Unangemeldetes Verlassen und Wiederbetreten des Spielfeldes

  • Ich habe gerade auf einer Homepage einen Regeltest gelesen, wo mir eine Frage auffiel die ich anders gesehen hätte.


    Frage: Die Nummer 7 der Heimischen verlässt, um sich wegen einer kleinen Verletzung behandeln zu lassen, das Spielfeld. Er vergisst jedoch sich beim Schiedsrichter abzumelden. Seine Mannschaft ist in Ballbesitz und ein Mitspieler läuft gerade auf das gegnerische Tor. Entscheidungen des Schiedsrichters mit Begründung!


    Antwort: Spielunterbrechung, Gelbe Karte für den Spieler mit der Nr. 7
    Spielfortsetzung: Indirekter Freistoß, wo Ball bei Unterbrechung (ausgenommen Torraum)


    Das wäre auch meine Antwort gewesen, aber in der Begründung steht ein Satz, den ich nirgends in den Erläuterungen gefunden habe.


    Begründung:


    Verlässt ein Spieler unerlaubt das Spielfeld, wird das Spiel unter Beachtung des Vorteils für die gegnerische Mannschaft unterbrochen. Da aber in diesem Fall die Mannschaft des Spielers, der eine Regelübertretung begeht, in Ballbesitz ist, muss das Spiel zwingend unterbrochen werden. Der Spieler ist aufgrund seines Vergehens gegen die Meldebestimmungen (unerlaubtes Verlassen des Spielfeldes) zu bestrafen. Das Verlassen des Spielfeldes und ein möglicherweise unberechtigtes Eintreten werden als 1 Vergehen gewertet und zusammen mit der gelben Karte bestraft.



    Für mich wäre ein unberechtigtes Eintreten aufs Spielfeld eine zweite gelbe Karte und damit gelb/rot?
    Liege ich da falsch?

    Menschen, die sich nicht gewisse Regeln vorgesetzt haben, sind unzuverlässig. Man weiß sich oft nicht in sie zu finden, und man kann nie recht wissen, wie man mit ihnen dran ist."


    Immanuel Kant


    "Ein Sieger findet für jedes Problem eine Lösung."
    "Ein Verlierer findet in jeder Lösung ein Problem."


    Corneille

  • Ich kenne es auch nur so, dass dies als ein Vergehen gewertet wird. Eine Quelle dafür habe ich allerdings nicht.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Dem kann ich nur beipflichten. Kenne das auch nur so, wie es da beschrieben ist. Fänd es auch etwas überzogen einen Spieler dafür herauszuschmeißen. Anders würde es für mich aussehen, wenn ich ihn bereits verwarnt habe wegen dem unerlaubten Verlassen und er dann nachher wieder drauf will und wieder ohne Anmeldung den Platz betritt.

  • Wenn ein Spieler offensichtlich wegen einer Verletzung das Spielfeld verläßt, sollten wir ihm stillschweigend die Genehmigung erteilen. Natürlich hat er sich anschließend wieder ordnungsgemäß anzumelden, ansonsten erfolgt die Verwarnung. M.E. haben wir das auch schonmal hier diskutiert.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Bei uns wird es durchaus gelehrt, dass Verlassen und Wiedereintreten zwei getrennte Vergehen sind und es daher Gelb und anschließend Gelb-Rot gibt. Rein pragmatisch bin ich aber durchaus der Auffassung, dass ein verlassen des Spielfeldes zur Behandlung einer Verletzung - die ja sogar wie beispielsweise bei einer (auch kleinen) blutenden Wunde vorgeschrieben sein kann - stets stillschweigend genehmigt ist, sofern nicht besondere Umstände den Verdacht aufkommen lassen, dass es sich um ein taktisches Manöver handelt (und dann kann es sich ohnehin nicht um ein und dasselbe Vergehen handeln, da das Verlassen dann zusätzlich unsportlich wäre).

  • Sehe das genauso wie Stefan:
    Ein verletzter Spieler hat bei mir immer stillschweigend das Recht, den Platz zu verlassen. Wer will mir nachweisen, dass ich dem nicht zugestimmt habe? Allein durch die Tatsache, dass ich das Spiel nicht unterbreche, stimme ich dem Verlassen zu. (Genauso stimme ich ja dem Körpereinsatz bei vielen Zweikämpfen zu, indem ich nicht unterbreche.)


    Unabhängig davon kenne auch ich nur die (theoretische) Verfahrensweise, das unberechtigte Verlassen und Wiederbetreten nur als ein Vergehen und daher mit einer Gelben Karte zu bestrafen.