Spieler wirft seinen Schienbeinschützer über die Seitenlinie.

  • Die Frage von Linus kommt mir bekannt vor (SR-Zeitung?), für mich jedenfalls :gelbe_karte: wegen Täuschungsversuch!

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Ich denke, hier kann man die Verwarnung geben.


    Ich persönlich würde in diesem Fall folgendermaßen vorgehen:
    Warten bis zur nächsten Unterbrechung, den Spieler darauf hinweisen, dass er früher aufstehen muss, wenn er mich verarschen will und vom Feld schicken. Warten bis er schreit, dass er wieder rein will. Weiter warten. Bei einem Abstoß des Gegners das Spiel anhalten, am gegnerischen 16 warten und den Spieler kommen lassen. Ausrüstungskontrolle durchführen und danach unmittelbar den Abstoß freigeben. :p

  • ...und hoffen dass der Abstoß weit genug geschlagen wird. :D


    Meiner Meinung nach besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit ein Spiel wegen einem Ausrüstungsmangel zu unterbrechen wenn der Spieler sich oder andere gefährdet. Und das ist gegeben wenn er ohne Scheinbeinschoner in einen Zweikampf geht. Interessant ist es dann z.B. bei der Kette. Klar, sieht man selten, aber warum ist es da so eigtl. nicht möglich? Ist es nicht besser das Spiel einmal mehr zu unterbrechen als eine Verletzung in Kauf zu nehmen? Und kann man hier Vorteil anwenden?

  • Nicht dass wir uns falsch verstehen:


    Es ist sehr wohl möglich, dass Spiel zu unterbrechen. Die Regel sagt


    Zitat

    Bei einer Übertretung dieser Regel
    muss die Partie nicht unterbrochen werden


    muss nicht, kann aber. ;) Die Spielfortsetzung ist in diesem Fall aber der SR-Ball.


    Einen idF kann es m.E. nach nur geben, wenn der fehlbare Spieler verwarnt wird. Der pure Ausrüstungsmangel ist aber kein Grund für eine Verwarnung.

  • Solange der Spieler nicht ins Spiel eingreift besteht keine Veranlassung das Spiel zu unterbrechen. Im Vorbeigehen fordere ich den Spieler auf, seine Ausrüstung wieder zu vervollständigen. Ausserhalb des Spieöfeldes. Und dann muss der sich bei mir zwecks Kontrolle wieder anmelden.
    Spielt er ohne Schienbeinschützer den Ball, wird das Spiel unterbrochen, idF gegen ihn. Vorgehensweise wie oben beschrieben.


    Ich meinte, dass er trotz meiner Aufforderung......

  • Ich würde das Spiel bis zur nächsten Spielunterbrechung weiterlaufen lassen und ihn dann die:gelbe_karte: zeigen und vom Platz schicken, damit er seine Ausrüstung vervollständigen kann.
    Wenn jemand z.B. eine Katte aus dem Mund holt und umlegt wird genau so gehandelt.

  • Zitat von A_Kappi;110376

    .....Warten bis zur nächsten Unterbrechung, den Spieler darauf hinweisen, dass er früher aufstehen muss, wenn er mich verarschen will und vom Feld schicken. Warten bis er schreit, dass er wieder rein will. Weiter warten. Bei einem Abstoß des Gegners das Spiel anhalten, am gegnerischen 16 warten und den Spieler kommen lassen. Ausrüstungskontrolle durchführen und danach unmittelbar den Abstoß freigeben. :p


    Gibt bei mir Abzüge.


    1. Ist die Wortwahl ggü. dem Spieler nicht angebracht- wir wollen schließlich auch nicht, dass die Spieler so mit uns oder anderen reden.
    2. Wissen wir nicht, warum er seinen Schützer geworfen hat- vielleicht ist der Klettverschluss zum x.-Mal aufgesprungen oder der Schützer scheuert am Bein oder oder. Hier dem Spieler zu unterstellen, er würde nur aus Jux gegen die Ausrüstungsvorschrift verstoßen, schafft zusätzliche Fronten.
    3. Hier offensichtlich eine "Retourkutsche" zu fahren, schafft Fronten, die wir als SR nicht gebrauchen können.
    4. Ist die Ausrüstungskontrolle vor Betreten des Platzes durchzuführen- klarer Regelverstoß des SR.



