu viel und führt dazu, dass sich die Spieler immer mehr herausnehmen und die Vereine untätig bleiben. Konsequentes Handeln bei allen Schiedsrichtern würde zweifelsfrei zu einer Minimierung der Angriffe auf Schiedsrichter führen.

  • Es gibt gewisse Richtlinien was eben eine "zumutbare Spielfortsetzung" im Fußball ist, die muss es auch geben.
    Klar kann man jetzt sagen die sind zu hart ausgelegt, auch frühere Abbrüche müssen als gerechtfertigt gelten, aber die Diskussion ist eine andere. Sowohl für uns als SR als auch für Sportrichter gilt, ebenso wie für fast alles im Fußball:


    Wir können zwar damit nicht einverstanden sein, aber es ist trotzdem unsere Aufgabe dies umzusetzen. Und wenn das persönlich bedeutet dass man gerne abbrechen würde, aber trotzdem weiterspielen soll dann ist es Teil unserer Aufgabe damit klarzukommen und (vorerst) nicht abzubrechen.


    Wenn Du darauf wartest, dass Dir erst einer aufs Maul haut, kannst Du das ja gerne tun, ich jedenfalls nicht!!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Zitat

    Spielfortsetzung zumutbar - Ja, ich kann die Zumutbarkeit als gegeben ansehen. Ebenso kann ich aber auch davon ausgehen, dass die Zumutbarkeit eben nicht mehr gegeben ist. Hier hat der Schiedsrichter eine Tatsachenentscheidung getroffen, dass er die Zumutbarkeit nicht mehr als gegeben ansah, was m.E. zu akzeptieren ist. Aus "sicherer Entfernung" vom grünen Tisch zu behaupten, die Zumutbarkeit sei in einem solchen Fall noch gegeben gewesen, hat einen mehr als faden Beigeschmack - oder dürfen wir wirklich erst dann abbrechen, wenn wir tätlich angegangen werden?


    Ähm, entschuldige bitte, aber ich gehe doch davon aus, dass vor dem Sportgericht einige Zeugen inkl. dem Schiedsrichter und dem fehlbaren Spieler gehört wurden. Von daher glaube ich schon, solange keine gegenteiligen Indizien vorliegen, dass das Sportgericht einigermaßen einschätzen kann, ob alle Mittel ausgeschöpft worden sind oder nicht. Wie gesagt, grundsätzlich kann eine Bedrohung einen Spielabbruch rechtfertigen, das SG sah dies hier aber nicht als gegeben an. Im Gegensatz zu uns konnte es sich intensiv mit diesem Einzelfall beschäftigen und hat daher eine Einzelfallentscheidung getroffen, die zunächst mal zu respektieren ist.


    Zitat

    Und das ist hanebüchener Unsinn und eine übliche, aber eindeutig falsche Interpretation des Regelwerkes.


    Zitat

    Ach zettelbox, streng juristisch gesehen weiß ich durchaus, dass Du richtig liegst. Allerdings weigere ich mich, diese Denkweise zum Maßstab zu machen - auf dem Platz muss sofort und klar entschieden werden und da geht die Sicherheit des Schiris vor, das lässt sich am grünen Tisch nicht beurteilen.


    Absolut. Nur glaube ich nicht, dass ein Sportgericht, das die Bedrohung nicht herunterspielt (erkennbar an der harten Strafe gegen den Spieler -- 6 Monate, das ist ein Pfund und ein klares Statement des Sportgerichts), eine Sicherheitsgefährdung des SR an den Fakten vorbei verneint. Ich respektiere jedenfalls, dass Du mit der DFB-Anweisung nicht zufrieden bist und dem SR mehr Rechte beim Spielabbruch einräumen möchtest (ich hielte das auch nicht für falsch, die Schwelle für einen Abbruch zu senken), dies jedoch als "hanebüchen" und "eindeutig falsch" zu bezeichnen, geht schlicht an der Wahrheit vorbei (wie Du im zweiten Posting ja auch einräumst).


    @ all: Bitte beachten: Dem Schiedsrichter wird hier kein Vorwurf gemacht. Es ist nur momentan (insb. auf Grundlage der DFB-Anweisungen zum Thema Spielabbruch) durch das Sportgericht festzustellen, dass alle Möglichkeiten zur Spielfortsetzung ausgeschlossen waren, um die Spielwertung gegen den auslösenden Verein auszusprechen. Das war hier gem. Urteil nicht der Fall -- vielleicht hat der SR vor dem Sportgericht ja eingeräumt, dass nach der verbalen Bedrohung der Spieler zügig entfernt wurde und Ruhe auf dem Platz herrschte?! Vielleicht hat der SR sogar selbst festgestellt, verfrüht abgebrochen zu haben?! Wie gesagt, niemand macht dem SR einen Vorwurf, es geht nur um die Spielwertung und hier scheinen die Umstände nicht ausgereicht zu haben für eine Spielwertung gegen einen Verein (und nochmals, der auslösende Spieler hat sein Fett ordentlich weg bekommen).


