KSG Würzburg:
ZitatUrteilstext:
378: Kreisliga-Spiel 1.FC 1927 EIBELSTADT - TG HÖCHBERG FUSSBALL E.V. am 18.03.07. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen wurde kein Verfahren eingeleitet. Kosten BFV.
Begründung:
Vom SR wurde, für das KSG aufgrund der abgegebenen Meldung berechtigterweise, die angebote SR-Kabine reklamiert. Nachdem die Umkleidemöglichkeit jedoch vom SR angenommen wurde, konnte dies sportgerichtlich nicht weiter verfolgt werden. Die richtige Vorgehensweise wäre gewesen die Kabine abzulehnen und bei Nichtbereitstellung einer ordnungsgemäßen Umkleidemöglichkeit das Spiel ausfallen zu lassen, was zu Lasten des Heimvereins gegangen wäre. Einzelrichter Ullrich.