    Also Leute- ich lehne mich mal wieder weit aus dem Fenster- aber ich tue es trotzdem:


    Was Ihr auf dem Platz macht, ist Eure Sache. Aber hier im Umgang mit Spielern Fronten aufzubauen, ist meiner Meinung nach schlecht. Ihr kommt damit vielleicht klar, aber ein junger 18jähriger Schiedsrichter kämpft dann am nächsten Spieltag gegen die Stimmung an, die Ihr mit solchem Gutsherren-Art - Auftreten in der Vorwoche erzeugt habt.
    Und was mich wirklich stört ist, dass hier regeltechnisch falsche Vorgehensweisen gepostet werden. Leute, dass geht so nicht. Es muss unser Anspruch sein, regelkonform zu agieren.

  • Ich sehe hier keinen Regelverstoß in den Ausführungen von Andreas.
    Wenn der Spieler Probleme mit der Ausrüstung hat, dann muss er sie beheben. Spielen ohne Schienbeinschützer ist nicht gestattet, also kann er sie nicht nach draußen werfen.
    Wenn ihm der Klettverschluss ständig aufgeht - wobei ich das noch nie gesehen habe - dann muss er den Platz verlassen und dies draußen korrigieren.


    Ein Wiedereintritt ist erst nach Kontrolle der Ausrüstung möglich, also muss der Spieler draußen warten. Wenn ich dann zufällig weit entfernt stehe, dann hat der Spieler eben ein Problem.


    Den Hinweis mit der Kontrollpflicht vor dem Spiel kann ich nicht nachvollziehen, da der Spieler die Schützer ja während des Spiels nach außen geworfen hat. Demnach muss vorher ja alles in Ordnung gewesen sein.


    Und zum Schluss zur Wortwahl. So wie man es in den Wald ruft, so schallt es zurück.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Da muss ich BestRefinTown ausnahmsweise mal recht geben.


    Fall 1 - Der Schienbeinschützer
    Laut Regel 4 unseres allseits geliebten Regelheftes ist eine Gelbe Karte beim 1. Vorkommen nicht zu vertreten. Der Spieler wird in der nächsten Spielunterbrechung vom Feld geschickt um seine Ausrüstung wieder in Ordnung zu bringen. Nächste Unterbrechung darf er auf höhe der Mittellinie sich wieder anmelden. Laut Regelheft müsste die Ausrüstungskontrolle draussen geschehen, ich denke aber das es vertretbar ist, sich den Spieler ran zu holen. Ich mache deswegen nicht extra einen 50-Meter-Sprint. Vergleichbar zu einer Auswechslung, wo ich die Ausrüstungskontrolle auch auf dem Spielfeld mache.


    Fall 2 - Schmuck aus dem Mund
    Hier ist die Gelbe Karte gerechtfertigt, da es sich nicht um einen Ausrüstungsmangel, sondern eine Unsportlichkeit (unsportliche Täuschung) handelt.


    Irgendwelche weiteren provokationen ("Früher aufstehen um mich zu verarschen") müssen nicht sein. Wenn das ein junger Kamerad auf dem Feld sagt, wird er vermutlich die passende Retourkutsche bekommen und dann nicht um die Gelbe oder Rote Karte drum rum kommen. Ein 60 jähriger SR kann sich das eher erlauben. Trotzdem hat das meiner Meinung nach nichts mit sportlichen Umgang miteinander zu tun. Der Trainer/Spielführer wird dem Entsprechenden Spieler zudem schon was erzählen ;)



    BestRefinTown: Wir sind ein Diskussionsforum, da gehört es leider auch dazu, dass falsche Regelauslegungen gepostet werden. Ich werde aber mal anregen, dass wir irgendwie bei so Regelfragen eine Möglichkeit einbauen, die "Richtige" Antwort deutlich hervorzuheben.


    Zitat von Pfeifekopp;124672


    Den Hinweis mit der Kontrollpflicht vor dem Spiel kann ich nicht nachvollziehen, da der Spieler die Schützer ja während des Spiels nach außen geworfen hat. Demnach muss vorher ja alles in Ordnung gewesen sein.



    Er meint nicht vor dem Spiel, sondern vor dem erneuten betreten des Platzes. Zitat aus dem Regelheft Seite 23:

    Zitat


    Bei einer Übertretung dieser Regel

    • hat der Schiedsrichter zu prüfen, ob die Ausrüstung nun in Ordnung ist, bevor er die Rückkehr auf das Spielfeld erlaubt

    Aber wie vorhin geschrieben würde ich es analog zu einer Einwechslung handhaben, also Spieler zu mir winken. Wenn immernoch nicht was in Ordnung ist, geht er halt wieder raus und wartet auf die nächste Unterbrechung.

  • Hallo.


