Anreise mit dem Bus zur Spielleitung

  • Also solch eine Tabelle für Anreise mit Fahrrad oä sehe ich heute zum ersten Mal.
    Aber ein gespann auf dem Fahrrad mit 8ct/km...da ist enormes Einsparpotential gegenüber den 33 ct/km beim Auto vorhanden.^^


    Ich fahre auch ab und an mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, rechne aber immer die Kilometerangaben ab, die mir Google Maps liefert.

  • Bei uns im Kreis wird der günstigste ÖPNV abgerechnet (sofern anreise mit Bus und Bahn), bei Auto 30 ct/km und fahrrad 25 ct/km


    in Greifswald sind das z.B. nur 3,40€ als günstigster ÖPNV, den ich auch abrechnen darf, wenn ich zu fuß gehe

    2009/2010: SR Kreisklasse
    2010/2011: SR Kreisklasse Herren/ Jugend bis Verbandsliga

  • Zitat von gebi;130621

    Das möcht ich mal sehen: SR und SRA auf einem Fahrrad


    Och, der eine oder andere würde sicher schon als Rad durchgehen, andere passen unter den Gepäckträger... ;):p

  • Was soll das ???


    Wir sind Schiedsrichter die ein Spiel leiten, nach den Regeln !!!
    Und dann Bescheißen wir bei den Fahrkosten. Pfuiiiiii!!!!!!


    Du bekommst das Geld für die Fahrkarten erstattet, Für HIN UND RÜCKFAHRT !!! MEHR NICHT!!!


    Erste Klasse Tickets oder Taxi werden nicht erstattet, immer nur einfache Fahrt.:top:


    Bitte immer Korekt sein, dass IST DIE AUFGABE DES SCHIEDSRICHTER SEINS!!!


    Ein Schiedsrichter der Bescheißt hat nix in seinem Amt verloren und gehört ausgeschlossen:rote_karte:

    Berti Vogts: Sex vor einem Spiel? Das können meine Jungs halten, wie sie wollen. Nur in der Halbzeit, da geht nichts.

  • Bleib mal locker.
    Ich habe auch schon nach Kilometern abgerechnet, obwohl ich per Bahn angereist bin und soll ich dir was sagen: Das Bahnticket war sogar noch zwei Euro teurer als mein Fahrtgeld. Habe ich dann auch beschissen?

  • Ja, dich selbst. Wenn Du es Dir leisten kannst.


    Und wo führt es hin wenn man einmal damit anfängt??
    Schau mal weg bekommst auch nen Hunni??
    Sollen wir da auch mal locker bleiben??


    Und wenn ich mehr Geld abrechne als mir zusteht ist das Betrug und das ist Beschiss!!!


    Ehrlichkeit währt am längsten heisst es doch so schön.

    Berti Vogts: Sex vor einem Spiel? Das können meine Jungs halten, wie sie wollen. Nur in der Halbzeit, da geht nichts.

  • Da ist aber jemand geladen nach hause gekommen...

  • Discepator hat schon irgendwo recht...

    Gruß aus dem kleinen Odenwald
    Janek


    "Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt." (Dieter Hildebrandt)

  • Zitat von GusHansen;130645

    Also solch eine Tabelle für Anreise mit Fahrrad oä sehe ich heute zum ersten Mal.
    Aber ein gespann auf dem Fahrrad mit 8ct/km...da ist enormes Einsparpotential gegenüber den 33 ct/km beim Auto vorhanden.^^


    Das orientiert sich immer ein wenig am Steuerrecht. Bei den Reisekosten (nicht zu verwechseln mit der "Pendlerpauschale) sind die Sätze exakt so wie in der Tabelle, auch was die Mitfahrer betrifft. Das ergibt sich aus einem Schreibem vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) vom 17.12.2008. Das ist also keinesfalls eine Erfindung des entsprechenden Kreises ;)


    Edit: Sorry, bei den Reisekosten sind es beim Fahrrad 5cent/km.


    Und was die Abrechnung betrifft und den einen oder anderen Mehrkilometer den man da angibt, richtig finde ich das auch nicht und was kommt am ende bei raus? 2-3 EUR, ist doch lachthaft deswegen falsche Angaben zu machen.

