Der Verein hat, wie auf der Vereins-HP zu lesen ist, den Spieler mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen. Klares Zeichen vom Verein.
Mir stellt sich aber die Frage, ob der Spieler, weil jetzt vereinslos, noch der Sportsgerichtsbarkeit unterliegt und der Fall dann überhaupt noch noch verhandelt wird. Ich weiß aus der Vergangenheit, dass mal ein Verein einen Spieler aus diesem Grunde erst nach der Sportgerichtverhandlung ausgeschlossen hat.