Heute in der Frauel BOL passiert:
ca 79/80 Minute, Spielstand 2:0 für Heim.
Angriff für Heim, Torhüterin ausgespielt, eine Verteidigerin versucht den Ball mit der Hand von der Linie zu schlagen, schafft es aber nicht, bekommt ihn erst hinter der Linie zu fassen.
Der SR zieht die rote Karte und bittet dann zum Anstoßpunkt.
Natürlich Aufregung auf der Gästebank - wie ich meine zu Recht (oder ist da was an Regeländerung an mir vorbei).
Endstand 5:0 dann für Heim.
Rote Karte oder doch nur gelb?
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Jupp Fehler, Gelb wäre die richtige Entscheidung gewesen. Ne Frage an die Sportrechtler, Einspruch?
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Nö, wir haben im Lehrgang gelernt, das das erfolgreiche Verhindern einer Torchance gibt. Das versuchte aber nicht erfolgreiche Verhindern einer Torchance ist nur Gelb + Tor, Anstoss.
Gruß Possi
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Schäm, schäm für den bayerischen Kameraden. Das sollte man bei Besuchen der Lehrabende ja wirklich nicht falsch machen können. Aber ich denke mal, dass in der Frauen BOL nicht gerade die Koryphäen eingeteilt werden.
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Ne Frage an die Sportrechtler, Einspruch?
Ich sehe keine Chance dafür, wenn es um die Spielwertung geht. Ich glaube nicht, dass diese Rote Karte einfluss auf den Spielausgang hatte.
Was aber das Strafmaß angeht, sollte man in jedem Fall zumindest mal eine Stellungnahme abgeben. -
Bei uns wurde so gelehrt, wenn der Ball doch ins Tor geht, dann wird der Verteidiger nur verwarnt, nicht vom Feld verwiesen.
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Wenn er erst hinter der Linie berührt wurde, gibt es keine Disziplinarmaßnahme.
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Ich verstehe nicht so ganz, warum die Spielerin verwarnt werden soll. Wenn der Ball hinter der Torlinie ist und sie dann diesen berührt, dann ist der Ball doch schon aus dem Spiel, da das Tor ja gefallen ist. Wie kann man nun ein Tor verhindern, welches ja schon gefallen ist?
Prinzipiell ist es ja richtig, dass die Spielerin verwarnt wird, wenn sie den Ball vor der Linie mit der Hand spielt, dieser aber dennoch im Tor landet. Bei der geschilderten Situation ist die Zeitfolge allerdings anders, so dass man aus meiner Sicht die Spielerin nicht verwarnen kann.
Wie ist denn die Meinung der Lehrwarte dazu??
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Nachdem ich nochmal zwei Minuten über die Situation nachgedacht habe, ist es doch eindeutig, dass keine persönliche Strafe ausgesprochen wird und das Spiel mit Anstoß fortzusetzen ist!
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Stimme Nils zu.
Gibt eig. 3 Möglichkeiten:
1) Hand berührt Ball vor/auf der Linie und verhindert ein Tor → SsT + Rot
2) Hand berührt Ball vor/auf der Linie, Ball geht trotzdem → Tor, Anstoß + Gelb
3) Hand berührt Ball hinter der Linie → Tor, Anstoß. Keine pers. Strafe. -
Da der Ball erst berührt wurde, als er schon aus dem Spiel war, ist keine persönliche Strafe mehr möglich.
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Ok, dass der Ball hinter der Linie berührt wurde hatte ich überlesen. Demnach nicht mal ne gelbe Karte, also doppelt falsch. Als SR könnte man bei der Gelben noch argumentieren, man hätte die Berührung vorher gesehen, aber so wie Gebi es schildert, doppelt schlimm, aber passiert.
Der SR wird die Karte ja mit einem SB begründen, schon von daher wird es sicher eine Berücksichtigung geben. Aber alles Skepulatius. Rein aus menschlicher Sicht müßte einem Einspruch gegen die Spielwertung schon stattgegeben werden, eine Rote Karte ist doch schon ein entscheidender Eingriff ins Spiel. Aber jut, ich habe das nicht zu entscheiden.
