Abbruch auf Wunsch des Spielführers

  • Hallo zusammen,


    ich habe heute ein Spiel in der untersten Seniorenklasse gepfiffen. Das Spiel war von Beginn an sehr einseitig, zur Halbzeit stand es 4:0 für das Heimteam. In der zweiten Halbzeit zeigten die Gäste dann immer weniger Gegenwehr, sodass das Spiel zur Farce verkam. Die Gäste hatten den Ball nur noch bei Abstößen und Anstößen.


    In der 75. Minute beim Stand von 9:0 bat mich der Spielführer der Gäste, das Spiel abzubrechen. Ich wies ihn darauf hin, dass dies ohne Weiteres nicht möglich ist. Drei Minuten später, mittlerweile stand es 11:0 und es gab Eckball für die Heimmannschaft, baten mich Spielführer und Spielertrainer der Gäste erneut um den Abbruch, es habe "keinen Sinn mehr". Gleichzeitig kam es einige Meter weiter erneut zu Rangeleien zwischen Spielern beider Mannschaften und ich habe überhaupt keinen Sinn mehr in einer Fortsetzung der Partie gesehen.


    Ich wies die beiden daraufhin, dass ein Abbruch eigentlich erst vorgesehen ist, wenn weniger als 7 Spieler auf dem Feld stehen. Als Antwort bekam ich dann, dass ja die halbe Mannschaft Verletzungen vortäuschen könne und man dies ja eh nicht kontrollieren könne, ob die Spieler nun wirklich verletzt sind (die Mannschaft hatte auch keine Auswechselspieler). Bevor das Spiel dann durch eine solche Aktion völlig in die Lächerlichkeit gezogen worden wäre, entschied ich mich dann spontan, der Bitte nachzukommen und das Spiel rund 10 Minuten vor Ende abzubrechen.


    Mittlerweile zweifle ich aber daran, ob ich dieser Bitte habe nachkommen dürfen oder wirklich hätte warten müssen, bis weniger als 7 Spieler auf dem Feld standen. Ich habe mir den Wunsch des Abbruchs durch den Spielführer im Spielbericht bestätigen lassen (durch Unterschrift). Wie hättet ihr in diesem Fall gehandelt und war das Vorgehen korrekt?

  • Du kannst die Mannschaft nicht zwingen weiter zu spielen. Ich hoffe du hast dir den Abbruchwunsch durch die Mannschaft im Spielberichtsbogen dokumentieren und unterschreiben lassen. Dann solltest du aus allem raus sein.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Ich hätte den Spielführer darauf hingewiesen, dass ich unter einer Bedingung das Spiel abbrechen dürfte. Nämlich wenn von dieser Mannschaft 5 oder mehr Spieler absichtlich den Platz verlassen. Dann darf ich das Spiel gar nicht mehr weiterführen.
    (Vgl Regel 3 Zal der Spieler FIFA-Anweisungen)

  • Lest ihr eigentlich überhaupt was im Ursprungsposting drinsteht? :) Steht doch beides schon so drin dass ers gemacht hat.

  • Da ich rein regeltechnisch keine Möglichkeit zum Abbruch habe, solange noch mindestens 7 Spieler auf dem Feld sind und die Mannschaft nicht im Rückstand liegt, ich andererseits aber auch niemanden dazu zwingen kann, das Spiel fortzusetzen, sehe ich 2 Alternativen:


    Entweder gebe ich dem Spielführer dezent zu verstehen, dass sich eben entsprechend viele Spieler verletzen müssen - oder die Mannschaft eben einfach das Spielfeld verlassen muss. Die erste Variante ist für den Verein von den Folgen her die günstigste Alternative, da ein Abbruch schnell eine Strafe nach sich ziehen kann/wird.


    Sicher kann man auch auf Anforderung abbrechen, wobei dies in den Regeln nicht explizit vorgesehen ist. Allerdings ist es dann elementar wichtig, dass dieser Wunsch vor Zeugen (d.h. auch Spielführer Gegner) geäußert wird und dies im Spielbericht per Unterschrift bestätigt wird (wie geht das eigentlich beim Online-SB?).

