Der Regegeber hat penibelst darauf geachtet dem Schiedsrichter an dieser Stelle eben gerade keine Entscheidung zu ermöglichen.
Die Kategorien existieren, um das, was auf dem Platz passiert, irgendwie verbal zu erfassen.
Die Entwicklung war also genau anders herum als du es darstellst.
Der Schiedsrichter nimmt ein Vergehen wahr und ordnet dann abhängig von diversen Umständen dieses Vergehen in eines der Kategorien ein. Nicht umgekehrt.
Und jetzt schnall dich bitte an: Tatsächlich gibt es auch ohne den FaZ und sogar ganz bewusst für dieselbe "Klasse" Fouls nicht immer dieselbe Strafe. Denn je nach Spielcharakter, Vorgeschichte etc. bewerte ich ein Foul vielleicht mal als fahrlässig, ein gleichwertiges Foul aber später als rücksichtslos. Für den Regeltheoretiker ist das vielleicht sogar ein Regelverstoß; auf dem Platz ist das Spielmanagement und macht u.a. einen guten Schiedsrichter aus.
Das Problem, was ich hier sehe ist eben, dass zwei Spieler, die beide ein identisches rücksichtsloses Foul begehen nicht mehr gleich bestraft werden.
Das verstehe ich jetzt tatsächlich endgültig nicht mehr.
Ähnlich wie im Blauen Buch ist diese Zwischenabstufung in der Kategorie "rücksichtsloses Foul" in der ganzen Republik üblich, überall da, wo eine Zeitstrafe existiert (meist Jugendbereich, teilweise auch Herren/Damen). Das ist jetzt keine Erfindung isoliert in Bayern oder im Blauen Buch.
Und natürlich gibt es für zwei identische Fouls (auch wieder etwas, was nur in dem Theoriedenken existiert) auch mit der Zwischenstufe dieselbe persönliche Strafe, wenn man meine o.g. Anmerkung (Umstände, Spielmanagement) außen vor lässt: Wenn es ein "hartes rücksichtsloses Foul" ist, gibts beide Male FaZ; bei einem leichteren halt zweimal Gelb.
Die Theorie und die geschriebenen Regeln sind natürlich unser Handwerkszeug. Aber den Wortlaut als sakrosankt zu betrachten, führt zu nichts. Und dabei werde ich es jetzt auch belassen.