Informationen von Außenstehenden

  • Ich hab' über die Suchfunktion dieses Thema nur für die Halle gefunden, und da war die Fragestellung auch etwas anders.


    Darf der SR Informationen (Wahrnehmungen) von dritten Personen verwerten, wenn etwas hinter seinem Rücken geschah? Und diese Informationen nicht nur für einen Sonderbericht, sondern auch für die fällige Spiel- und persönliche Strafe verwerten?


    Klar ist das bei den neutralen SRA, da darf er, dafür sind die ja da. Ebenso klar sind m.E. Spieler, Offizielle, Zuschauer, nicht-neutrale SRA, zufällig anwesende SR-Kollegen, da darf er nicht.


    Wie ist das beim angesetzten Beo? Und wie bei (zufällig oder wegen Verbandsaufsicht) anwesenden Mitgliedern des Spielausschusses (z.B. Staffelleiter)?

  • Schiri darf nur werten was er selber, oder halt seine neutralen SRAs, sieht. Selbst bei mehr oder weniger zufälligen "offiziellen" Menschen dürfte das noch gelten.


    Bei uns gabs z.B. eine Spielwiderholung weil ein Schiri nach Hinweis einem Vereinslinienrichter auf einen Schlag einen FaD ausgesprochen hat.

  • Drittpersonen würde ich für meine Entscheidungsfindung nicht konsultieren.
    Es gilt einzig meine persönliche Auffassungsgabe und deren meiner neutralen SRA´s. Mehr auch nicht.


    Drittpersonen würde ich für eine mögliche Zeugenaussage ( z.B. bei Tätlichkeit o.ä. ) konsultieren,
    diese dann logischerweise im SB vermerken.

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Zitat von dennosius;173650

    Wie ist das beim angesetzten Beo? Und wie bei (zufällig oder wegen Verbandsaufsicht) anwesenden Mitgliedern des Spielausschusses (z.B. Staffelleiter)?


    Diese können doch selbst eine Eingabe beim Staffelleiter bzw. bei den Rechtsorganen machen. Außer meine neutralen SRA beziehe ich niemanden in meine Entscheidungsfindung ein.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Richtig, die können selbst einen Sonderbericht schreiben und der schuldige Spieler kann gesperrt werden. Aber wenn es für die Tätlichkeit FaD und womöglich Strafstoß gäbe, hätte das Einfluss auf das Spiel selbst, daher die Frage, ob man deren Wahrnehmungen auch schon im Spiel berücksichtigen dürfte. Dass der Beo in Ausnahmesituationen den SR unterstützen soll, habe ich schonmal irgendwo gelesen - auch da nimmt er ja Einfluss auf das Spiel.

  • Laut Regel 5 darf ein SR seine Entscheidung aufgrund eigener Feststellung und ansonsten (nur) aufgrund von Hinweisen von SRA oder 4.OF ändern. In Analogie dazu darf er somit auch nur auf deren Hinweise hin eine Entscheidung treffen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Genauso ist es z.B., wenn du alleine pfeifst und einen Ball ins Gesicht bekommst. Wenn du dann liegen bleibst und der Ball irgendwie ins Tor geht, darf es nicht zählen, da du es ja de facto nicht gesehen hast :)

    Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen Linguistik
    ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!

  • Wenn ich nen Ball ins Gesicht bekomme und liegen bleibe UND sich kein Mensch um mich schert, sondern die lieber weiterkicken und Tore schießen statt sich um mich zu kümmern, dann werde ich den Teufel tun und dass auchnoch mit der Anerkennung eines Tores würdigen!



    Um auch auf das Thema zu antworten:


    Ich würde mir von aussen ganz sicher nicht in meine Spielleitung reinreden lassen. Schon garnicht vom Publikum!
    Wobei ich offen zugeben muss, dass ich mich in meiner Karriere bisher 2 mal auf Zeichen von (mehr oder weniger) zufällig anwesenden Schiedsrichtern verlassen habe. Diese Zeichen werden aber ziemlich verdeckt gezeigt... der Kollege läuft also nicht aufs Feld und redet mit mir.

  • Entschieden wird nur aufgrund eigener Wahrnehmung, wobei das die übrigen Offiziellen (SRA, 4. Offizieller) - soweit vorhanden - mit umfasst. Alle anderen Dinge dürfen keinen Einfluss auf meine Entscheidung haben, wenn ich aber davon Kenntnis erhalte, kann ich diese Personen sehr wohl auffordern, selber aktiv einen Bericht abzugeben bzw. bei gravierenden Fällen durchaus im Spielbericht angeben, dass dies oder jenes passiert sein soll, was ich aber nicht wahrgenommen habe und die Kameraden als zu befragende Zeugen benennen; ich halte so etwas für wichtig, kann das doch zur Sachverhaltsaufklärung beitragen und beispielsweise als vorab stattgefundene Provokation (z.B. außerhalb meines Sichtfeldes oder Hörbereiches) von enormer Wichtigkeit auch für die Höhe einer Strafe sein.

  • Wenn eine tätlichkeit hinter meinem rücken passiert, und ich es nicht sehe, darf ich es nicht ahnden. Das einzige was ich tun kan ist das ich den beschuldigten spieler frage, und wenn er es zugibt, kan ich ihm deswegen auch nur die :gelbe_karte: zeigen.

    Ich wohne seit meinem 3 Lebensjahr in Norwegen, ich bitte deswegen bei der Rechtschreibung um Nachsicht :)


    Mailand oder Madrid. Hauptsache Italien.
    (Andy Möller)

  • Mit welcher Begründung sollte es hier Gelb geben?
    Eine "Abschwächung" einer Roten weil der SR das Vergehen nicht gesehen hat und ihm nur davon berichtet wurde, kann man aus dem Regelheft niemals herkonstruieren. Da müsste man sich schon zwischen Rot und nichts entscheiden

  • Die von Linus angesprochene Thematik wurde bereits sehr ausführlich diskutiert:
    http://www.fussball-sr.de/showthread.php?3740-Keine-Rote-Karten-wenn-das-vergehen-zugegeben-wird-!&highlight=Gest%E4ndnis

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)