Den FaD kann der SR ja auch nicht während des laufenden Spiels aussprechen. Es mag regeltechnisch möglich (und streng genommen sogar geboten) sein, in der nächsten Unterbrechnung den FaD auszusprechen und den Wechsel nicht mehr zuzulassen, aber das würde dann wirklich niemand mehr verstehen.
Zeitstrafe für Einwechselspieler
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Die Regelung lautet ja auch nur, dass ein Spieler, der sich weigert, wieder am Spiel teilzunehmen, als des Feldes auf Dauer verwiesen gilt. Wer sich verletzt hat, weigert sich ja nicht, wieder am Spiel teilzunehmen. Ob es aber zulässig ist, dass ein spielfähiger Spieler in Erwartung einer Auswechslung nicht mehr am Spiel teilnimmt bzw. bei Ablauf der Zeitstrafe während einer Unterbrechung direkt ausgewechselt wird - das wäre die nächste Frage für die Regelpäpste?
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Ich hatte einmal bei einem C-Junioren-Spiel folgenden Fall:
Während ein mit FaZ belegter Spieler seine Zeitstrafe verbüßte, stellte ich während des laufenden Spiels fest, dass er - ohne sich bei mir abzumelden - das eigentliche Sportplatzgelände verlassen hatte und in aller Seelenruhe zu dem ca. 200m entfernt gelegenen Kabinengebäude ging. Ich forderte daraufhin die Mannschaftsbetreuer auf, den Spieler zurückzubeordern, was dann auch geschah. Nach dem Spiel erklärte ich ihnen, dass sie mir dankbar sein könnten, dass ich das Türmen des Spielers rechtzeitig bemerkt und unterbunden hatte, denn andernfalls hätte es gegeben. -
Die Situation habe ich nicht ganz verstanden. Wollte er das Spiel endgültig verlassen?
Denn solange er nach 5 Minuten wieder da ist, darf er doch während der Dauer der Zeitstrafe hingehen, wo er will, oder nicht? Aus Auswechselspieler und ausgewechselte Spieler sowie abgemeldete Spieler dürfen doch weggehen, wohin sie wollen, oder nicht?
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Offensichtlich wollte er das Spiel endgültig verlassen, jedenfalls hat er es nur aufgrund meines Hinweises geschafft, gerade rechtzeitig zum Ablauf des FaZ wieder am Spielfeld zu sein. Wäre er zum Ablauf des FaZ hingegegen für mich ohne Abmeldung/Begründung spurlos verschwunden gewesen, hätte es von mir gegeben, denn in unserer Jugendordnung heißt es:
"Weigert sich ein Junior nach Ablauf der Zeitstrafe ohne triftigen Grund weiterzuspielen, so gilt er/sie auf Dauer des Feldes verwiesen." -
Ich habe das Thema in unserer heutigen Pflichtsitzung angesprochen mit
folgender Antwort :
Ein bereits verwarnter Spieler, der ausgewechselt wurde,
kann auf der Bank nur Rot sehen, der FaZ ist hier nicht möglich !
Wir reden hier von einem Spieler, der wieder eingewechselt werden könnte (Jugendspiel) und ein verwarnungswürdiges Vergehen begeht. -
Gibt es solche Anweisungen zum Thema "FaZ auf der Bank" (vgl. #14/#15) auch für den FLVW? Könnte jemand für diesen Verband die entsprechende Regelung hier mal posten? Ich habe (noch) keine gefunden.
Obwohl es ja rein logisch auch nur die Möglichkeit oder geben müsste, aber wer weiß, ob hier nicht wieder die Verbandsspezifik eine Rolle spielt ... -
Frage aus einem Bogen des FLVW:
Bei einem B-Junioren-Kreisliga-Spiel wartet ein bereits verwarnter Auswechselspieler an der Seitenlinie auf seine erneute Einwechslung. Als sich das Spielgeschehen in seinen Bereich verlagert, läuft er ohne Anmeldung auf das Spielfeld.
Wie hat der SR zu entscheiden?Indirekter Freistoß und Rote Karte (keine Zeitstrafe)
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Ok, danke Stefan, dann gibt es also für Vergehen von verwarnten Auswechselspielern, die sich auf der AW-Bank befinden, die .
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Spannendes Thema! Wobei ich mir die Frage stelle, ob da nicht prinzipiell das Gleichbehandlungsgebot für alle Spieler verletzt wird, aber das wäre tatsächlich etwas für den DFB.
Ich stelle mir gerade vor, wenn ich das Beispiel von Stefan praktisch in Berlin umgesetzt hätte - was hätte das für Tumulte bei den Trainern gegeben, weil bestimmt niemand diese Regel kennt (was natürlich nicht das Problem des Schiedsrichters ist:p) -
Zitat von almiko;161038
Offensichtlich wollte er das Spiel endgültig verlassen, jedenfalls hat er es nur aufgrund meines Hinweises geschafft, gerade rechtzeitig zum Ablauf des FaZ wieder am Spielfeld zu sein. Wäre er zum Ablauf des FaZ hingegegen für mich ohne Abmeldung/Begründung spurlos verschwunden gewesen, hätte es von mir gegeben, denn in unserer Jugendordnung heißt es:
"Weigert sich ein Junior nach Ablauf der Zeitstrafe ohne triftigen Grund weiterzuspielen, so gilt er/sie auf Dauer des Feldes verwiesen."
