Wann beginnt die Kartengewalt vor Spielbeginn?

  • Vor Spielbeginn, auf dem Weg zum Spielfeld, schlägt ein Spieler einen Gegenspieler. Entscheidung?


    Kann dieser Spieler, obwohl das Spielfeld noch nicht betreten wurde, trotzdem vom Spiel ausgeschlossen werden?


    Jetzt bin ich mal gespannt :confused:

    Viele Grüße


    Thomas!


    Wir leben alle unter dem gleichen Himmel , aber nicht jeder hat den selben Horizont:rolleyes:


    :bsc:

  • Ich stimme MrNice zu: Formal kannst Du ihn nicht vom Spiel ausschließen und es ist nur der Eintrag im Spielbericht möglich, aber auch erforderlich. Ob sich der Verein einen Gefallen tut, diesen Spieler wirklich noch einzusetzen, weiß er spätestens nach der Entscheidung des Sportgerichtes.

  • Die Strafgewalt des SR beginnt mit dem betreten des Spielfeldes. D.h. es können ab diesem Zeitpunkt persönliche Strafen verteilt werden, auch wenn das Spiel noch nicht begonnen hat. Wenn in deinem Fall aber etwas vor Betreten des Spielfeldes passiert, dann kann man nichts machen.

  • Interessant wäre es aber doch auch noch zu wissen, wenn man als Schiri schon auf dem Feld ist, der Spieler aber noch nicht!


    Ich würde dann auf :rote_karte: entscheiden! Stimmt das?

    Das beste Zitat von allen: "Dass er mir den Ball weggenommen hat und mich dabei umgestoßen hat, konnte ich ja noch akzeptieren, aber, als er mich dann beim Weglaufen einen "PARDON" nannte, musste ich einfach nachtreten!":D


    (Didi Hamann zur Rechtfertigung einer :rote_karte: wegen Nachtretens)

  • Aber dann könnte ja, ganz krass, der SR :rote_karte: zeigen, weil sich zwei Spieler in der Kabine schlagen. Klingt nicht koscher.

  • Wenn es theoretisch möglich ist, dass du siehst, wenn sich zwei Spieler in der Kabine schlagen, dann ist theoretisch auch möglich, dass du ihnen die rote Karte zeigst.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Also meines Wissens nach, kann man Karten vom betreten des Feldes bis zum verlassen des Feldes.
    ALLERDINGS ist es auch so, dass Karten nur in unmittelbarer Nähe zum Spielfeld gezeigt werden sollen. Du zeigst ja auch keine Karten im Kabinentrakt. Obwohl es rein theoretisch möglich ist.
    Ach ja, wenn ein Spieler einen Spieler auf dem "Weg" zum Spielfeld einen schlägt, kann er vom Spiel aisgeschlossen werden und es muss natürlich ein Bericht geschrieben werden.

  • Wenn wir schon so genau werden wollen:


    Der SR kann Karten verteilen, sobald er vor Spielbeginn das Feld (nicht den Rasen o.ä.!) betreten hat und dies so lange, bis er nach dem Spielende das Feld wieder verlässt. In der Halbzeitpause kann er daher auch außerhalb des Feldes Karten verteilen, soweit dies notwendig sein sollte.

  • Die Strafgewalt des Schiedsrichters beginnt in dem Moment, in dem er und die Spieler das Spielfeld unmittelbar vor Anstoß betreten. Ein Spieler kann daher persönlich nur bestraft werden, wenn er sich auf dem Spielfeld befindet (bis dahin lediglich Meldung möglich).


    Sie endet mit dem Verlassen des Spielfeldes durch den Schiedsrichter nach "dem letzten Akt" (inkl. Elfmeterschießen, falls das vorgesehen ist).


    Zu jedem Zeitpunkt zwischen diesen beiden Grenzen kann der Schiedsrichter persönliche Strafen aussprechen. Besonderheiten: Außerhalb des Spielfeldes werden keine Karten gezeigt und müssen die Spielführer informiert werden; bei Jugendspielen ist vor Spielbeginn, in der Halbzeitpause und nach dem Schlusspfiff kein FaZ möglich.

