Beiträge von MrNice

    Wir hatten letztens Freistoßmanagement. Dort hieß es: Wenn Du nicht weiter agierst, dann bleibt man vom Freistoßort entfernt und läuft auf Position. Alles andere impliziert, dass der SR den Ball sperrt. Mag nirgendwo im Regelbuch stehen, ist in der Praxis aber sinnvoll.

    Für mich ein Kann-Elfer insoweit, dass Hummels den Ball spielt und erst dann den Gegenspieler zu Fall bringt. Nun kommt aber das gestreckte Bein und die offene Sohle hinzu. Beides gefährliches Spiel und somit verboten und nur so kann Hummels den Ball spielen. U. U. trifft er seinen Gegenspieler sogar noch mit dem ausgestreckten Bein, die Gefahr ist hoch. Und hier wird für mich aus einem Kann- ein Muss-Elfmeter.

    Am Sonntag endete die kreisinterne Relegation von 12 Spielen in München. Trotz der hohen Brisanz und einiger "Risiko"-Spielen gab es lediglich 1 rote Karte wegen Notbremse und 1 Meldung wegen Pyrotechnik.

    Für mich als verantwortlichen Relegationsleiter das Ergebnis einer guten Vorbereitung, Gelassenheit und des guten Miteinanders zwischen mir, meinen Verbandsaufsichten, den Vereinen, den Schiedsrichtern und letztlich auch der Fans.

    In Bayern darf nach Änderung der Jugendordnung der Trainer nach einem Feldverweis weiterhin seinen Aufgaben nachgehen, wenn kein andere Person seine Aufgaben übernehmen kann. Nur in schwerwiegenden Fällen darf abgebrochen werden.

    Wenn der Schütze mit der Ausführung offensichtlich deshalb wartet, weil noch ein Verteidiger zu dicht dran steht, oder sich ein Verteidiger wirklich direkt vor dem Ball befindet, schickt man den Verteidiger weg - und zwar durchaus auf 9,15m, die man aber nur ungefähr abschätzt. Dazu muss der Ball auch noch nicht gesperrt werden, der Schütze kann weiterhin jederzeit spielen. Dabei würde ich dann nicht die "paar Schritte" erwähnen, sondern eher etwas sagen wie "du musst noch weiter weg".

    Falsch. Sobald Du den Abstand anweist, musst Du das Spiel freigeben.


    Mache ich zwar in der Praxis auch so, ist aber regeltechnisch falsch.

    Der BFV hat heute die angekündigte Spesenerhöhung veröffentlicht. Die Sr erhalten soweit ich es gesehen habe, mindestens 15 € mehr pro Spiel. Das bedeutet bei einem C-Junioren-Spiel eine Verdoppelung. Die KM-Pauschale bleibt bei 30 Cent. Die Änderungen treten zum 1.7. bzw. 1.8.23 (JuniorINNEN) in Kraft.

    Ich hatte mit 5 Euro gerechnet, 10, wenn der Verband wirklich ein Zeichen setzen will. 15 € halte ich für sehr viel dafür, dass ich meinem Hobby nachgehe.

    Ich empfehle Dir §23 (6) der RVO des Badischen Fußballverbandes.


    Ich behaupte mal, in Bayern wäre es bei dieser Konstellation zu keiner Spielwiederholung gekommen.

    Ich bin mir nicht sicher, ob wir den Fall in dem Thread schon hatten. Murnau habe ich IIRC hier schon gelesen. Aber dort in Bayern gab es wieder einen Vorfall.

    https://www.t-online.de/region…andet-im-krankenhaus.html

    Jetzt gibt es das Urteil hierzu:

    Juniorenfußball: Jugendsportgericht entkräftet Vorwürfe
    Auf Videoaufnahmen ist nicht zu sehen, dass ein Kirchheimer U17-Fußballer einen Referee gewürgt haben soll. Partie in Murnau wird wiederholt
    www.sueddeutsche.de

    So mal für mich die Lösung in der Realität:

    Raus zu lesen ist, dass es sich um ein E-Jugend-Spiel handelt. Folglich ist die Wahrscheinlichkeit, dass dies der TW gleich null.

    Gesetz dem Fall, dass doch reklamiert wird, würde ich in der E-Jugend das Tor zählen lassen und es unter Bemerkungen erwähnen. In der E-Jugend soll es um Spaß gehen und nicht um das nackte Ergebnis. Und am Buam das Tor zu klauen, weil der Ball nicht regelkonform war, kann nicht im Sinne dieser Altersklasse sein.

    Sollte dann das Sportgericht der Meinung sein, dass das Spiel wiederholt werden muss, dann isses so.


    Ich habe fertig.

    Da ich nicht sagen kann, wann der falsche Ball ins Spiel kam und dass nicht schon vorher mit falschen Bällen gespielt wurde, drehe ich Spielstand und Uhr auf 0 zurück. Ab dann darf nur noch der Ball verwendet werden. Sollte der Ball aus dem nahe gelegenen Fluss gefischt werden müssen, so wird die Zeit nachgespielt. Sollte ein Spieler bei der Fischaktion ertrinken, so kann er unter Beachtung des Wechselkontingents ersetzt werden.

    Bayern hat an den strengeren Ahndung der Unsportlichkeiten festgehalten. Vielleicht ein Grund für weniger Spielabbrüche.


