Huhu..
ja, der fussirichter lässt sich nach ewigen Zeiten mal wieder blicken. Hoffe euch gehts gut.
Habe mal folgenden fiktiven Fall:
Nehmen wir an ein Spiel wurde durchgeführt. Bei dem Spiel bekam Spieler A die rote Karte und Spieler B die gelbe Karte. Beide waren nicht regelwidrig. Der SR begeht ein Regelverstoss, was das Sportgericht für spielentscheidend hält und beschliesst deswegen eine Neuansetzung.
Frage:
Bleiben die Spielstrafen an Spieler A und B gültig oder werden diese aufgrund eine Neuansetzung entfernt?
Bitte gerne Quellangabe von Satzungen und Verordnungen...Danke.