    "Weißt du, Fußball ist das Einfachste, das es gibt. Wenn nur nicht das ganze Drumherum wäre." (Sebastian Deisler)

  • Das ist korrekt. Damit lag ich falsch :o

    "Weißt du, Fußball ist das Einfachste, das es gibt. Wenn nur nicht das ganze Drumherum wäre." (Sebastian Deisler)

  • Zitat von schirifan;126792

    Die Strafgewalt des Schiedsrichters beginnt in dem Moment, in dem er und die Spieler das Spielfeld unmittelbar vor Anstoß betreten. Ein Spieler kann daher persönlich nur bestraft werden, wenn er sich auf dem Spielfeld befindet (bis dahin lediglich Meldung möglich).


    Das sehe ich anders. 100%ig kann es so nicht stimmen. Denn wie könnte man so erklären, dass auch Auswechselspieler mit Rot bestraft werden können? Diese müssen dafür auch nicht einmal das Feld betreten haben.
    Meines Wissens - und meinen Gedankengängen - nach ist die Position des SR entscheidend.

  • schirifan hat zu 100% recht. So steht es auch im BFV-Regelbuch. SR und Spieler müssen auf dem Feld sein.
    Aber wo steht, dass ich einen FAZ in der Halbzeit geben kann.
    Hab ich so noch nie gehört.

  • Im DFB-SR-Handbuch steht "Mit dem Betreten des Spielfeldes beginnt für den SR das Recht, Persönliche Strafen auszusprechen". Im folgenden wird klar, dass das nur das Betreten durch den SR gemeint ist. Dass man einem Spieler praktisch nicht Rot geben würde wenn er in der Kabine ist, hängt meiner Meinung nach damit zusammen, dass mein Betreten dann noch nicht genug in "Zusammenhang mit dem Spielbeginn" steht.


    Hier kann man aber wie gesagt auch etwas logisch denken. Egal ob es im Buch des BFV so steht: Ein Auswechselspieler ist beispielsweise auch nicht auf dem Feld. Genauso wenig wie ein verletzter Spieler usw. Auch sie sehen ggf. Rot.
    Im Regelheft stehen nicht besondere Ausnahmen die diese Spieler betreffen würden, daher ist aus meiner Sicht die Regel "mit Betreten des Feldes" nicht anders auslegbar. Über Hinweise auf Schwachstellen in meiner Logik, und/oder wirklich feste Anweisungen freue ich mich aber.


    Da es keine andere Anweisung gibt, ist für mich so lange auch der FaZ in der Halbzeit möglich. Was spricht dagegen? Während der Pause wird ja auch sonst die "Strafuhr angehalten".

  • @ Linus: Siehe andere Fundstelle: Regelbuch, Regel 5, DFB-Anweisung Nr. 6: Dort steht diese Passage mit dem Hinweis, dass sich die Strafgewalt ab diesem Zeitpunkt (nämlich dem Betreten des Feldes durch Schiedsrichter und Spieler) auch auf die Auswechselspieler und ausgewechselten Spieler bezieht.
    Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass der DFB offensichtlich von einem gemeinsamen Auflaufen ausgeht, wie in höheren Klassen üblich. Der Fall kompliziert sich dadurch, dass in vielen unterklassigen Spielen Schiedsrichter und Spieler "ungeordnet auf den Platz trotten". Dadurch entsteht eine Grauzone, die eine exakte Bestimmung des Beginns der Strafgewalt zur Zeit (d. h. ohne klare Verbandsrichtlinien) nicht möglich macht.
    Sinn der Regelung ist jedenfalls, dass die Strafgewalt des Schiedsrichters mit dem Spiel im Zusammenhang stehen und nicht "endlos nach vorn vorverlegt" werden soll.


    @ machee: Das hatte ich zuerst auch im Gefühl, habe dann aber noch mal in unseren "Fußballregeln in Fragen und Antworten" geblättert und dort eine Regelfrage gefunden, die so beantwortet wird, dass auch in der Halbzeitpause eine Zeitstrafe möglich ist.

    "Weißt du, Fußball ist das Einfachste, das es gibt. Wenn nur nicht das ganze Drumherum wäre." (Sebastian Deisler)