FaD nach Spielende

  • Folgende Situation:


    Nach Spielende verlassen Spieler und SR das Feld. Noch während der SR auf dem Feld ist begeht ein Spieler, der sich auch noch auf dem Feld befindet, ein Vergehen, welches mit einer Roten Karte zu ahnden ist (jetzt sucht Euch aus ob das eine Beleidigung, eine Tätlichkeit oder sonst etwas passendes ist). Der SR kann zwar den Spieler, nicht aber dessen Rückennummer erkennen, so dass der SR das Feld verlassen muss, um die Identität festzustellen.


    Kann der SR dann noch die Rote Karte aussprechen? Oder muss er diese noch auf dem Feld "ins Blaue" hinein zeigen und dann dem Spieler nacheilen?


    Die Sache hat insofern Wichtigkeit, weil bei uns nach einer Roten Karte der Pass eingezogen wird und die Vorsperre greift, bei einer reinen Meldung ist dies erst nach Aktivität des Klassenleiters so.

  • Uhh eine schwierige Frage. Ich denke: Der SR kann die roten Karten nur am Spielfeld aussprechen.
    Es kann aber natürlich genau so gut sein, dass die Position des SR bei der Tätlichkeit ausschlaggebend ist.


    Oder er tätigt einen Doppelpfiff, holt den Spieler zu sich aufs Spielfeld und zeigt ihm dann die rote Karte. Sofern der Spieler nicht reagiert, würde ich meinem SRA sagen, er solle ihn zu mir aufs Spielfeld holen, damit ich ihn dann ausschließen kann.

  • Wenn man noch auf dem Feld ist und den Spieler nicht greifen kann, kann man eine Karte auch den Kapitänen mitteilen, wirksam ist sie genauso. Nur weil sich der Spieler dir entzieht endet deine Strafgewalt noch nicht.

  • Ne, ne Nummer 4, das ist zu billig: Ergänzen wir, dass die Kapitäne schon weg oder anderweitig nicht mehr greifbar sind.
    Und für Jakob: Den SRA schicken geht nicht: Erstens muss man dazu welche haben - und das ist in den unteren Ligen regelmäßig nicht der Fall - und zweitens müsste der ja erst erklärt bekommen, welchen Spieler der SR denn "im Auge" hat - die Spieler bleiben ja nicht stehen. Auch ein Pfiff hilft nicht unbedingt, das Problem ist immer, dass man den Spieler keinesfalls aus den Augen verlieren darf - und die Kabine ist ja ggf. ziemlich nah und damit die Gefahr groß.

  • Man kann einen FaD ja auch mündlich aussprechen. Du kannst den FaD aussprechen während du auf dem Feld bist, denn da hast du das Vergehen wahrgenommen, und dem Spieler bzw. dem Spielführer das im Nachhinein mitteilen. Wenn noch ein Mitspieler des zu verweisenden Spielers auf dem Feld oder in deiner Nähe ist, kannst du diesem ja auch mitteilen, dass der Spieler des Feldes verwiesen ist.
    Ich hab das ganze Thema auf meinem F1-Lehrgang anfang des Jahres mit Verbandslehrwart Ralf Viktora durchgesprochen gehabt, da wir dazu einen Gruppenarbeit gemacht hatten. Es ist absolut legitim, dass du den Spieler des Feldes verweist, auch wenn er davon erstmal noch nichts mitbekommst, und im Nachinein dem Spieler und vorallem dem Spielführer Bescheid sagst.

  • Vollkommen korrekt! Genauso korrekt übrigens wie die Begründung von Nummer4!


    Ist eigentlich eine absolute Basis-Regelfrage. Sehr beliebt bei der Anwärter-Prüfung.

  • Sorry Christoph, aber das ist sicher keine Basisfrage und auch nicht abschließend beantwortet. Ich setze einfach mal nach: Was ist, wenn die Sache so knapp an der Spielfeldumgrenzung stattfindet, dass der SR stehen bleiben muss, um noch auf dem Feld zu bleiben, die Spieler aber weiter laufen. Wem soll er da den FaD mündlich aussprechen, schließlich steht er schnell alleine da? Und wie soll man garantieren, dass man den schuldigen Spieler nicht aus den Augen verliert?


    Demnach könnte die Lösung nur sein, lautstark den Mannschaften nachzurufen und alle dazu aufzufordern, stehen zu bleiben - in der Hoffnung, dass sie das auch tun. Allerdings wäre genau das eine Verhaltensweise, die geeignet ist, zu einer Eskalation zu führen ... :confused:

  • Dies soll nur ein Disskusionsansatz sein, auf keinen Falle eine abschließende Antwort!


    Also angenommen SR alleine noch knapp auf dem Feld, alle Spieler warum auch immer schon halb in der Kabine, Tätlichkeit.


    Sehr unglücklich, aber aus meiner Sicht: Der SR hat noch die Strafgewalt, also muss er dies zwingend mit einem FaD ahnden. Nun kann die korrekte Form nicht eingehalten werden, aber ein FaD wird nicht ungültig weil man dem Spieler keine Rote Karte unter die Nase halten konnte. Wenn der SR eben "Platzverweis!" flüstert und zum Sprint zwecks Identifikation ansetzt hat er damit aus meiner Sicht einen formal nicht tollen, aber gültigen FaD noch während er die Strafgewalt hatte ausgesprochen. Den Spielführern später natürlich mitteilen, ausdrücklich betonen dass man noch die Strafgewalt hatte.
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    Sieht sicher nicht toll aus, aber die Alternative, eine Tätlichkeit trotz vorhandener Strafgewalt nicht zu ahnden ist es auch nicht.


    Wären die erfahrenen SR damit einverstanden oder rede ich Stuss?


    Hinzugefügt: Klar wird der mündliche Platzverweis von niemandem registriert werden können, aber wenn analog aus irgendeinem Grund, z.b. nackte Flitzerin, niemand einen FaD per Rote Karte registriert wird er ja auch nicht ungültig.

  • Dem Spieler, der mich neulich nach dem Spielabbruch auf dem Weg vom Spielfeld (noch auf dem Platz) beleidigt hat, habe ich - obwohl er greifbar war - nichts gesagt und keine Karte gezeigt, um die Situation noch nicht aufzuheizen, ich habe später in der Kabine den Spielführer über den FaD informiert. Das Sportgericht hat - ohne dass das Streitpunkt war, also nur am Rande - die Einziehung des Passes richtig gefunden (die wir im NFV nur bei FaD vornehmen dürfen und müssen). M.E. kommt es nur darauf an, dass beide (SR und Spieler) zum Zeitpunkt des Vergehens noch auf dem Platz waren. Dort, wo Vorsperren auch bei Sonderberichten ohne FaD konsequent umgesetzt werden, kommt es im Ergebnis auf die Feinheiten ja aber auch nicht an.

  • Es reicht, wenn der SR noch auf dem Spielfeld ist, der Spieler kann ruhig schon runter sein.
    Ein SR kann ja auch während des Spiels Spieler und AW-Spieler, die sich außerhalb befinden, mit persönlichen Strafen belegen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Zur Unterstützung der Antwort von almiko:


    Ein SR hat die Strafgewalt von Betreten bis zum Verlassen des Spielfeldes. Ich denke, es ist sein Betreten und Verlassen gemeint.

  • DFB-Anweisung 8 zu Regel 5:


    Der Schiedsrichter kann Persönliche Strafen (Verwarnungen mit Gelber Karte, Feldverweise mit Gelb/Roter oder Roter Karte) gegen Spieler, Auswechselspieler und ausgewechselte Spieler aussprechen, nachdem er und die Spieler das Spielfeld zur Aufnahme des Spieles (Anstoß) betreten haben. Diese Strafbefugnis erstreckt sich auch auf die Halbzeitpause und endet mit dem Verlassen des Spielfeldes. [...]


    Dafür, dass sich "und die Spieler" nur auf den Beginn, nicht aber auf das Ende der Strafgewalt beziehen soll, kann ich ganz und gar keinen Grund erkennen.


    Für AWS und ausgewechselte Spieler gilt m.E. das, was da steht: Die Strafgewalt beginnt, wenn die (aktiven) Spieler auf dem Platz sind.

  • "und die Spieler" bezieht sich nur auf den Beginn der Strafgewalt, da es nur in dem Satz zum Beginn der Strafgewalt steht, aber nicht im separaten Satz zum Ende der Strafgewalt. Zitat von Pfeifekopp (Lehrwart) aus 2009: "Solange ich als SR auf dem Spielfeld bin, stehen die Spieler unter meiner Strafgewalt. Diese endet wenn der SR das Spielfeld verlässt..."

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Du hast Recht:
    http://www.bfv.de/cms/docs/DFB-Lehrbrief_April_2009.pdf (S. 3 beim Spaltenübergang)


    Wenn die Strafgewalt - wie dort steht - auch noch gilt, wenn man als letzter auf dem Platz ist, beantwortet sich allerdings auch die andere hier gestellte Frage. Es gibt dann ja ggf. niemanden mehr, dem man eine rote Karte zeigen oder darüber mündlich informieren könnte. Dann spricht man einen FaD "nur für sich" aus, verlässt den Platz und informiert erst dann den Spieler oder Spielführer. Es kommt dann wohl nur auf den Zeitpunkt des Vergehens an.


    Sonst könnte man ja auch nicht mal einen FaD mehr aussprechen, wenn der letzte Spieler den SR vom Platz zerrt ;)