Was, wenn ein Trainer sich extrem unfair verhält?

  • @ Lars


    Doch, hast Du. Die Verfahrensweise ist immer gleich - ob Zuschauer, Vereinspräsident oder Grundstücksbesitzer. Niemand darf sich daneben benehmen wie er will - und wenn sich jemand weigert, einem über den Spielführer ausgesprochene Platzverweis zu folgen, ist die Vorgehensweise immer gleich: Bei Nichtbefolgung Unterbrechung mit Androhung des Abbruches und als letzte Lösung der Abbruch. Von daher muss er die Anlage verlassen - und Du hattest geschrieben, dass er genau dies nicht tun muss; letzten Endes ein nur feiner juristischer Unterschied, aber eben doch eine Differenz.


    Beruft er sich auf sein Hausrecht als Eigentümer und verweigert den Abgang, bleibt der obige Ablauf derselbe. Wir können niemanden wirklich zwingen, einen Platz zu verlassen, unser Schwert heißt Abbruch und Sportgericht.

  • Ok Dankeschön für die Information.
    Ich sah das nurnoch ein Problem:
    Stell dir vor ich als 17-jähriger will nem 45-jährigen weißmachen , das ich am längeren Hebel sitz ...

    Geh nicht nur die glatten Straßen. Geh Wege, die noch niemand ging, damit du Spuren hinterlässt und nicht nur Staub.
    (Antoine de Saint-Exupery)

  • Manfred, ich bins nochmal^^


    Also, wir sagen ja beide, die letzte Möglichkeit, die wir haben, ist das Spiel abzubrechen und nicht den Eigentümer zu entfernen.


    Wir können zwar versuchen, den Eigentümer bzw. seinen Verein dazu zu bewegen, dass man den Eigentümer von der Anlage entfernt, jedoch sitzt er letzendlich (unabhängig der sportlichgerichtlichen Konsequenzen) am längeren Hebel. Denn wenn er nicht will, dann will er nicht. Und dann können wir nur abbrechen.


    Das hat zur Folge, dass es eine empfindliche Strafe für den Verein gibt, aber zivilrechtlich ist der Eigentümer völlig im Recht.


    Und da sind wir der selben Meinung...

  • Gut.
    Damit wäre meine Frage beantwortet.
    Konzentrieren wir uns wieder auf die eigentliche Frage des Theads.

    Geh nicht nur die glatten Straßen. Geh Wege, die noch niemand ging, damit du Spuren hinterlässt und nicht nur Staub.
    (Antoine de Saint-Exupery)

  • Sorry, aber ich glaube nicht, dass ein Sportgericht einen solchen Abbruch als gerechtfertigt ansehen würde. Ein meckernder Zuschauer ist zwar schlimm, aber keine ernsthafte Störung.

  • Ich glaub du verstehst da was falsch.


    Es geht darum, dass wenn ich den Spielführer darauf ansetzte den Zuschauer zu entfernen gibt es zwei Möglichkeiten die zum Abbruch führen können:


    1. Er schafft es nicht --> ich darf das Spiel abbrechen (oder irr ich mich da jetzt:confused:)


    2. Der Zuschauer mach von seinem Recht gebrauch (welches s.o.) --> das Spiel kann nicht weitergeführt werden da kein SR mehr vor Ort ist --> Spielabbruch

    Geh nicht nur die glatten Straßen. Geh Wege, die noch niemand ging, damit du Spuren hinterlässt und nicht nur Staub.
    (Antoine de Saint-Exupery)

  • Gegen einen meckernden Zuschauer außerhalb des Innenraums habe ich keine Möglichkeit, so lange er nicht das Spiel beeinflußt, indem er Gegenstände wirft o.ä. Gegen einen meckernden Zuschauer im Innenraum habe ich genau die oben von Manfred aufgeführten Möglichkeiten, egal ob es sich um den Vorsitzenden oder den Kaiser von China handelt. Da stellt sich dann höchstens die Frage, warum ein Zuschauer sich überhaupt im Innenraum befindet.


    Und Lars, sportrechtlich besteht zwischen dem Grundstücksbesitzer und einem stinknormalen Zuschauer tatsächlich kein Unterschied. So lange ich das Spiel leite, habe ich das Sagen über das Geschehen im Innenraum. Und nach deiner Argumentation sitzt auch der stinknormale Zuschauer am längeren Hebel. Hier greift nämlich die gleiche Vorgehensweise; wenn er nicht weg will, ist das Spiel zu Ende.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Zitat von Stefan;115097


    Und nach deiner Argumentation sitzt auch der stinknormale Zuschauer am längeren Hebel. Hier greift nämlich die gleiche Vorgehensweise; wenn er nicht weg will, ist das Spiel zu Ende.



    Ich habe als SR überhaut kein Recht einen zahlenden Zuschauer der Anlage zu verweisen. Ich kann höhstens den Heimverein bitten das zu tun. Ich würde das aber nie machen, weil ich mich doch zum Affen mache, wenn ich mich jetzt schon über Zuschauer aufrege... Ein Zuschauer zahlt und darf deshalb meckern.


    Es geht hier darum, dass eine Person, die das Hausrecht durchsetzen darf, mich als SR jederzeit von der Anlage schicken kann. Ich weigere mich doch nicht und kriege eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Man muss das sportrechtliche und zivilrechtliche doch mal trennen. Was interessiert mich das Spiel, wenn einer sagt, ich bin auf seinem Grundstück unerwünscht?
    Dann gibts einen schönen Bericht und gut ist. Und natürlich breche ich dann das Spiel ab. Weil sonst ruft der Besitzer die Polizei und lässt mich im laufenden Spiel wegen Hausfriedensbruch von der Polizei von der Anlage bringen. Und der Polizei ist es scheiß egal, ob ich gerade auf dem Platz stehe oder nicht.


    Stefan, du sagst, der SR hat das sportliche Sagen während des Spiels im Innenraum. Korrekt. Aber wenn der Grundstücksbesitzer, dich von seinem Grundstück verweist, MUSST du auch gehen. Da ist es völlig egal, ob da gerade ein Popstar ein Konzert gibt, oder ein Schiedsrichter ein Fußballspiel pfeift.

  • Zitat von Stefan;115097

    Gegen einen meckernden Zuschauer außerhalb des Innenraums habe ich keine Möglichkeit, so lange er nicht das Spiel beeinflußt, indem er Gegenstände wirft o.ä.


    Die Frage ist natürlich, ab wann beeinflußt ein Zuschauer das Spiel auch von außerhalb des Innenraums.
    Vor gut einem Jahr habe ich als SRA erleben müssen, dass ein Zuschauer sich direkt hinter mir an der Innenraumbrüstung - d.h. weniger als 1 Meter entfernt, in meinem Rücken und ich in Reichweite seiner Arme/Hände - aufhielt und mich von dort aus wiederholt bedrohte. Diese Drohungen wurden so massiv, dass ich mich nicht mehr auf das Spiel konzentrieren konnte, da ich ja aus Eigenschutz ständig versucht war, mich nach hinten umzusehen, ob ich gerade angegriffen werde. Daraufhin habe ich meine Fahne gehoben und dem SR den Zuschauer gemeldet, der dann vom Ordnungsdienst entfernt werden musste. Hätte sich der Ordnungsdienst geweigert oder wäre des Zuschauers nicht Herr geworden, wäre es höchstwahrscheinlich zu einem Spielabbruch gekommen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • almiko, das ist auch was anderes. Er wirkt ja quasi - wenn auch nur mit den Armen ;) - in den Innenraum hinein. Allein durch verbale Äußerungen allerdings sähe ich ein Eingreifen nicht als gegeben.


    Zitat von Lars;115100

    Ich habe als SR überhaut kein Recht einen zahlenden Zuschauer der Anlage zu verweisen. Ich kann höhstens den Heimverein bitten das zu tun. Ich würde das aber nie machen, weil ich mich doch zum Affen mache, wenn ich mich jetzt schon über Zuschauer aufrege... Ein Zuschauer zahlt und darf deshalb meckern.


    Nichts anderes habe ich im ersten Satz geschrieben.


    Es ging nur um Personen im Innenraum. Und da mache ich keinen Unterschied zwischen dem Platzeigentümer und einem anderen Zuschauer - verlassen diese nicht den Innenraum, gibt es die gleichen Konsequenzen. Von daher ist der Hebel bei beiden gleich lang.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Zitat von Lars;115100

    [...] Ich würde das aber nie machen, weil ich mich doch zum Affen mache, wenn ich mich jetzt schon über Zuschauer aufrege... Ein Zuschauer zahlt und darf deshalb meckern.
    [...]


    Eine Falschaussage wird nicht richtiger, wenn Sie von allen wiederholt wird. Nur weil jemand Eintritt bezahlt, darf er sich nicht daneben benehmen. Das stimmt einfach nicht. Dies ist eine Schutzbehauptung, die gerne von vielen benutzt wird, weil sie keine Maßnahmen ergreifen wollen.


    Wenn sich ein Zuschauer ungebührlich verhält, dann kann ich als SR über den Heimverein ( = Hausrecht) durchaus veranlassen, dass diese Person das Sportgelände verlassen muss. Wie der Heimverein das hinbekommt ist für uns unwichtig.


    Fußball ist ein emotionsgeladenes Spiel, trotzdem sollten wir uns von außen nicht alles gefallen lassen. Manche Kommentare sind bestimmt kein Grund dies zu machen, aber wenn wirklich jemand auffällt, dann sollten wir durchaus in Betracht ziehen einzugreifen.


    Zu restlichen Diskussion kann ich nicht viel beitragen, weil die meisten Plätze in unserer Gegend keiner natürlichen* Person gehören.


    *d.h. die Besitzer sind oft die Gemeinde, Kirche, Schule, Amt,...

  • Nur weil jemand Eintritt bezahlt, bewegt er sich nicht im luftleeren Raum. Wenn er auf "offener Straße" jemanden beleidigt, muss er mit einer Strafanzeige rechnen und das gilt auch auf dem Sportplatz.
    Es fehlt nur jemanden, der sich das mal durchsetzt.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Ich kann doch auch gegen einen Zuschauer aktiv werden, wenn dieser lediglich verbal beleidigend etc. wird.


    Insbesondere durch die Handlungsempfehlungen gegen Rassismus wurde dies bei uns auch noch schriftlich festgestellt.


    Demnach soll der SR aktiv werden, wenn die Störungen Einfluss auf das Spiel haben, sich gegen eine an dem Spiel beteiligte Person richten oder die Störungen deutlich vernehmbar, über einen längeren Zeitraum anhaltend und eindeutig menschenverachtend sind.


    Das schließt lediglich verbale Äußerung ebenso mitein, wie das Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld o.ä..