    Hier muß ich jetzt mal gegenfeuern, denn was hier propagiert wird, sorgt genau so für Probleme, wie die beanstandeten Aussagen. Der Einfachheit halber zitiere ich BestRef, es gilt aber auch teilweise für Flitzpiepe:


    Zitat von BestRefinTown;124667


    1. Ist die Wortwahl ggü. dem Spieler nicht angebracht- wir wollen schließlich auch nicht, dass die Spieler so mit uns oder anderen reden. .


    Wenn ein Spieler wie von Linus im Beispiel angeführt wegen einem Vergehen verwarnt werden muss, das aus meiner Sicht schon fast in den grob unsportlichen Bereich geht (vorsätzliche Täuschung des SR zum Zwecke der Regelübertretung) dann sind deutliche Worte angebracht. Ein Spieler, der sich so verhält, hat sein Recht auf Höflichkeitsformen zu einem guten Maße verspielt, weil er eben vor mir als SR keinen Respekt zeigt und damit meine Autorität untergräbt. Und das ist so nicht hinnehmbar.


    Zitat von BestRefinTown;124667


    2. Wissen wir nicht, warum er seinen Schützer geworfen hat- vielleicht ist der Klettverschluss zum x.-Mal aufgesprungen oder der Schützer scheuert am Bein oder oder. Hier dem Spieler zu unterstellen, er würde nur aus Jux gegen die Ausrüstungsvorschrift verstoßen, schafft zusätzliche Fronten. .


    Hat zum einen mit dem Zitat nix zu tun. Aber selbst wenn die von Dir angesprochenen Punkte zutreffen hat der Spieler eine regelkonforme Möglichkeit, die ihm und seinem Trainer bekannt ist: Abmelden, Platz verlassen, Ausrüstung korrigieren und dann wieder neu anmelden. Den Schützer einfach ausziehen und mit nur einem weiterspielen wollen ist de facto nicht vorgesehen in der Regel.


    Zitat von BestRefinTown;124667


    3. Hier offensichtlich eine "Retourkutsche" zu fahren, schafft Fronten, die wir als SR nicht gebrauchen können. .


    Auch wieder aus dem Zusammenhang mit dem Zitat gezogen. Daneben wird die Front, wie oben schon beschrieben, vom Spieler aufgemacht. Aktion und Reaktion.


    Zitat von BestRefinTown;124667


    4. Ist die Ausrüstungskontrolle vor Betreten des Platzes durchzuführen- klarer Regelverstoß des SR. .


    Ebenfalls aus dem Zusammenhang. Die Kontrolle war im Beispiel schon geschehen und der Spieler begeht das Vergehen auf dem Platz nach Spielbeginn.


    Zitat von BestRefinTown;124667


    Also Leute- ich lehne mich mal wieder weit aus dem Fenster- aber ich tue es trotzdem:
    Was Ihr auf dem Platz macht, ist Eure Sache. Aber hier im Umgang mit Spielern Fronten aufzubauen, ist meiner Meinung nach schlecht. Ihr kommt damit vielleicht klar, aber ein junger 18jähriger Schiedsrichter kämpft dann am nächsten Spieltag gegen die Stimmung an, die Ihr mit solchem Gutsherren-Art - Auftreten in der Vorwoche erzeugt habt.
    Und was mich wirklich stört ist, dass hier regeltechnisch falsche Vorgehensweisen gepostet werden. Leute, dass geht so nicht. Es muss unser Anspruch sein, regelkonform zu agieren.


    Hier beziehe ich mich auf Punkt 1: Wenn ein Spieler sich in solch einer respektlosen Art und Weise gegenüber der Regeln und uns als Vertreter dieser Regeln verhält, ist dies nicht hinnehmbar und muß entsprechend sanktioniert werden. Das geschieht einmal per Karte. Daneben sind aber absolut ein paar passende Worte (der Wortlaut von AKappi steht aus meiner Sicht symbolisch) zu diesem Verhalten angebracht. Und wenn der Spieler dann immer noch meint, seinen Senf dazuzugeben, weil er sich noch im Recht fühlt – dann ist ER für den Platzverweis verantwortlich. Wenn man dann noch „lieber Onkel“ spielt hat man aus meiner Erfahrung und Sicht anschließend mehr Probleme, denn es kann das als Einladung falsch verstanden werden nach dem Motto „der macht ja eh nix“. Und daß seitens des Trainers entsprechend eingeschritten wird - Wunschdenken, in den meisten Fällen wird der Spieler sogar noch für seien "Cleverness" hochgejubelt und der SR für sein "fehlendes Fingerspitzengefühl" runtergemacht.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Ich kann nur Wiederholen: Die gelbe Karte wegen ausziehen des Schienbeinschützers ist durch keine Regel gedeckt. Es ist keine Unsportlichkeit, lediglich eine unkorrekte Ausrüstung. Wenn der Spieler sich seinen Schuh auszieht und danach zum ball sprintet und den ins Tor schießt, gibts auch nicht Gelb.