  • Zitat von Manfred;176121

    Sicher kann man auch auf Anforderung abbrechen, wobei dies in den Regeln nicht explizit vorgesehen ist. Allerdings ist es dann elementar wichtig, dass dieser Wunsch vor Zeugen (d.h. auch Spielführer Gegner) geäußert wird


    Mhm, ich habe mir den Abbruchwunsch vom Spielführer und (Spieler-)Trainer bestätigen lassen. Da sollte es doch wohl keinen Zweifel am Wunsch des Abbruchs mehr geben, oder wieso hättest Du noch den Spielführer des Gegners als Zeugen eingebunden?


    Zitat

    (wie geht das eigentlich beim Online-SB?).


    Hab ich mich auch gefragt und ich war (ausnahmsweise :) ) froh, einen SB in Papierform zu haben. Beim ESB wäre mir wohl als erstes die folgende Alternative eingefallen: Spielabbruch im ESB vermerken, zusätzlich auf einem Blatt Papier den Abbruchwunsch durch Unterschriften bestätigen lassen und dann zuhause entweder einscannen und als Dokument hochladen oder aber doch per Post an den Staffelleiter senden (vielleicht vorher besser noch kopieren für die eigenen Unterlagen, man weiß ja nie).

  • Zitat von zettelbox;176126

    Spielabbruch im ESB vermerken, zusätzlich auf einem Blatt Papier den Abbruchwunsch durch Unterschriften bestätigen lassen und dann zuhause entweder einscannen und als Dokument hochladen oder aber doch per Post an den Staffelleiter senden (vielleicht vorher besser noch kopieren für die eigenen Unterlagen, man weiß ja nie).


    Genau so geht es :top:

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Zitat von Matze;176102

    Ich hätte den Spielführer darauf hingewiesen, dass ich unter einer Bedingung das Spiel abbrechen dürfte. Nämlich wenn von dieser Mannschaft 5 oder mehr Spieler absichtlich den Platz verlassen. Dann darf ich das Spiel gar nicht mehr weiterführen.
    (Vgl Regel 3 Zal der Spieler FIFA-Anweisungen)


    Diese FIFA-Anweisung ist für den Bereich des DFB durch die 8. DFB-Anweisung zu Regel 3 außer Kraft gesetzt. Wenn in Deutschland eine Mannschaft mit weniger als 7 Spielern weiterspielen möchte, darf der SR nicht wegen Unterzahl abbrechen. Das Gleiche gilt bei weniger als 7 Spielern, wenn die Mannschaft nicht im Rückstand liegt, selbst wenn die dezimierte Mannschaft einen Abbruch wünscht. Etwaige Ausnahmen könnten sich nur aus der Spielordnung des jeweiligen Landesverbandes ergeben.


    Zitat von Manfred;176121

    Entweder gebe ich dem Spielführer dezent zu verstehen, dass sich eben entsprechend viele Spieler verletzen müssen - oder die Mannschaft eben einfach das Spielfeld verlassen muss. Die erste Variante ist für den Verein von den Folgen her die günstigste Alternative, da ein Abbruch schnell eine Strafe nach sich ziehen kann/wird.


    Die erste Variante bedeutet auch einen Abbruch und es gibt Staffelleiter bzw. Sportgerichte, die auch in diesem Fall bestrafen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Zitat von zettelbox;176126

    ... wieso hättest Du noch den Spielführer des Gegners als Zeugen eingebunden?


    Ich lehre das meinen SRen so. Wenn Du nur dem Spielführer einer Mannschaft die Bedingungen des Spielabbruchs erklärst und er dann was unterschreibt, kann es immer noch dazu kommen, dass man sich vor dem Sportgericht trifft (ist schon vorgekommen !!!). Da hat es sich der Verein plötzlich anders überlegt und es steht Aussage gegen Aussage. Wenn man alleine pfeift, sollte man sich bei solchen schwerwiegenden Entscheidungen (der Spielabbruch ist die Ultima Ratio !!!) immer beide Spielführer holen, im Falle eines Falles hast Du dann noch einen Zeugen, der die Version des SR untermauern kann.

  • Ich sehe das ganze ziemlich kritisch:


    Die Mannschaft kann sich vieles wünschen. Wenn sie mehr als 7 Spieler auf dem Feld hat, kann es nur zum Abbruch kommen, wenn sie sich weigern weiter zu spielen. Da habe ich sie dann auf die Folgen (verschuldeter Abbruch) aufmerksam zu machen.


    Ansonsten hätte ich ihnen zu verstehen gegeben das ich kein Arzt bin und wenn zufälligerweise innerhalb der nächsten 3 Minuten sich 5 Spieler verletzen, den Regeln genüge getan ist. Das hat nichts mit lächerlichkeit zu tun.


