Vergehen gegen Torhüter

  • 16. Der Torwart darf imTorraumnicht gerempeltwerden, außer er hält den Ball
    oder hindert einen Gegner.


    Wo steht da etwas von idF?!?


    Bleibe bei meiner These: Rempeln = dFs.

  • Regeltechnisch ist das aufwändiger zu begründen und gut versteckt. Der Regeltext besagt: "...nach Einschätzung des Schiedsrichters fahrlässig, rücksichtslos oder mit unverhältnismäßigem Körpereinsatz begeht: ... - einen Gegner rempelt ...". Unverhältnismäßigen Körpereinsatz und Rücksichtslosigkeit lassen wir hier jetzt mal weg, da das klar sein dürfte. Die Fahrlässigkeit kommt auch nicht in Betracht, da diese bei einer Rempelei nicht vorkommen kann - wie jemand einen Gegner fahrlässig rempeln kann ist für mich einfach nicht vorstellbar, da dies m.E. - außer bei einem Zusammenstoß im Rückwärtsgang, der aber dann kein rempeln wäre - nicht möglich ist; wenn dem nicht so wäre, wäre daher ja auch jedes rempeln verboten.


    Weiterhin steht in den Hinweisen zur "Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter" folgender Satz: "Als Zweikampf gilt der Kampf um Raum in Ballnähe mit Körperkontakt, jedoch ohne den Einsatz von Armen und Ellbogen." Hieraus folgt also zweifelsfrei, dass der absichtliche Körperkontakt, über den wir hier reden, eben nur im Rahmen des Kampfes um den Ball zulässig ist. In der fraglichen Konstellation wird aber eben nicht um den Ball gekämpft, so dass folgender Text aus der Regel 12 zur Anwendung kommt: "Außerdem verursacht ein Spieler einen indirekten Freistoß für das gegnerische Team, wenn er nach Ansicht des Schiedsrichters ... -den Lauf des Gegners behindert," - und die Rempelei hat genau den Zweck, den Gegner zu behindern, denn warum wird sonst gerempelt (andernfalls wäre es eine Tätlichkeit).

  • Wie war das "früher" noch- da sprach man von "Kontaktvergehen". Nach meinem Verständnis ist es so, dass "den Lauf des Gegners behindern" ein Sperren oder in den Weg stellen ohne den Ball in Spielnähe zu haben bedeutet. Kommt es zum Kontakt und der Gegenspieler wird mittels Körpereinsatz be-/ gehindert, dahin zu laufen wo er hin möchte, so liegt ein Rempeln oder Halten vor. Wieder dF.


    Es sei denn, wir unterscheiden zwischen


    "Behindern" -> idF


    und


    "Hindern" (=Halten) -> dF.


    Für mich ist die alte Argumentation "alles was einen Kontakt beinhaltet = dF" griffiger und wird m. Mn durch die aktuelle Regel nicht widerlegt.


    Bleibe deshalb bei meiner These: Rempeln des TW im Torraum: dF.

  • Tja, eben kein Grundsatz ohne Ausnahme ...


    Bedenke: Der Kontakt in dieser Art und Weise ist grundsätzlich zulässig, rempeln ist schließlich nicht per se verboten, halten hingegen ist immer verboten.

  • Möchte das Thema kurz wegen einer Regelfrage nochmal aufgreifen:


    Wann darf der Torwart in seinem Torraum gerempelt werden?


    a) überhaupt nicht


    b) wenn er den Ball hält


    c) wenn er den Ball hält und mit mindestens einem Bein auf dem Boden steht.


    Nach Anweisung 16 des DFB der Regel 12 wären dann doch hier b) und c) richtig, oder sieht das jemand anders?
    (fundierte Antworten, gerne von anderen Lehrwarten, erwünscht. Bitte keine Gefühlsäußerungen ;) )

  • Keine Antwort eines Lehrwartes, aber auch keine Gefühle, dafür aber die Frage nach dem Sinn der Anweisung:


    Die Sache mit der Behinderung des Gegners lasse ich mal außen vor, da sie hier nicht gefragt ist. Der DFB gibt mit der Anweisung einen Auslegungshinweis, leider aber ohne diesen genau zu konkretisieren. Andererseits ergibt sich der Sinn aber aus der Logik. Was soll der Hinweis bewirken? Er stellt klar, dass ein Torwart nur dann (korrekt) gerempelt werden darf, wenn er den Ball hält. Wann aber hält der Torwart den Ball? Das Regelwerk gibt uns an anderer Stelle durchaus einen Hinweis, spricht es doch von der Kontrolle des Balles durch den Torwart, wenn dieser ihn auch nur mit der Hand berührt. Dies kann hier aber nicht gemeint sein, denn wenn ein TW den Ball nur lose berührt, würde ein Rempler diesen Kontakt mit hoher Wahrscheinlichkeit aufheben und den Torwart gefährden, was andere klar normierte Vorschriften ad absurdum führen würde. Daraus folgt, dass mit der Kontrolle des Balles eine "echte" Kontrolle gemeint sein muss, also ein sicheres Halten des Balles, in der Regel mit beiden Händen. Nun könnte man folgern, dass es alleine auf die sichere Kontrolle des Balles durch den Torwart ankommt, gleichgültig, ob dieser auf dem Boden steht oder nicht. Genau diese Folgerung ist aber logisch, denn warum sonst sollte der DFB dies ausgerechnet klarstellen, ist es doch offenkundig Sinn und Zweck der Anweisung, eben die "Unberührbarkeit" des Torwartes mit Ballkontrolle aufzuweichen. Vollkommen aufgegeben wird der Schutz damit ja ohnehin nicht, darf der TW ja auch weiterhin nur korrekt gerempelt werden, was wiederum nur selten vorstellbar ist, so lange sich der TW in der Luft aufhält.


    Das Fazit muss also lauten, dass der Torwart in seinem Torraum "korrekt" gerempelt werden darf, wenn er den Ball sicher kontrolliert. Ob die sichere Kontrolle vorliegt obliegt der Einschätzung des SR, ein fester Standort auf dem Boden dürfte dafür zwar regelmäßig, aber nicht zwingend erforderlich sein. Damit wären die Antworten b und c richtig, auch wenn das eben der nicht gennanten Einschränkung der gleichzeitig erforderlichen sicheren Ballkontrolle unterliegt und daher - Achtung: Gefühle! ;) - eigentlich keine Antwort ganz richtig ist.



  • Antwort vom Lehrwart, ob es fundiert ist, sollen andere entscheiden.
    Ich sehe das genauso wie du. b und c sind richtig.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !