@ Lars
Doch, hast Du. Die Verfahrensweise ist immer gleich - ob Zuschauer, Vereinspräsident oder Grundstücksbesitzer. Niemand darf sich daneben benehmen wie er will - und wenn sich jemand weigert, einem über den Spielführer ausgesprochene Platzverweis zu folgen, ist die Vorgehensweise immer gleich: Bei Nichtbefolgung Unterbrechung mit Androhung des Abbruches und als letzte Lösung der Abbruch. Von daher muss er die Anlage verlassen - und Du hattest geschrieben, dass er genau dies nicht tun muss; letzten Endes ein nur feiner juristischer Unterschied, aber eben doch eine Differenz.
Beruft er sich auf sein Hausrecht als Eigentümer und verweigert den Abgang, bleibt der obige Ablauf derselbe. Wir können niemanden wirklich zwingen, einen Platz zu verlassen, unser Schwert heißt Abbruch und Sportgericht.