    Ein Beispiel von meinem Spiel am Sonntag: Spieler meckert mit weit aufgerissenen Augen, die Mannschaft war die ganze Zeit schon am Meckern. Also bekommt er seine Zeitstrafe. Der Spieler dreht sich weg und flucht vor sich hin. Schon kam die Ampelkarte hinterher. Der Spieler durfte dann auch bei einem nichteingezäunten Platz sich 30 Meter statt wie er meinte 15 hinter der Seitenlinie den Rest des Spiels anschauen.


    Das Übel fängt schon im Kleinen an und sollte von uns konsequent geahndet werden.


    Auch der DFB will wieder härter hiergegen vorgehen: https://www.sport1.de/news/fus…erhalten-harter-bestrafen

    Wir Schiedsrichter sollten da sehr zurückhaltend sein, ein Ball muss schon klar erkennbar und sicher nicht ins Tor gehen können, auch unter Einbeziehung der situationsbedingt möglichen Unwägbarkeiten - wenn ein Ball ein oder zwei Meter neben dem Tor landet, ist das grundsätzlich bei der Vorgeschichte schon eine klare Torchance.

    Das ist zwar keine Verhinderung einer klaren Torchance und eher selten die eines aussichtsreichen Angriffs, aber immer eine klare Unsportlichkeit.


    Wir SR sollten aber auch nur Rot geben, wenn eindeutig ein Tor verhindert oder eine Torchance vereitelt wurde. Wenn der Ball nach der Ursprungsfrage neben das Tor geht und das auch nur mit hoher Wahrscheinlichkeit, so kann man keine rote Karte geben.

    In Bayern müssen die AW-Spieler nicht vor dem Spiel auf dem ESB stehen, folglich kann jeder spielen, der sein Spielrecht zu Beginn nachweist.


    Im System muss der Spielleiter eine maximale AW-Zahl eintragen. Diese wird aber nicht von der bayerischen Spielordnung gerechtfertigt. In München ist hier max. Auswechselspieler mit 11 eingetragen.

    Ich bin jetzt seit 16 Jahren Spielgruppenleiter (=Staffelleiter) und ich kenne an der Hand abzählbare Urteil in meinem Kreis, wo die Nachspielzeit Grund eines Einspruchs gegen die Spielwertung war. Und ein erfolgreicher Einspruch ist mir nicht bekannt. Aber lassen wir es dahin gestellt.

    In der neuen Saison müssen die Zeitstrafen unter Bemerkungen eingetragen werden. Würden jetzt noch die alle SR ihre Nachspielzeit begründen müssen, müsste ich bis zu 68 Spielberichte pro Wochenende kontrollieren, weil oft genug unter Bemerkungen sportgerichtsrelevante Sachen geschrieben werden.

    Ich lasse mir solche Bemerkungen in höheren Ligen gefallen, wo der Spielleiter 1-3 Ligen betreut. Bei 8 würde ich "streiken".

    Zitat aus dem Fall Münster - Wolfsburg:


    Zitat

    Das Urteil des DFB-Bundesgerichts ist gefallen, es hat das erstinstanzliche Urteil und damit die Wertung gegen den VfL Wolfsburg erwartungsgemäß bestätigt.

    Gleichzeitig teilte das Sportgericht in meinen Augen eine schallende Ohrfeige für das Schiedsrichterteam aus, indem es bei der Urteilsverkündung über die Verhandlung sagte: "Uns hat nur ein Zeuge überzeugt, das war der Herr van Bommel."


    Leider wird vorm Sportgericht gelogen, dass sich die Balken biegen. Und das ein oder andere Mal ist auch der SR mit dabei. Und sei es nur um einen Fehler nicht zugeben zu müssen. Bei den Vereinen möchte oft der eine den anderen nicht anschwärzen und hat deshalb lieber nix gesehen.


    Den Tipp vorm Sportgericht mit einem Mitglied des KSA aufzutauchen, kann ich auch nur empfehlen.

    §50 der JO des BFV:


    Zitat

    (1) Jede Juniorenmannschaft muss von einer hierfür geeigneten Person betreut und beaufsichtigt werden. Diese hat auch die Funktion des medizinischen Ersthelfers zu übernehmen. Der Betreuer des Platzvereins hat auch die Aufgaben eines Leiters des Ordnungsdienstes gemäß § 42 Absatz 2 zu übernehmen, soweit auf dem Spielberichtsbogen keine abweichende Person für den Ordnungsdienst eingetragen ist.

    (2) Wird eine unter Abs. 1 genannte Person vom Schiedsrichter mit einem Feldverweis oder mit einer gelb-roten Karte belegt und können die Aufgaben von keiner anderen Person übernommen werden, kann die betroffene Person den Aufgaben weiterhin nachkommen. Bei schwerwiegenden Vergehen ist in solch einem Fall das Spiel abzubrechen. Über die Vorkommnisse hat der Schiedsrichter einen Sonderbericht zu erfassen. Die Bestrafung erfolgt durch das Sportgericht.

    Heißt und so steht es in der Spielordnung: er darf trotz Platzverweis weiterhin coachen. Der Spielabbruch muss das letzte Mittel (laut Spielordnung) sein. Die rote Karte wird natürlich gegeben. Auch weitere Verfehlungen danach sind zu melden.