Ich hab' über die Suchfunktion dieses Thema nur für die Halle gefunden, und da war die Fragestellung auch etwas anders.
Darf der SR Informationen (Wahrnehmungen) von dritten Personen verwerten, wenn etwas hinter seinem Rücken geschah? Und diese Informationen nicht nur für einen Sonderbericht, sondern auch für die fällige Spiel- und persönliche Strafe verwerten?
Klar ist das bei den neutralen SRA, da darf er, dafür sind die ja da. Ebenso klar sind m.E. Spieler, Offizielle, Zuschauer, nicht-neutrale SRA, zufällig anwesende SR-Kollegen, da darf er nicht.
Wie ist das beim angesetzten Beo? Und wie bei (zufällig oder wegen Verbandsaufsicht) anwesenden Mitgliedern des Spielausschusses (z.B. Staffelleiter)?