    Wenn du Pech hast und das Ding vorm Sportgericht landet, kannst du da durchaus Ärger bekommen.

  • Zitat von flitzpiepe;176135


    Wenn du Pech hast und das Ding vorm Sportgericht landet, kannst du da durchaus Ärger bekommen.


    Was soll er denn machen, die Spieler zum weiterspielen prügeln ?
    Wenn sie nicht spielen wollen, kannst du überhaupt nichts machen.
    Ich hatte diesen Fall einmal. Da gab es nichtmal eine Nachfrage des KSG

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Entweder es "verletzten" sich genügend Spieler und es wird um Abbruch gebeten oder die Mannschaft geht vom Feld und weigert sich, das Spiel fortzusetzen. Wenn weder das Eine noch das Andere stattfindet, ist es kein regelkonformer Abbruch.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Jetzt hört doch mal mit der Haarspalterei auf. Ob die Mannschaft geschlossen vom Feld geht oder der Spielführer sagt, dass die Mannschaft nicht mehr weiterspielt, ist doch letztlich das Gleiche.


    Die Mannschaft unterschreibt für den Abbruchwunsch und damit ist es ein Spielabbruch. Kein Sportgericht wird dem SR hier einen Strick daraus drehen und evtl. eine Neuansetzung veranlassen.


    Ich kann als SR niemanden zwingen Fußball zu spielen. Wenn sie nicht mehr wollen, dann ist eben Feierabend.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Also wenn eine Mannschaft z.b. sowieso nur mit 9 Leuten antritt und nachdem sie im Laufe des Spiels glaubwürdig durch Platzverweise und Verletzungen auf unter 7 reduziert wurde dann abbrechen möchte würde ich dem ohne Bedenken stattgeben, wenn aber die Mannschaft eigenmächtig ohne die Voraussetzung abbricht und/oder sich offensichtlich Spieler "verletzen" würde ich deutlich auf die Konsequenzen eines schuldhaft verursachten Spielabbruches vor dem Sportgericht hinweisen.
    In diesem Fall wurde aber aus meiner Sicht nach richtig oder zumindest akzeptabel gehandelt, wenn eine Mannschaft ankündigt sonst durch vorgetäuschte Verletzungen sich dem Spiel zu entziehen hat der Schiedsrichter alle ihm verfügbaren Mittel zu einer ordnungsgemäßen Spielfortführung ausgeschöpft. Im Idealfall würdest du tatsächlich warten bis die Spieler vom Platz sind und den Abbruchswunsch nochmal im Beisein des anderen MFs bestätigen lassen, aber wenn die Mannschaft, vertreten durch MF und Spielertrainer, ankündigt das Spiel definitiv nicht mehr fortsetzen zu wollen hast du als Schiedsrichter keine weiteren Mittel mehr und brichst ab.

  • Zitat von Nummer4;176147

    ohne Bedenken stattgeben


    Wenn die Mannschaft <7 ist und zurückliegt, gibt es nicht mehr wirklich etwas stattzugeben, die Mannschaft hat das Recht auf einen regulären Abbruch, wenn sie das möchte.


    In allen anderen Fällen gibt es auch nichts stattzugeben, denn ein regulärer Abbruch geht dann nicht. Natürlich können wir niemanden zwingen, aber man sollte m.E. schon auf eine Fortsetzung hinwirken.

  • Ja, meinte dies auch so wie du es gesagt hast. Nur bei dem Fall wo eine Mannschaft sich ganz zufällig durch 4 plötzlich in einem Moment ohne äußere Einwirkung eintretende Verletzungen auf unter 7 Spieler bringt würd ich ebenfalls auf eine Fortsetzung einwirken, da ich zumindest hoffe das die Sportgerichte einen derart plumpen Trick durchschauen und sanktionieren. Wenn sie trotzdem abbrechen wollen breche ich ab, schildere die Umstände des Abbruchs und der Rest ist nicht mein Problem.

  • Zitat von Pfeifekopp;176144

    Ob die Mannschaft geschlossen vom Feld geht oder der Spielführer sagt, dass die Mannschaft nicht mehr weiterspielt, ist doch letztlich das Gleiche.


    Genau das ist nicht passiert. Der Spielführer hat den Schiedsrichter gebeten das Spiel abzubrechen, sie haben sich nicht geweigert weiter zu spielen. Das wird für den Rechtsausschuss einen großen Unterschied machen.