  • Vor allem wenn es herauskommt ist der Ärger doppelt so hoch. Spesenwahrheit ist Spesenklarheit wird uns gepredigt. Lieber ehrliche 50 km als geschummelte 54 km und dafür 1,20 € mehr, aber ein schlechtes Gewissen und die Gefahr eine Anzeige beim Sportgericht zu erhalten und dazu einen schlechten Ruf bei den Vereinen.

  • Es sollte doch wohl für uns als Schiedsrichter selbstverständlich sein, dass wir streng nach den Regularien abrechnen. Allerdings sind diese verbandsspezifisch, so dass keine allgemeingültige Aussage möglich ist, da ein Verband pauschal einen Kilometersatz unabhängig vom Verkehrsmittel ansetzt, während andere Verbände hier zwischen Auto, Fahrrad etc. differenzieren. Es hilft also wirklich nur ein Blick in die Spesenordnung. Bei verbandsübergreifenden Ansetzungen ist zudem jeder SR gut beraten sich im Vorfeld zu informieren, nach welcher Spesensatzung abgerechnet wird!


    Ein Wort noch zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel:
    Soweit in der Spesenordnung nicht ausdrücklich anders geregelt, ist klar, dass die tatsächlich notwendigen Auslagen (also Bahnfahrkarte der 2. Klasse für die günstigste zumutbare Verbindung zuzüglich der Zu- und Abgangskosten, also eventuell notwendiger Fahrkarten von und zum Bahnhof, im Einzelfall - abhängig von der Entfernung - auch Taxikosten) abgerechnet werden. Soweit für einen Teil der Strecke oder gar die gesamte Strecke ohnehin eine Fahrkarte vorhanden ist, kommt die "fiktive" Abrechnung zur Anwendung, d.h. es werden die Kosten berechnet, die angefallen wären, wenn die Fahrkarte nicht vorhanden wäre (aber auch hier: kann abweichend geregelt sein).

  • Zitat von StefanW;130693

    Das orientiert sich immer ein wenig am Steuerrecht. Bei den Reisekosten (nicht zu verwechseln mit der "Pendlerpauschale) sind die Sätze exakt so wie in der Tabelle, auch was die Mitfahrer betrifft. Das ergibt sich aus einem Schreibem vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) vom 17.12.2008. Das ist also keinesfalls eine Erfindung des entsprechenden Kreises ;)


    Erstens zeigt dies wieder, daß wir leider in einem Land leben, wo alles streng regelmentiert sein muss. Gewisse Regel müssen sein, aber die "Abrechnungsbestimmungen" für drei SR auf einem Fahrrad amüsieren mich schon etwas.
    Zweitens werde ich es hoffentlich nie erleben müssen, daß sich ein Gespann EIN Fahrrad teilt und damit zum Spiel anreist (Das Usertreffen nun vllt. mal ausgenommen.^^)


    Dazu noch der passende Witz:
    Warum gibt es in Deutschland nur noch dreilagiges Toleittenpapier?
    Weil wir für jeden Scheiß zwei Durchschläge brauchen.

  • Da hab ich doch aber auch mal eine Frage. Meine Freundin Wohnt 30km von mir entfernt, was dazu führt das diverse Spielorte in der Mitte liegen, ich sie von ihr aus besser erreichen würde. Abrechnen tu ich aber immer von mir, solange ich entweder von mir komme, oder nach dem Spiel wieder zu mir fahre.
    Es kam erst einmal vor das ich von ihr kam, und danach wieder zu ihr kam. Hab dann da ich ja fair bin, auch von ihr aus berechnet. Da ich die Woche vorher schon den gleichen Verein gepfiffen hat, dachte der Trainer ich hätte ihn die Woche zuvor um über 20km insgesamt beschissen. Als ichs ihm erklärt hab hat er gelacht und mir das Geld so gegeben als wäre ich von mir gekommen. Fand ich sehr nett.


    Meine Frage^^ Ihr rechnet immer von euch zu hause ab, auch wenn ihr danach woanders hingeht?
    Angenommen ich gehe nach dem Spiel mit freunden was trinken, wäre also eh in die Stadtgefahren. Ich rechne dennoch komplett ab, oder den Rückweg nur zur Kneipe?