    Was hat das unterlassen eines dummen und provozierenden Spruches damit zu tun, dass die Spieler denken, dass wir alles mit uns machen lassen? Natürlich gibt es die persönliche Strafe entsprechend der Regel. Bei der Kette ist es halt Gelb, bei dem Schienbeinschützer kann es maximal im Wiederholungsfall Gelb geben. Ich kann auch hingehen und sagen: "Netter Versuch, aber so nicht. gehen Sie raus und bringen Sie das in Ordnung. In der nächsten Spielunterbrechung können Sie sich bei mir wieder anmelden." Aber ich kann nicht ankommen und sagen, dass er früher aufstehen muss wenn er mich verarschen will. Ich weiß genau was ich so einem Schiedsrichter antworten würde. Dann ist nicht nur der Spieler an dem Feldverweis schuld, sondern auch der Schiedsrichter. Je nach dem was der Spieler sagt wird euer Sportgericht dir in der Verhandlung schon die richtigen Worte zu sagen.

  • Moment, wr reden hier einmal von Ausrüstungsmängeln und einmal von einer klaren Unsportlichkeit.
    Natürlich macht der Ton die Musik. Trotzdem ist es in der Situation ein Angriff auf meine Person als Spielleiter. Und den lasse ich nciht unkommentiert und ich sage ihm auch auf den Kopf zu, daß er versucht hat, mich gezielt zu verarschen (was ja auch Fakt ist).


    Und daß der Spieler von der Spruchkammer entsprechend klar gemacht bekommt, daß daiese Verhalten so nicht geht - so wie manche Spruchkammern "ticken" ist das aus meiner Sicht auch Wunschdenken. Und was die Spruchkammer zu mir sagt hängt eben nicht nur davon ab, was der Spieler sagt, sondern auch davon, was ich geschrieben habe. Und zumindest bei mir bin ich mir sicher, daß bei dem was ich sagen würde in solch einer Situation, der Spieler eins "auf den Sack bekommt" und nicht ich.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Zitat von Pfeifekopp;124672

    Ich sehe hier keinen Regelverstoß in den Ausführungen von Andreas. .... Ein Wiedereintritt ist erst nach Kontrolle der Ausrüstung möglich, also muss der Spieler draußen warten. Wenn ich dann zufällig weit entfernt stehe, dann hat der Spieler eben ein Problem. ...


    Der Regelverstoß ist der, dass die Ausrüstung vom SR nicht auf dem Platz kontrolliert werden darf.
    Insofern hat auch der Spieler kein Problem sondern der SR muss an die Seitenlinie laufen oder die Kontrolle an seinen SRA delegieren.



    Zitat von Pfeifekopp;124672

    ...Und zum Schluss zur Wortwahl. So wie man es in den Wald ruft, so schallt es zurück. ...


    Nach der Logik dürfen alle Spieler dann die Vokabel "verarschen" verwenden; schließlich hat sich der SR das ja auch erlaubt. Was machst Du, wenn ein Spieler 10 Min später nach einem Versehen von Dir zu dir sagt: "Willst Du mich verarschen?"


    Ich lasse mich nicht auf ein Niveau herab, welches ich selbst nicht will.

  • Zitat von BestRefinTown;124687

    Der Regelverstoß ist der, dass die Ausrüstung vom SR nicht auf dem Platz kontrolliert werden darf.
    Insofern hat auch der Spieler kein Problem sondern der SR muss an die Seitenlinie laufen oder die Kontrolle an seinen SRA delegieren.



    Es ist kein Regelverstoß auf dem Platz zu kontrollieren, die Kontrolle kann leider nicht auf den SRA delegiert werden.

  • Also bzgl. des Regelverstoßes sollten wir mal die Kirche im Dorf lassen, insbesondere mit dem Begriff an sich sehr vorsichtig umgehen!!! Ein Regelverstoß im engeren Sinne kann das Ganze niemals sein, da in dem Moment der Kontrolle (egal wo sie stattfindet) das Spiel ruht! Der SR hat sich dann maximal nicht an eine Anweisung gehalten.


    Wichtig ist, dass überhaupt eine Ausrüstungskontrolle durch den SR erfolgt. Dass der SR dafür das Spielfeld verlassen muss, kann man aus der m.E. unglücklichen Formulierung der Regel 4 rauslesen, im Bulletpunkt vorher steht aber: "Der Spieler darf nur mit der Erlaubnis des SR's zurückkehren !" Kehrt er jetzt erst zurück oder prüft der SR zuerst ?


