Regelfrage(n)

  • Folgende Frage habe ich in einem Test falsch beantwortet. Wie würdet ihr in dieser Situation entscheiden (wenn möglich, mit Bergündung):

    Während der Ball im Mittelfeld gespielt wird läuft ein bereits ausgewechselter Spieler auf das Spielfeld in den eigenen Strafraum und schlägt dort einem Gegenspieler mit der Faust ins Gesicht.


    Wie ist zu entscheiden?


    Auflösung folgt...!

  • Meine spontane Antwort:
    :rote_karte: wegen Tätlichkeit;
    indirekter Freistoß wegen unerlaubten Betretens - eine andere Spielstrafe kann er nicht verursachen, da er schon ausgewechselt war.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Korrekt.
    Ich hatte den Fehler gemacht und nicht beachtet, dass der Spieler bereits ausgewechselt war, und somit habe ich als Spielstrafe Strafstoß (zwei Vergehen, Strafstoß schwerwiegendere Spielfortsetzung) geschrieben.

  • Dann hätte der Spieler


    a) den Platz ohne Anmeldung betreten (idF, gelb)
    und
    b) in seinem Strafraum jemanden geschlagen (= dF, rot).


    Das schwerere Vergehen ist in diesem Fall b), von daher müsste es eigentlich Strafstoß geben müssen, oder?

  • Nein


    Unerlaubtes Betreten des Spielfeldes eines Auswechselspielers


    Betritt ein Auswechselspieler ohne Erlaubnis des Schiedsrichters das Spielfeld und unterbricht der Schiedsrichter deshalb das Spiel ist der Auswechselspieler wie bisher zu verwarnen. Das Spiel ist mit indirektem Freistoß an jener Stelle fortzusetzen, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befunden hatte (nicht wie bisher SR-Ball).
    Begeht der Auswechselspieler zusätzlich auch noch ein weiteres Vergehen (z.B. Foulspiel) ist das Spiel auch mit indirektem Freistoß fortzusetzen. Eine weitere Persönliche Strafe kann nach wie vor gegeben werden.

  • Falsch, schiriassi !
    Hier kann die Spielfortsetzung nur idF sein.
    Ein Auswechselspieler kann nicht ohne Zustimmung des SR zum Spieler werden,
    somit kann nur das unerlaubte Betreten des Spielfeldes mit idF bestraft,
    das weitere Vergehen ( wie im genannten Beispiel die Tätlichkeit ) mit rot,
    jedoch nicht mit Strafstoß geahndet werden.


    siehe auch Regel 3 Anweisungen des DFB


    Edit: Foxi war schneller

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)