  • Das ist glaube komplizierter als du denkst! Ich bin froh das in Hamburg einfach geregelt ist! Da wird vom Heimatverein abgerechnet! Das es meistens aber sowieso nur eine einfache Tagesfahrkarte ist also relativ einfach.
    Ansonsten immer mal mit deinem Obmann sprechen oder KSO Obmann.
    Wird aber wahrscheinlich sehr Verbandsabhängig sein!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Grundsätzlich gilt, dass ab der eigenen Wohnung abgerechnet wird. Sicher wird es niemand beanstanden, wenn ein anderer Ort als Abrechnungsgrundlage gilt, solange die Kosten dadurch niedriger bleiben, andererseits legt man damit aber auch eine Messlatte, von daher rate ich davon ab. Im Zweifelsfall ist es aber auch in einem solchen Fall immer besser, die Spesenregelungen des eigenen Verbandes auf einen solchen Fall abzuklopfen und ggf. mit dem KSO den Fall vorher zu besprechen.

  • Zitat von Manfred;130695


    Ein Wort noch zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel:
    Soweit in der Spesenordnung nicht ausdrücklich anders geregelt, ist klar, dass die tatsächlich notwendigen Auslagen (also Bahnfahrkarte der 2. Klasse für die günstigste zumutbare Verbindung zuzüglich der Zu- und Abgangskosten, also eventuell notwendiger Fahrkarten von und zum Bahnhof, im Einzelfall - abhängig von der Entfernung - auch Taxikosten) abgerechnet werden.



    Wenn ich zur Spielleitung fahren will, ist es doch eigentlich egal welche Methode ich verwende, also ob mit Bus oder Auto oder sonst was. (Glaube ich zumindest.)
    Und da ist es egal ob ich die günstigste oder teuerste Variante nehme.
    Ich will den Verein jetzt nicht bescheißen, aber da Sportplätze oft jenseits von Bahnhöfen und Bushaltestellen sind, wäre die einzige Variante das eigene Auto (oder Roller o. ä.) oder das Taxi. Und da ich kein Besitzer eines Autos, Rollers oder sonst etwas bin, wäre die einzige Variante wohl ein Taxi.
    Jetzt die Frage: Wär es OK, wenn ich mit Taxi zum Sportplatz fahre, und die tatsächlich entstandene Fahrtkosten abrechnen würde? (Also denn Plus die Rückfahrtskosten)

  • Ist OK, solltest du aber mit dem Verein absprechen. Vielleicht kennen die eine Alternative. Wenn es nicht anders geht, werden die sicher nichts dagegen haben, wenn du ein Taxi nimmst.

  • Da kann ich dich nur wieder auf eure Spesenordnung verweisen, da die von verband zu Verband anders ist. Hier mal als Beispiel die Hessische: http://kassel.hfv-online.de/uploads/pics/b94d803bf2.jpg


    Wir unterscheiden nur 2 Arten: Öffentliches Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Zug) => tatsächlich entstandene Kosten auf Nachweis (Fahrkarte)
    Andere Anreise (Auto, Roller, Mofa, Fahrrad, laufen, Taxi) => 0,30 Euro/Km


    Demnach kannst du natürlich mit dem Taxi anreisen, darfst aber nur 0,30 Euro/Km abrechnen und musst den rest selber bezahlen.

  • Gilt aber das Taxi nicht auch als Öffentliches Verkehrsmittel?


    Wenn ich Kilometerkosten abrechne (Also 30cent/km) denn kann ich ja gleich alles selber bezahlen.


    Ich fahre ja manchmal mit dem Taxi irgendwohin, und da hab ich einmal für 2 Kilometer 5 Euro gezahlt.
    Wenn ich Kilometerkosten abrechne, also 60 cent, bezahle ich ja fast alles selbst.
    Denn würde ich 4,40 € selber bezahlen müssen.


    Denn erinnere ich mal an die Ordnung:
    "Es werden dem SR die tatsächlich entstandenen Reisekosten erstattet."
    Wenn ich 5 Euro beim Taxi zahle, sollte ich ja denn auch 5 Euro erstattet bekommen.

  • Hast du kein Fahrrad mit dem du 2 km überbrücken kannst?
    Zur Not kann man auch laufen.
    Aber die Taxikosten dem Verein aufzudrücken ist die falsche Methode

    Gruß aus dem kleinen Odenwald
    Janek


    "Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt." (Dieter Hildebrandt)