    Und jetzt aus der Sicht des Beobachters: Wichtig ist, dass der SR die Kontrolle durchführt, ich würde niemals auf die Idee kommen, Zehntel abzuziehen, wenn der SR das Ganze auf und nicht neben dem Spielfeld macht.

  • Oh- da habe ich jetzt einen falschen Begriff verwendet. Danke für die Korrektur- "Regelverstoß" ist anders definiert.


    Aber die Fußballregeln sagen unter Regel 4


    "...hat der Schiedsrichter zu prüfen, ob die Ausrüstung nun in Ordnung ist, bevor er
    die Rückkehr auf das Spielfeld erlaubt,"


    Damit muss er die Kontrolle außerhalb des Spielfeldes vornehmen- null Spielraum.



    Was das Delegieren auf den SRA angeht- da bin ich mir nicht sicher. Beim Einwechseln wird die Ausrüstungskontrolle vom SRA vorgenommen- warum nicht auch in so einem Fall, wenn der SRA weiß, worauf er zu achten hat (hier: der Schienbeinschützer). Hier bitte ich noch um Aufklärung


    a) was darf der SR an den SRA delegieren
    b) und was nicht.

  • Zitat von BestRefinTown;124693

    "...hat der Schiedsrichter zu prüfen, ob die Ausrüstung nun in Ordnung ist, bevor er
    die Rückkehr auf das Spielfeld erlaubt,"


    Im mittlerweile 114 Jahre alten Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es einen wunderbaren Paragraphen, der darauf verweist, dass bei einer Willenserklärung nicht der Wortlaut, sondern das Gewollte maßgeblich ist. Dies gilt weitgehend auch für die Gesetzgebung, bei der die Gerichte nicht unbedingt am Wortlaut des Gesetzes kleben, sondern in der Begründung des Gesetzes nachlesen, was der Gesetzgeber eigentlich erreichen wollte.


    Übertragen auf unseren Fall heißt das, dass nicht sklavisch am Ort der Kontrolle festzuhalten ist, sondern dass mit der Rückkehr auf das Spielfeld eigentlich mehr die Teilnahme am Spiel gemeint ist. In einem Spiel ohne Assistenten ist es doch sinnwidrig, wenn ein Schiedsrichter, der eben auf Eckstoß entschieden hat, bis zum Standort des Spielers rennen, dort die Ausrüstung kontrollieren und zurückkehren soll. Damit ginge wertvolle Spielzeit verloren, wobei zu klären wäre, ob das verlorene oder vergeudete Zeit im Sinne der Spielregeln wäre. Die Alternative einer Prüfung, wenn das Spiel ruht und sich Spieler und SR zufällig in der Nähe befinden, ist keine Alternative, denn es gibt keine regeltechnische Grundlage für einen unnötig langen Ausschluss des Spielers.


    Natürlich kann man aus dem Wortlaut interpretieren, dass die Kontrolle zwingend außerhalb des Spielfeldes erfolgen muss. Dies ist m.E. aber weder im Sinne des Regelgebers noch geeignet, das Ziel der Regel zu erfüllen. Sinn der Regel ist doch, die Vollständigkeit der Ausrüstung zu gewährleisten und daher dies auch zu kontrollieren. Gleichzeitig ist es im Sinne des Regelgebers, dass ein Spiel möglichst zügig fortgesetzt wird. Von daher ist es sicher die beste (weil schnellste) Variante, wenn sich SR und Spieler auf halbem Weg treffen und dort die Kontrolle vorgenommen wird. Ist alles in Ordnung - null problemo -, stimmt die Ausrüstung noch nicht, muss der Spieler nachbessern und das Spiel wird fortgesetzt, wenn der Spieler das Feld wieder verlassen hat; da der SR aber auch zum Ausgangspunkt zurück muss, dürfte der Zeitverlust am kleinsten sein. Die "Rückkehr auf das Spielfeld" ist für meine Begriffe daher anders gemeint und als "Rückkehr auf das Spielfeld zur Teilnahme am Spiel" zu interpretieren.

  • Ich sehe das allerdings nicht so wie Manfred .


    Zitat

    DFB Regel 4....hat der Schiedsrichter zu prüfen, ob die Ausrüstung nun in Ordnung ist, bevor er
    die Rückkehr auf das Spielfeld erlaubt
    ,


    Für mich bedeutet das, dass der Spieler bis zur nächsten Spielunterbrechung an der Außenlinie zu warten hat. Dann überzeuge ich mich, ob alles OK ist und stimme der Rückkehr auf das Spielfeld wieder zu.

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)