Zitat von Pfeifekopp;137535Eine solche Ansprache ist Situations- und vorallem Typabhängig.
Genau das ist es - deshalb sind konkrete Äußerungen hier rein theoretischer Natur. Zudem hängen sie vom Naturell und Temperament des Schiedsrichters selber sowie von den regionalen Usancen ab. Denkt daran, dass - um mal auf ein anderes Gebiet auszuweichen - eine Betitelung "Arschloch" im Norden Deutschlands als Beleidigung durchaus noch strafrechtlich justitiabel ist, während das beispielsweise in Bayern schon zivilrechtlich kaum noch Aussicht auf Erfolg hat und sich kein Staatsanwalt damit befassen wird.