    Stammtischplatitüden (sorry, kanarien3) helfen uns hier ohne nähere Kenntnis der Umstände jedenfalls überhaupt nicht weiter! Ich bin mir in Anbetracht des Urteils gegen den Spieler sicher, dass das Sportgericht eine Spielwertung vorgenommen wäre, wenn die Situation auf dem Sportplatz für den Schiedsrichter weiterhin gefährlich war. Mir scheint es aber eher, dass es hier einen einzelnen Idioten in der Mannschaft gegeben hat, der nach dem FaD auch von den eigenen Mitspielern entsorgt wurde...

  • zettelbox: ich stimme dir da grundsätzlich zu.


    Ich sehe allerdings auch die Sportgerichte hier mehr in der Verantwortung.
    Der Spieler hat seine Strafe bekommen, ich finde allerdings auch der Verein bzw die Mannschaft sollte ihre Strafe bekommen (in diesem Fall evtl ein am grünen Tisch verlorenes Spiel).
    Denn nur dadurch kommt man überhaupt mal dahin, dass sich die Vereine vielleicht fragen, wen sie da überhaupt spielen lassen.


    Wenn dann der dritte Spielabbruch durch einen Spieler wieder Punkte kostet, dann wird der garantiert nicht mehr so bald spielen, und auch nicht mehr in der näheren Umgebung, da der Spieler dann bekannt sein dürfte.
    Der Spieler hier wird doch vermutlich nach seiner Sperre (auch wenn die recht lang ist) einfach weitermachen und beim nächsten mal vielleicht "nur" rot bekommen.


    Deswegen bin ich dafür, dass der Grundsatz "Alle Mittel ausschöpfen" gelockert werden sollte.
    Das mag dem Sport nicht zuträglich sein, aber scheint mir eine der wenigen Möglichkeiten sein mal "aufzuräumen".


    Ich rede jetzt nicht davon, dass man nach einer Beleidigung ein Spiel abbrechen soll, aber so wie sich der Fall hier (auf dem Papier) zugetragen hat, fände ich ein anderes Sporgerichtsurteil für richtig.
    Zumal ich wie schon geschrieben nicht verstehen kann, wie ein "nicht abbruchwürdiges Verhalten" zu einer 6 Monate Sperre führen kann.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler Irgendjemand der sich für die Regeln seines Sports interessiert

  • @ amfa: Das ist nicht Aufgabe der Sportgerichte, sondern Aufgabe des jeweiligen Fußball-Verbandes, indem er seine Satzung anpasst (bzw. was die DFB-Anweisung generell angeht, natürlich die des DFB - wobei die Anweisung schon ziemlich viele Entscheidungen zulässt).

  • Heute habe ich mit ein SR-Kollege einen Hallenturnier (Zwischenrunde) gepfiffen, mein Kollege kam bisher nur 1 Zeitstrafe bis letzte Spiel hin. Im letzte Spiel verwies der SR ein Spieler mit zwei Minuten (FaZ), der Grund weiß ich nicht, denn ich habe nichts gesehen. Dann eskalierte der Situation, der Täter stieß den SR und der SR konnte sich knapp wehren. Er behielt das Kontrolle und lief vorsichtig vor. Der Mannschaft war wütend auf der SR und wollte den SR schlagen, nach meine Sicht!
    Der SR konnte sich durch anderen Spielern beschützen werden und die Turnierleitung griff ein. Das Turnierspiel wurde abgebrochen und das Spiel wurde mit 0-3 gewertet.


    Der Schiedsrichter erlitt nur einen Schock und musste beschützt werden. Der Mannschaft und Zuschauern waren aggressiv!


    Zum Glück gab keine Schlägerei, aber einen knappe Situation, die fast eskaliert ist.
    Durch anderen Spielern konnte die Gewalt verhindert werden.


    Selbst leitete ich mit 7 :gelbe_karte:, 1 FaZ und 1x :rote_karte: in der Turnier!


    Ich weiß nicht, warum alle Spielern so ernst nehmen, obwohl es nur einen Hallenturnier ist? 8|

    Ich habe keine Ablenkung durch die Geräuschkulisse.
    Ich bin komplett konzentriert auf das, was ich sehe


    Gehörloser Schiedsrichter -
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

    Einmal editiert, zuletzt von Ricardo ()