Aussichtsreicher Angriff

  • Beim Moment der Annahme war ich mir nicht hundertprozentig sicher, ob die Füße noch auf der Linie (gehört dann ja zum Strafraum) standen oder nicht, die Hände waren jedenfalls draußen - und damit ein klares Handspiel. Aber gerade der fehlende Ballbesitz, die deutlich größere Nähe des Torwartes zum Ball als die des Angreifers und der Umstand, dass der Abwehrspieler auch nicht mehr wirklich weit entfernt (und schneller) war, generierten bei mir doch große Zweifel, ob hier wirklich ein Tor gefallen wäre - und im Zweifel für den Angeklagten.

  • Zitat von Manfred;142524

    und im Zweifel für den Angeklagten.



    Wenn man solche Zweifel in einer Spielsituation hat, ist es wirklich besser die :rote_karte: stecken zu lassen. Die gibt es nur wenn ich mir hundertprozentig sicher bin, beim kleinsten Zweifel lasse ich sie in der Tasche.


    Ganz ehrlich, so wie Manfred das schildert würde ich auch zu :gelbe_karte: tendieren, ist aber schwierig zu beurteilen ohne die Szene "live" erlebt zu haben.

    :hsv1: IN DUBIO PRO RAUTE! :hsv1:


    25.05.1983 - Die Helden von Athen:


    Uli Stein - Bernd Wehmeyer, Holger Hieronymus, Dietmar Jakobs, Manfred Kaltz - Wolfgang Rolff, Jürgen Groh, Felix Magath, Jürgen Milewski - Horst Hrubesch, Lars Bastrup (ab 61. Min. Thomas von Heesen)


    Trainer: Ernst Happel



    Nicht selten sind wir nach dem Spiel so richtig deprimiert,
    wir freuen uns schon wenn unser Team zumindest nicht verliert.
    Es ist schwer - wir sind Fans vom HSV!

  • Hallo.


    Auch wenn der Spieler nicht in Ballbesitz sein muß - die Kernpunkte zur Beurteilung der Situation sind ja doch ob a) die Spielrichtung aufs Tor ist b) ein weiterer Spieler die Möglichkeit gehabt hätte, in die Situation einzugreifen und c) der angreifende Spieler (bzw. seine Mannschaft) n der Lage gewesen wäre, auch in Ballbesitz zu kommen. Punkt c) wird so auch explizit in den Zusatzanweisungen der FIFA zu Regel 12 genannt.
    Sobald auch nur eine dieser Fragen mit "Nein" beantwortet werden kann, liegt streng genommen keine Torchance vor.


    Drei bis vier Schirtte sind gute zwei Meter - und bei dieser Distanz davon auszugehen, daß der Stürmer regelkonform vor dem TW den Ball spielen kann sehe ich eher skeptisch. Ob der TW hätte regelkonform spielen können oder nicht hat auf diesen Fakt aus meiner Sicht keinen Einfluß.
    Von daher teile ich Manfreds Ansicht, daß es ein Angriff aber keine Torchance im klassischen Sinn ist und somit Freistoß und Verwarnung situationsgerecht war gemäß der Schilderung.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Zitat von BenniP;142511


    Damit ein strafbares Handspiel vorliegt, muss Absicht oder eine unnatürliche Handhaltung erkannt werden. Bei Absicht gibt es zwingend :gelbe_karte:, bei unnatürlicher Handhaltung hat man die Wahl, ob man verwarnen möchte oder nicht. Für mich spielt die Unterzahl dabei keine Rolle, durch das Handspiel wird ein Angriff unterbunden, daher :gelbe_karte:.



    Hier ist aber einiges ungenau bzw. falsch!
    1. Ein Handspiel ist strafbar, wenn es absichtlich erfolgte. Eine unnatürliche Handhaltung per se macht das Handspiel nicht strafbar, sondern die unnatürliche Handhaltung ist ein Indiz, aber kein Beweis für eine Absicht, so dass es nach wie vor dem SR überlassen ist, bei einem Handspiel mit unnatürlicher Handhaltung auf Absicht (Frei-/Strafstoß) oder keine Absicht (Weiterspielen) zu erkennen.
    2. Damit ein Handspiel verwarnungswürdig ist, muss es weitere Kriterien erfüllen, z.B. Einsatz zur (versuchten) Torerzielung, taktisch zur Angriffsunterbindung, um einen Gegner vom Ball zu trennen oder an der Erlangung des Ballbesitzes zu hindern usw. Die bloße Absicht des Handspiels macht es noch nicht zwingend verwarnungswürdig!
    3. Hält der SR ein Handspiel mit unnatürlicher Handhaltung für absichtlich, muss er eine Spielstrafe verhängen. Auch in diesem Fall hat er keine (freie) Wahl, ob er verwarnen möchte oder nicht. Entweder es sind weitere Kriterien (siehe 2.) erfüllt, dann muss er verwarnen, oder die Kriterien sind nicht erfüllt, dann darf er nicht verwarnen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Die Diskussion über die Strafbarkeit des Handspiels haben wir doch wahrlich schon ausreichend geführt, zumal es hier außer Frage steht, dass ein gefangener Ball wohl ein strafbares Handspiel darstellt. Es wäre daher schön, wenn Ihr zur eigentlichen Frage zurückkommen könntet.

  • Offensichtlich waren die Diskussionen noch nicht ausreichend bzw. sind schon zu lange her. Wenn hier einige User durch solche "Falschmeldungen" junge Kollegen zu verwirren und zu verziehen drohen, muss ich klar widersprechen, auch wenn es Off Topic ist. Andernfalls müssen halt die zuständigen Moderatoren solche Falschmeldungen löschen, ehe damit weiterer Schaden angerichtet werden kann.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Zitat von Manfred;142524

    Beim Moment der Annahme war ich mir nicht hundertprozentig sicher, ob die Füße noch auf der Linie (gehört dann ja zum Strafraum) standen oder nicht, die Hände waren jedenfalls draußen - und damit ein klares Handspiel. Aber gerade der fehlende Ballbesitz, die deutlich größere Nähe des Torwartes zum Ball als die des Angreifers und der Umstand, dass der Abwehrspieler auch nicht mehr wirklich weit entfernt (und schneller) war, generierten bei mir doch große Zweifel, ob hier wirklich ein Tor gefallen wäre - und im Zweifel für den Angeklagten.



    Und genau deshalb darfst Du hier keine:rote_karte: ziehen. Die :rote_karte: ist die härteste Disziplinarstrafe, die wir haben. Und wenn auch nur der geringste Zweifel besteht, ob man diese nun anwenden will oder muß, dann muß es unterbleiben. Denn ich stehe auf dem Standpunkt, daß es auch bei uns, genau wie vor Gericht, heißen muß: Im Zweifel für den Angeklagten! In unserer Bezeichnung steckt das Wort RICHTER.
    Für Deinen geschilderten Fall heißt das: Da Du Dir nicht sicher warst, ob es sich zweifelsfrei um eine klare Torchance handelte, war hier die :gelbe_karte: völlig richtig. Daß Du dem Schreihals von der anderen Mannschaft auch :gelbe_karte: gezeigt hast, war ebenfalls korekt. Der soll sich um seinen Kram kümmern und nicht dem Schiri erzählen, was er für eine Karte zu ziehen hat.:top:

    35 Jahre Schiri :saufbrüder: ( und immer noch nicht genug davon )
    1981 bis 2016