Spielstrafen nach Neuansetzung

  • Huhu..


    ja, der fussirichter lässt sich nach ewigen Zeiten mal wieder blicken. Hoffe euch gehts gut. :)


    Habe mal folgenden fiktiven Fall:


    Nehmen wir an ein Spiel wurde durchgeführt. Bei dem Spiel bekam Spieler A die rote Karte und Spieler B die gelbe Karte. Beide waren nicht regelwidrig. Der SR begeht ein Regelverstoss, was das Sportgericht für spielentscheidend hält und beschliesst deswegen eine Neuansetzung.


    Frage:
    Bleiben die Spielstrafen an Spieler A und B gültig oder werden diese aufgrund eine Neuansetzung entfernt?


    Bitte gerne Quellangabe von Satzungen und Verordnungen...Danke. :)

  • Ich nehme an, Du meinst die persönlichen Strafen und nicht die Spielstrafen.


    Dazu hat der DFB-Justiziar hinsichtlich des Spiels St. Pauli gegen Schalke gesagt, dass die persönlichen Strafen bestehen bleiben, mit dem Hinweis, das werde immer so entschieden (was wohl darauf hindeutet, dass das nirgendwo steht).


    Die Frage, ob das anders ist, wenn das Spiel wiederholt wird, weiß ich nicht.


    Kommt es bei der gelben Karte überhaupt darauf an? Dass die in dem Sinne stehen bleibt, dass der Spieler vorbelastet ins Wiederholungsspiel geht, kann ich mir nicht vorstellen.


    Bei der roten Karte besteht jedenfalls bei Tätlichkeiten, Beleidigungen etc. m.E. kein Grund, von einer Sperre abzusehen - anders vielleicht bei nur auf das Spiel bezogenen Vergehen ("Notbremse").

  • Ahja sorry..


    Jetzt habe ich die Begriffe völlig verwechselt. Selbstverständlich habe ich die persönlichen Strafen gemeint.


    Edit wird folgen. :)


    Schade, leider nicht mehr möglich.

  • Wäre ich Vereinsvertreter oder Spieler würde ich die persönliche Strafe mittels Gegendarstellung anfechten und dann müsste das Sportgericht/die Spruchkammer darüber entscheiden. Wenn die persönlichen Strafen absolut regelwidrig waren, dann dürfte es auch zu Freisprüchen kommen mit der Folge, dass die Strafen in Wegfall kommen. Bei der Verwarnung sicher nur in Landesverbänden in denen sie aufaddiert wird und Folgen nach sich zieht.

  • Mir wäre kein Passus in der Spiel- oder der Strafordnung bekannt, nach der persönliche Strafen im Falle der Neuansetzung annuliert würden - warum auch? Das grobe Foul, die Tätlichkeit etc. waren ja real. Die einzige Ausnahme könnte da sein, dass sich der Regelverstoß des SR genau auf diese Entscheidung bezieht. Aber bekanntlich entscheiden (Sport)Gerichte ja manchmal nur schwer nachvollziehbar.

  • Ich muss mich korrigieren. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich habe den Passus "Beide (:rote_karte::gelbe_karte:) waren nicht regelwidrig einfach überlesen. Da haben die natürlich auch für den Fall einer Neuansetzung des Spiels ihren Bestand. Ich bin davon ausgegangen, dass die persönlichen Strafen falsch waren und dies der Regelverstoß war. Sorry, werde versuchen wieder genauer hinzuschauen. Es war doch noch zu früh am morgen.

  • Ich habe mal aus meinem zuständigen Fußballverband der HFV die aktuelle Spielordnung rausgegraben.


    Dort konnte ich nichts genaueres über die Fragestellung finden. Allerdings fand ich eine Norm des § 49 Nr. 2 Spielordnung des Hessischen Fußballverbandes. Ich zitiere die wie folgt:



    Die Norm dient wohl andere Spiele bei denen der vorgesperrte Spieler aufgrund des regelwidrigen Platzverweises nichtmitwirken konnte, auch nicht wieder neu ansetzen zu müssen.


    Aus dem Umkehrschluss kann man aus dieser Norm allerdings entnehmen, dass bei einer Neuansetzung die persönlichen Strafen ( Hier der Platzverweis) eben nicht unberücksichtigt bleiben.


    Die Norm würde ja kein Sinn machen, wenn die rechtmäßigen Feldverweise bei Neuansetzung annuliert werden sollten. Oder habe ich es missverstanden? :)


    Bin mir da bei dieser Auslegung nicht so sicher.