    Wenn die Mannschaft <7 Spieler ist, gibt es den Abbruch aus sportlichen Gesichtspunkten. Hierbei geht die Mannschaft wohl straffrei aus und das SPiel wird vermutlich so gewertet, wie der Spielstand ist.
    Wird das Spiel abgebrochen, da die eine Mannschaft nicht mehr weiterspielen will, geht es vor den Rechtsausschuss. Die Strafen für einen erzwungenen Abbruch sind nicht grad wenig.
    Wenn der Schiedsrichter das Spiel auf Grund einer Bitte abbricht ohne den Spielführer auf die Folgen hinzuweisen, kann es Ärger geben. Kommt auf das Sportgericht drauf an.


    Davon ab wäre mein Vorgehen gewesen, beide Spielführer ranzuholen, den Spielführer der Gäste darauf hinzuweisen was es für Folgen geben kann (Sportgericht) und hätte ihm die Entscheidung überlassen.

  • Zitat von flitzpiepe;176248

    Davon ab wäre mein Vorgehen gewesen, beide Spielführer ranzuholen, den Spielführer der Gäste darauf hinzuweisen was es für Folgen geben kann (Sportgericht) und hätte ihm die Entscheidung überlassen.


    Nunja, ich bin aber doch nicht verantwortlich für die Aktionen der Spieler und letztendlich weiß ich auch gar nicht, was das Sportgericht aus diesem Abbruch macht - wenn überhaupt.


    Der Spielführer kam ja insgesamt dreimal mit der Bitte, das Spiel abzubrechen. Zweimal habe ich es geschafft, die Mannschaft zum Weiterspielen zu motivieren, doch beim dritten Mal hat der Spielführer und auch der Spielertrainer dann deutlich gemacht, dass die Mannschaft nicht weiterspielen wird. Ich habe nochmal gefragt, ob sie sich wirklich sicher sind und mehrere Spieler, natürlich auch Spielführer und Spielertrainer, haben nochmal bestätigt, dass sie sich ihrer Sache sicher sind.


    Was soll ich denn da machen? Zu grob unsportlichem Verhalten animieren, indem sie Verletzungen vortäuschen? Zum Weiterspielen zwingen? Ihnen nahezulegen, geschlossen das Spielfeld zu verlassen, wäre wohl die beste Alternative gewesen, doch diese ist mir in dem Moment nicht in den Sinn gekommen.


    Ich hoffe jedenfalls, dass ich mit der Unterschrift des Spielführers und des Spielertrainers aus der Sache raus bin. Ich fände es aber ehrlich gesagt auch sehr seltsam, wenn das unsportliche Verhalten der Spieler/Mannschaft hier am SR hängen bleiben würde.

  • Ne Mannschaft muss nicht das Feld verlassen um einen Abbruch zu erzwingen. Die können auch draufbleiben und auslaufen, Sterne beobachten, Handball spielen etc. aber solange die Mannschaft sich weigert weiterzuspielen kann man das Spiel nicht mehr fortführen. Es reicht ja wenn konsequent keiner zum Anstoß geht und wenn Aufforderungen gegen Spieler und MF wiederholt nichts bringen muss der SR mit noch 11 Mann auf dem Platz abbrechen.


    Und in dem Fall, Mannschaftsführer, Trainer und Spieler weigern sich weiterzuspielen wars das. Der Schiedsrichter ist doch nicht dazu verpflichtet ein drittes Mal Überredungsversuche zu starten, die deutlich bekräftigte Aussage "wir spielen nicht mehr weiter!" muss als solche akzeptiert werden. Das geschlossene Verlassen des Platzes würde die selbe Aussage nur symbolisch bringen, wieso sollte man diese Aussage wenn sie mündlich gemacht wurde nicht akzeptieren?

  • Wenn eine Mannschaft erklärt oder erkennen lässt, dass sie die weitere Teilnahme am Spiel verweigert, muss der SR sie unter Setzen einer angemessenen Frist, z.B. von 2 Minuten, und Androhung eines Spielabbruchs auffordern, das Spiel fortzusetzen. So wurde es zumindest mir beigebracht und so habe ich es bei meinem einzigen echten Spielabbruch auch praktiziert. Die Mannschaft wurde vom Sportgericht für Herbeiführen eines schuldhaften Spielabbruchs bestraft und meine Vorgehensweise als korrekt bestätigt.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)