"persistent offences" ist aber ein Element der Menge "cautionable offences", welche wiederum Teilmenge der Menge "misconduct" sind.
Im Gegenteil. Ich suche verzweifelt nach der Regel, die die "offside offence" aus der Menge der "actions that violate the Laws of the Game" ausschließt. Bisher war da aber leider meiner Meinung nach außer "Lehrmeinung" und "Hammwa scho imma so gmacht" nicht viel gegen den Regeltext belastbares dabei.
Auch wenn ich aufgrund des sehr unsachlichen Vorgehens und Drohungen eines Supermoderators dieses Forums eigentlich wenig Bock habe, noch zu diesem Thema beizutragen, nochmal etwas Senf dazu.
Was Du KozKalanndok suchst, ist eine sehr wörtliche, logische und stringente Regelgebung, bei der Begriffe immer einheitlich, voneinander abgegrenzt definiert und die Regeln ohne weitere Auslegung klar sind. Mit anderen Worten, die Regeln entsprechen nach dieser Vorstellung an jeder Stelle EXAKT dem Wortsinn. Man kann Normen wörtlich nehmen, man kann Teilmengen von Begriffen bilden oder Begriffsverwendung über die verschiedenen Kapitel der Regeln hinweg identisch verwenden. Dies würde aber zwangsläufig dazu führen, dass die Regeln extrem sperrig und komplex formuliert werden müssten, einfach weil viele Begriffe sich im Detail unterscheiden (so zum Beispiel ein Vergehen gegen Regel 12 ggü. einem Vergehen gegen eine andere Regel - man müsste zwei Begriffe finden, die einerseits allgemeinverständlich sind, aber andererseits Teilmengen bilden). Spätestens Dein Ansatz aus der Mengenlehre zeigt dies ja deutlich.
Ich persönlich fände so einen Ansatz auch gut, könnte dem was abgewinnen. Aber der Regeltext wäre ähnlich gut verdaulich wie ein moderner Gesetzestext - und wo moderne Gesetzestexte so hinführen, merkt man ja, wenn man sich mal die paar recht jungen Paragraphen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen im BGB durchliest.
Deshalb gehen die Fußballregeln einen anderen Weg: Ein relativ allgemeinverständlicher Prosatext, ergänzt durch Skizzen und ein Glossar. Ich finde, dass sie an manchen Stellen ZU schwammig sind, aber sie sind allgemeinverständlich und mögliche Missverständnisse werden durch Lehrmeinung und Anweisungen ausgeglichen und vereinheitlicht.
Ein Jurist käme damit übrigens gut klar, man müsste ihm bloß sagen, die fußballregeln seien stark "teleologisch" auszulegen. Dein Ansatz wäre eher die "grammatische" Auslegung.
Ich persönlich fände es übrigens auch besser, wenn man die Regeln an manchen Stellen mehr nach ihrem Wortsinn als nach der teleologischen Auslegung in Verbindung mit "Sinn und Geist", "Ziel des Regelgebers" und "Lehrmeinung" belasten könnte. Das ist aber nunmal nicht so! Und deshalb ist Dein Ansatz der Regelexegese zwar spannend, aber an vielen Stellen falsch, das muss man leider so sagen. Das hat sich ja im Rahmen dieses Weihnachtsrätsels an verschiedenen Stellen gezeigt, dass das so nicht einfach funktioniert (sei es die nicht abschließende Liste der Unsportlichkeiten, wobei Du da meines Erachtens auch nach dem Wortsinn daneben lagst, aber auch bei den wiederholten Verstößen gegen die Spielregeln sowie der angeblich verpflichtenden gelben Karte bei Fouls vor Ausführung des Abstoßes).
Legt man die Fußballregeln grammatisch aus, schaffen wir es, bestimmt 20 Widersprüche in den Regeln zu finden.