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Ob beim Stand von 3-0 in der 80. Minute auch mit 11 Mann ein Punkt zu holen wäre ist zu bezweifeln. Aber ein Einspruch gegen die Karte und damit eigentlich folgende Sperre sollte selbstverständlich sein, immerhin gibt es einfach kein rotwürdiges Vergehen im Regelbuch dass hier zutreffen könnte.
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Ich denke nicht, dass wir darüber diskutieren müssen, ob ein SR eine persönliche Strafe aussprechen darf wenn der Ball nicht im Spiel ist (Spielruhe).
Für mich zählt hier in erster Linie der "Geist der Regel". Ich attestiere der Spielerin den Willen, den Ball unsportlich mit der Hand zum Zweck der
Torverhinderung spielen zu wollen. Da dies erfolglos war, gehe ich hier mit der VW mit, irrelevant ob vor oder hinter der Linie.Grüße
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Nun mal langsam:
Der SR darf - aus gutem Grund - auch für Verfehlungen in einer Spielruhe Karten verteilen; sonst könnten etwa Tätlichkeiten, die in einer Spielruhe geschehen, nicht geahndet werden; das sollten wir wirklich nicht diskutieren.
Die Frage, über die wir hier diskutieren, ist doch eher, ob im konkreten Fall eine Karte - und wenn ja, welche - angebracht wäre. Dazu laufen die Ansichten noch auseinander.
Persönlich bin ich der Ansicht, dass die Spielerin hier zwar durchaus unsportliche Absichten hatte, diese aber nicht mehr wirksam wurden, da der Ball bereits im Tor war. Ergo kann die Entscheidung nur Tor, Anstoß und keine persönliche Strafe lauten. Das ist auch logisch, denn wenn beispielsweise ein Spieler versucht, den Ball mit der Hand zu spielen, diesen aber nicht erreicht, wird er deswegen ja auch nicht bestraft. In der Regel 12 sind ausdrücklich die Vorgehensweisen beschrieben, in denen auch der Versuch regelwirdrig ist, wie beispielsweise beim Treten - in allen anderen Fällen ist der Versuch daher irrelevant.
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Für mich zählt hier in erster Linie der "Geist der Regel". Ich attestiere der Spielerin den Willen, den Ball unsportlich mit der Hand zum Zweck der
Torverhinderung spielen zu wollen. Da dies erfolglos war, gehe ich hier mit der VW mit, irrelevant ob vor oder hinter der Linie.Ahja, und versuchtes Handspiel bestrafst du wie?
Danke für die Diskussion.
Versuchtes Handspiel ist nicht strafbar. Wenn der Kontakt erst hinter der Linie zustande kommt, kann es also keine persönliche Strafe geben.
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Versuchtes Handspiel ist nicht strafbar. Wenn der Kontakt erst hinter der Linie zustande kommt, kann es also keine persönliche Strafe geben.
Der klassische Fehler. Du interpretierst hier etwas rein. Ich habe hier auf den genannten Fall Bezug genommen und dabei handelt es sich nicht um ein versuchtes, sondern um eine erfolgreiches Handspiel falls Du es überlesen haben solltest.
Danke für die Diskussion
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Um die Wogen mal ein wenig zu glätten: Manfred, flitzpiepe u.a. gehen nach einem bestimmten Gedankengang: Handspiel -> findet erst hinter Torlinie statt -> der Ball war nicht mehr im Spiel, daher keine Spielstrafe möglich -> versuchtes Handspiel.
Ich wäre froh, wenn wir das wie erwachsene Leute sachlich diskutieren könnten und nicht persönlich werden müssen. Danke!
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BerlinRef
Ich würde eher sagen, dass du das falsch siehst und flitzpiepe recht hat.
Im Ursprungspost wurde geschrieben, dass ein Handspiel versucht wurde, aber erst hinter der Linie zum Erfolg führte.
Da ein Handspiel außerhalb des Spielfeldes nicht strafbar ist, bleibt auf dem Spielfeld nur der Versuch.
Und der ist eben nicht strafbar. -