Kannst du mal den § in der Jugendordnung dazu nennen. Ich kann da nichts finden. -
§ 18 Absatz 2 der Jugendordnung des FSA
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Zitat von almiko;168354
§ 18 Absatz 2 der Jugendordnung des FSA
Ich glaube ihr seit in ganz Deutschland die Einzigen mit so einer Regelung.
Sollte der Spieler z.B. mal schnell auf die Tiolette gehen und kommt verspätet wieder, so ist er ausgeschlossen
Wenn er nicht mehr spielen will, dann wird er doch eh ausgewechselt bzw. es kommt nach Ablauf der Strafe ein anderer Spieler. -
Irrtum, z.B. lautet in Sachsen § 58 Absatz 3e der Spielordnung:
"Weigert sich eine Spielerin/ein Spieler nach Ablauf der Zeitstrafe weiterzuspielen, so ist sie/er vom
Schiedsrichter wegen unsportlichen Verhaltens des Feldes zu verweisen (rote Karte)."M.E. steht hinter dieser Regelung der Gedanke, dass der Spieler durch seine Weigerung
seine Ablehnung gegen die vorhergehende SR-Entscheidung (die Zeitstrafe) zum Ausdruck bringt. -
In Niedersachsen ist das fast wortgleich.
§22 Abs. 2 Jugendordnung NFV
ZitatWeigert sich ein Spieler nach Ablauf des Feldverweises auf Zeit ohne triftigen Grund
weiterzuspielen, so gilt er als auf Dauer des Feldes verwiesenScheint also nicht so exotisch zu sein.
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Gilt er ohne Zeigen der roten Karte als auf Dauer des Platzes verwiesen oder wie läuft das ab?
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So ist es. Er wird durch Zeigen der auf Dauer des Feldes verwiesen. Steht übrigens auch in den Durchführungsbestimmungen des Feldverweis auf Zeit.
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Zitat von Schiriassi;168400
Gilt er ohne Zeigen der roten Karte als auf Dauer des Platzes verwiesen oder wie läuft das ab?
Wenn er abgehauen ist, müsste wohl - wie bei jedem anderen Spieler, der sich seiner persönlichen Strafe durch "Flucht" entzieht - der FaD ohne Zeigen der roten Karte gegenüber dem Spielführer ausgesprochen werden.Die Frage ist eher, wie man bei Abwesenheit des Spielers den fehlenden triftigen Grund bzw. die Unsportlichkeit feststellt. Wenn er ohne jemandem etwas zu sagen auf die Toilette gegangen ist, mag das ziemlich dumm sein, es ist aber nicht unsportlich. Oder der Betreuer behauptet einfach, dem Spieler sei plötzlich schlecht geworden, dann kann er mit Ablauf der Zeitstrafe ja wen anderes einwechseln.
M.E. ist das also ein ziemlich stumpfes Schwert, das eigentlich nur zum Tragen kommt, wenn man entweder beim Aussprechen des FaZ schon mitbekommt, dass der Spieler stiften geht (dann FaD aber dennoch wohl erst am Ende der Zeitstrafe - wenn er es sich bis dahin anders überlegt, ist das okay) oder wenn der Spieler am Ende der Zeitstrafe da ist und dann nicht will.
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Also bei uns wird die Zeitstrafe in der (gedachten) Coachingzone, d.h. im Innenraum, verbüßt. Wenn der Spieler während der Zeitstrafe den Innenraum verlässt, ohne sich beim SR abzumelden, und am Ende der Zeitstrafe dadurch unabgemeldet fehlt, würde ich das als Verweigern des Weiterspielens bewerten.
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Als Verweigerung sicherlich, aber die muss ja auch noch ohne triftigen Grund, also unsportlich sein.
Wenn es dafür keine Spezialanweisung bei Euch gibt, ist das Verlassen des Innenraums nicht unsportlich.
Klar ist die Sache, wenn der Betreuer auf den Kopf gefallen ist und Dir nach Ablauf der Zeitstrafe sagt, der Spieler sei aus Verärgerung wutschnaubend nach Hause gegangen.
Wenn er aber sagt, der Spieler sei aufs Klo oder wegen plötzlicher Übelkeit nach Hause gegangen, kannst Du m.E. dafür keinen FaD aussprechen. Wenn sich das hinterher als Lüge des Betreuers rausstellt, kannst Du nach der Fortsetzung des Spiels den FaD auch nicht nachholen, sondern nur noch das unsportliche Verhalten (des Spielers und/oder Betreuers) melden. Den Spieler ist durch Auswechslung dann ja ohnehin wahrscheinlich längst ersetzt.
Die Frage ist noch: Was macht man denn, wenn der Betreuer gar nichts sagt, bzw. es nicht weiß und man sonst auch keine halbwegs tragfähigen Anhaltspunkte hat?
M.E. kann der FaD dann nicht ausgesprochen werden. Denn dass kein triftiger Grund vorliegt, ist der Regel nach eine Voraussetzung für den FaD und muss vom Schiedsrichter als Tatsache festgestellt werden. Ohne jeden Anhaltspunkt kann man es m.E. nicht einfach unterstellen.