Jetzt scheinen die Sportgerichte durchzugreifen! Es geht hier um den 2. Fall! Da wurde ein Trainer ausgeschlossen, da er schon mehrfach auffällig geworden war und auch schon ausgeschlossen wurde. Er wurde begnadigt und machte munter weiter.
Als Durchgreifen der Sportgerichte werte ich die getroffene Entscheidung nicht. Es blieb ja de facto gar keine andere Möglichkeit mehr. Der Täter war bereits einmal aus dem Verband ausgeschlossen worden und -für mich aufgrund der Vorgeschichten- unverständlicherweise nach zwei Jahren begnadigt worden. Als Ersttäter wäre maximal ein halbes Jahr Sperre (umgerechnet in Pflichtspiele) verhängt worden.
Das Verbandssportgericht kann halt in der Praxis selten beweisen, dass es gewillt ist hart durchzugreifen. Denn in der Regel werden bei einem "milden" Urteil weder Betroffener noch Verein Rechtsmittel einlegen und der Verbandspräsident wird von seinem Recht auf Überprüfung eines Urteils einer unteren Instanz auch nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen.