Lästert über der SR

  • Zitat von schiri92;147095

    Aber wenn er es nur leise zu einen sagt, würde ich es als Unsportlichkeit und somit bei :gelbe_karte: belassen.



    Wie ihr alle auf die gelbe Karte kommt, kann ich mir nicht vorstellen.


    Hier kommt es auf den so beliebten Ton an. Klar - Wenn mir ein Spieler aus 10 Zentimetern in das Gesicht "Das ist doch Schiri-Betrügerei!" schreit, gibt es keine andere Möglichkeit als nach Hinten zu greifen. Doch was hat uns das zu interessieren, über was er sich mit dem Zuschauer unterhält? Solange er auf dem Feld bleibt, kann er, wenn keinem, zu dem Zuschauer flüstern was er will. Hier Rot zu zeigen macht mir das Spiel zu schwer. Wer das machen will - Bitteschön, doch ich würde die Karte in ruhigem Tonfall in jedem Fall stecken lassen.


    Läuft irgendwo ein :rote_karte:-Wettbewerb oder warum schmeißt ihr so gerne Spieler vom Platz?

  • Ich habe mal eine Frage, aber wollte dafür nicht einen Extra Thread aufmachen:


    Ein Spieler droht a) einem Gegenspiel
    b) dem SR/einen SRA
    c) zu einem Mitspieler (um ihn anzustifften mitzumachen)
    "dritte Halbzeit".


    Was würdet ihr in den Fällen geben?


    Mit freundlichen Grüßen Hannes

  • Ich halte nichts davon so eine Situation aus dem Zusammenhang zu reißen und ohne konkreten Wortlaut drüber zu diskutieren. Im normalfall ist eine Drohung immer mindestens Gelb, je nach Wortlaut Rot. In bestimmten Situationen und bei bestimmten Wortlaut kann man es mit Sicherheit auch bei einer Ermahnung belassen.

  • Gut dann geb ich mal ungefähre Situationen...


    a) Ein Spieler wird gefoult der SR pfeift und gibt den FS, darauf sagt der gefoulte etwas zum Foulenden, welcher antwortet: "Hast doch einen FS" und der Gefoulte antwortet erneut: "Warte nur, dritte Halbzeit"
    b) Ein SR gibt einem Spieler einen FS/ 11M als er dann in den Strafraum läuft, sagt ein Spieler von der Seite "dritte Halbzeit"
    c) Ein Spieler will auf einen anderen Spieler "losgehen", wird dann aber voon seinem Mitspieler zurückgehalten und bekommt vo dem dann noch gesagt: "dafür gibts doch die dritte Halbzeit"

  • Da das in aller Regel dummes Geschwätz ohne den geringsten Hintergrund ist, bleibe ich da bei einer Ermahnung. Die aber deutlich.
    Anders sieht es schon aus, wenn es bereits ein hektisches Spiel ist, oder diese (vllt. aufgrund der Aussage) droht. Auch wenn es der gesamte Sportplatz mitbekommt oder die Aussage wirklich ernsthaft bedrohlich wirkt, würde ich eher zu einer pers. Strafe (VW, FaZ, FaD - alles möglich) greifen.

  • Dazu kann man keine pauschalen Aussagen treffen. Bei sowas muss man das Spiel entweder gesehen oder geleitet haben, und die Konsequenzen von den "Rahmenbedingungen" wie dem Spielcharakter abhängig machen.

    :hsv1: IN DUBIO PRO RAUTE! :hsv1:


    25.05.1983 - Die Helden von Athen:


    Uli Stein - Bernd Wehmeyer, Holger Hieronymus, Dietmar Jakobs, Manfred Kaltz - Wolfgang Rolff, Jürgen Groh, Felix Magath, Jürgen Milewski - Horst Hrubesch, Lars Bastrup (ab 61. Min. Thomas von Heesen)


    Trainer: Ernst Happel



    Nicht selten sind wir nach dem Spiel so richtig deprimiert,
    wir freuen uns schon wenn unser Team zumindest nicht verliert.
    Es ist schwer - wir sind Fans vom HSV!

  • Mit drei Ausrufezeichen wird die Aussage nicht besser...
    ... aber du scheinst ja alles zu wissen und keine Fehler zu machen.



    Dem von Linus und Falko Gesagten gibt es nicht viel hinzuzufügen.
    Vor allem bei solchen Sätzen/Wortfetzen, wie von Hannes genannt, sollte man nicht über reagieren.


    Anders sieht es aus, wenn das Kind beim Namen genannt wird.
    Also wenn so Sätze fallen wie: "Ich hau dir in die Fresse."

  • Zitat von Schiriassi;147592

    ... was aber auch schon mindestens 100-mal hier besprochen worden ist!!!
    (Es gibt etwas, dass nennt sich Suchfunktion ... kann ich wärmstens empfehlen!)



    Kannst die Suchfunktion mal gerne Ausprobieren, aber da kommen keine passenden Treffen bei dem Suchbegriff "dritte Halbzeit"




  • Aber wenn es wirklich 100-mal gesagt wurde...dann muss man auch mal 3 Ausrufezeichen machen, falls du es verkraftest!

  • Im Sonderbericht von D.R. wurde ein Spieler wegen einer Beleidigung auf Dauer des Feldes verwiesen.


    Die Beleidigung >> DU TROTTEL << war "laut" und für alle Anwesenden unüberhörbar"" [Zitat D.R.]


    Jetzt meine Frage:


    Würdet ihr auch beim lauten Schreien (ich weiss, auf den Ton kommt es an, deswegen nehmen wir hier mal den "härtesten" Fall [mehr als Schreien/Brüllen geht nicht]) einen FaD aussprechen?


    Mir persönlich reicht da :gelbe_karte: und eine ordentliche "Abmahnung".

  • Wenn Du für eine klare Beleidigung (nur) :gelbe_karte: zeigst, begehst Du einen protestwürdigen Regelverstoß, der zur Neuansetzung des Spiels führen kann!


    P.S.: Ich habe erst nach meiner Antwort entdeckt, dass Du gesperrt bist.
    Wird man hier im Forum jetzt auch für das Unterschlagen von Feldverweisen gesperrt...?

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Würdest du mir bitte den Pasus im Regelwerk oder einen Präzedenzfall zeigen, wo drin steht, dass eine nicht-gegebene rote Karte wegen Beleidigung eine Neuansetzung zur Folge haben kann? Das ist nämlich absoluter Schmarrn.

  • Beleidigungen sind laut Regel 12 zwingend mit FaD zu ahnden (abgesehen von Spielen, in denen u.U. FaZ vorgesehen ist). Wenn der SR für eine Beleidigung (nur) :gelbe_karte: zeigt, kann er sich auch nicht mehr hinter der Schutzbehauptung verstecken, er habe die Beleidigung nicht gehört, denn dann hätte er ja gar keine persönliche Strafe aussprechen dürfen/können. Durch den vermiedenen FaD spielt die Mannschaft des Beleidigers nicht in Unterzahl bzw. die gegnerische Mannschaft nicht in Überzahl. Wenn die gegnerische Mannschaft das Spiel nun nicht gewinnt, kann sie Protest einlegen, da der SR einen klaren Regelverstoß begangen hat (zwingenden FaD nicht gegeben) und dieser wahrscheinlich das Spielergebnis beeinflußt hat. Erfolgsaussicht hat dieser Protest zumindest dann, wenn das Spiel unentschieden endete oder die gegnerische Mannschaft nur knapp unterlag, wobei natürlich auch noch eine Rolle spielt, wann die Beleidigung erfolgte. Extrembeispiel: Spieldauer 90 Minuten, Beleidigung in der ersten Spielminute nicht geahndet, Spiel endet unentschieden. Bei 89 Minuten verpasster Überzahl ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es zu einer Neuansetzung kommt.


    Ähnliches gilt z.B., wenn Torverhinderung auf der Torlinie erfolgt, indem ein Feldspieler wie ein Torwart nach dem Ball hechtet und dieses absichtliche Handspiel nur mit :gelbe_karte: geahndet wird. Im Gegensatz dazu kann der SR bei groben Foulspielen oder "Notbremsen" durch Foulspiel die Situation im Rahmen einer Tatsachenentscheidung natürlich so (falsch) beurteilen, dass es sich nicht um einen Regelverstoß handelt, wenn er sie z.B. als rücksichtsloses Foulspiel mit :gelbe_karte: ahndet oder bei der "Notbremse" die klare Torchance verneint.


    Für den Protest gilt § 16 Rechts- und Verfahrensordnung des FSA:
    "Er kann sich nur auf einen den Spielausgang nachteilig beeinflussenden Regelverstoß des SR stützen...Erachtet das Sportgericht den Protest für begründet, so hat es die Aufhebung des Spielergebnisses und Wiederholung des Spiels anzuordnen."

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


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    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Deine ausführliche Erklärung klingt plausibel. Dennoch denke ich, dass eine Neuansetzung sehr unwahrscheinlich ist. Das eine Beleidigung zwingend mit FaD/FaZ geahndet werden muss ist Fakt, jedoch hat jeder Schiedsrichter den Spielraum den Spieler zu verwarnen wenn er eine solche Aussage nämlich als Unsportlichkeit ahndet.

  • Wie kann eine Beleidigung einerseits zwingend :rote_karte: sein, aber andererseits der Spielraum bestehen, nur :gelbe_karte: zu zeigen?:confused:
    Dies ist ein Widerspruch in sich und somit ein Paradoxon.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


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    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Falsch Almiko. Wie ich bereits schrieb, hat jeder Schiedsrichter die Möglichkeit wenn er sich nicht beleidigt fühlt oder eine Aussage nicht als Beleidigung wertet eine :gelbe_karte: zu zeigen und diese mit Unsportlichkeit zu begründen. Dann war es eben keine "Beleidigung" sondern eine "unsportliche Aussage".