Spieler wirft seinen Schienbeinschützer über die Seitenlinie.

  • Während des laufenden Spiels verliert ein Spieler einen Schienbeinschützer und wirft ihn anschließend über die Seitenoutlinie aus dem Spielfeld. Der Schiedsrichter hat die Situation genau gesehen.


    Welche Entscheidung würdet ihr in einem solchem Fall geben?

    Menschen, die sich nicht gewisse Regeln vorgesetzt haben, sind unzuverlässig. Man weiß sich oft nicht in sie zu finden, und man kann nie recht wissen, wie man mit ihnen dran ist."


    Immanuel Kant


    "Ein Sieger findet für jedes Problem eine Lösung."
    "Ein Verlierer findet in jeder Lösung ein Problem."


    Corneille

  • Ich unterstelle mal, dass er den Schienbeinschützer "neutral" geworfen hat, d.h. ohne die Absicht jemanden zu treffen und auch ohne jemand getroffen zu haben.


    Das Spiel wird - unter Beachtung eines eventuellen Vorteils für die gegnerische Mannschaft - unterbrochen, der Spieler muss das Feld verlassen um seine Ausrüstung in Ordnung zu bringen (und kann sich später wieder anmelden). Die spannendste Frage ist die Spielfortsetzung - und hier tendiere ich nicht zum SR-Ball, sondern zum idF am Abwurfort des Spielers, da der Schienbeinschützer zwingend vorgeschrieben ist und der bewusste Verzicht ein Verstoß gegen die Spielregeln ist.

  • Eine Zusatzfrage vielleicht noch: Darf der Assistent dann auch die Kontrolle für den Wiedereintritt machen, oder darf das nur der Schiedsrichter? Darf der Assistent auch selbstständig den Wiedereintritt genehmigen?

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    Corneille

  • Der Assi darf kontrollieren, den Wiedereintritt ins Spiel darf aber nur der SR gestatten.

  • Hi,


    Bei uns wird das Spiel nicht unterbrochen.
    In der nächsten Spielruhe muss der Spieler das Spielfeldverlassen und seine Ausrüstung ergänzen.
    In der nächsten Spielruhe darf der Spieler wieder eintreten, als SR muss man überprüfen, ob die Ausrüstung wieder vollständig ist.
    Das Überprüfen darf meines Wissens auch der SRA, der das ja auch bei Einwechselspielern erledigt.
    Das Betreten des Spielfeldes darf aber nur der SR gestatten, ohne seine Zustimmung geht nichts.


    Gruß
    Foxi

  • Ich würde nicht unterbrechen, sondern den Spieler in der nächsten Spielruhe runterschicken. Die Kontrolle darf eigentlich nur der SR machen, weil er den Ausrüstungsmangel erkannt hat. Es könnte nämlich sein, dass der SRA nicht 100%ig weiß was alles bemängelt wird und dann nicht wirklich kontrollieren kann ob es behoben ist. Deshalb würde ich das als SR eher selber machen.

  • Ich würde die Frage gerne noch erweitern: Das spielen ohne Schuh ist expliziet verboten und wird mit einem idF bestraft. Ist das spielen ohne Schienbeinschoner genauso untersagt? Denn eigentlich ist er ja ein zwingend vorgeschriebener Ausrüstungsgegenstand.


    Zur ursprünglichen Frage: ich würd den Spieler in der nächste Unterbrechung raus schicken und den Mangel beseitigen lassen. Unterbrechen würde ich das Spiel dafür nicht. Allerdings tendiere ich dazu dann das Spiel zu unterbrechen, wenn der Spieler ins Spielgeschehen eingreift (siehe meine Einleitung) und analog zum fehlenden Schuh auf idF entscheiden. Aber einen Beleg für meine Ansicht habe ich nicht parat.

  • Der Spieler muß sich beim SR (nicht beim SRA) wieder anmelden, dies ist - für das DFB-Gebiet - explizit in der 3. DFB-Anweisung zu Regel 4 festgelegt.
    Wenn ein Spieler, insbesondere nach einem Hinweis des SR, mit unvollständiger/ gefährlicher Ausrüstung weiter den Ball spielt, ahnde ich das mit einem indirekten Freistoß. Ich sehe hier wie Michael eine Analogie zur 5. DFB-Anweisung (Spielen ohne Schuhe).
    Solange der Spieler ohne Schienbeinschützer nicht ins Spiel eingreift, sehe ich im Gegensatz zu Manfred keine Regelgrundlage für einen indirekten Freistoß. Den indirekten Freistoß gibt es laut Regel nur bei einer Verwarnung aufgrund Ausrüstungsmangels oder einem Eingreifen ins Spiel mit Ausrüstungsmangel. Da der Spieler in redrefers Beispiel allerdings vorsätzlich handelt, würde ihn entsprechend lange vor dem Wiedereintritt ins Spiel draußen schmoren lassen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Man sieht, dass wir hier alle teilweise sehr unterschiedlich sind.


    Ich hätte das Spiel gemäß FIFA Regelbuch Regel 4 Seite 19 nicht unterbrochen, sondern den Spieler bei der nächsten Unterbrechung vom Feld gewiesen, wie bei der Schmuck Regelung.


    Dann hätte ich den Spieler wieder bei einer anderen Spielunterbrechung nach Kontrolle durch den Assi, bzw. 4. Offiziellen mit meiner Zustimmung am Spiel teilnehmen lassen.


    Wurde aber eines besseren belehrt, weil eben im Regelbuch steht, "hat der Schiedsrichter zu prüfen, ob die Ausrüstung nun in Ordnung ist,
    bevor er die Rückkehr auf das Spielfeld erlaubt,"


    Die Assis und der 4. Offizielle sind hier also nicht befugt!


    Ich meine zwar, dass das in der Praxis jeder wohl anders macht, aber wir reden hier ja vom Regelwerk. Ausserdem haben zuvor auch einige durchaus eine logische Begründung geliefert, warum dies doch der Schiedsrichter kontrollieren sollte. Ganz logisch finde ich es halt deswegen nicht, weil bei einem Wechsel auch die Kollegen die Ausrüstung kontrollieren und für mich deswegen nur die Zustimmung des Schiedsrichters logisch gewesen wäre.


    Unbestritten sollte jedoch bleiben, dass wir deswegen kein Spiel unterbrechen. Insofern ist das Regelbuch ja klar in seiner Ausführung.

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    Corneille

  • Wie ist es wenn der Spieler ins Spiel eingreift? Meiner Meinung nach muss hier das Spiel unterbrochen werden, da er sich ansonsten selbst gefährdet. Dann würde es einen idr. FS geben. Stimmt das so?

  • Auch wenn der Spieler ins Spiel eingreift, würde ich es nicht unterbrechen. Ein Eingreifen ins Spiel mit Ausrüstungsmangel ist m.E. nach kein Vergehen, was einen idF rechtfertigt. Spielen lassen bis zur nächsten Unterbrechung und dann runterschicken.

  • Meine Begründung für ein Unterbrechen und idF: Gefährliches Spiel, gerade ohne Schienbeinschützer liegt m.E. klar Selbstgefährdung vor.

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  • Das kannst Du meiner Meinung nach nicht so pauschal mit gefährlichem Spiel begründen. Ein bloses spielen des Balles ist ja noch kein gefährliches Spiel. Wenn ich feststelle, dass ein Spieler eine Kette trägt, warte ich auch bis zur nächsten Unterbrechung, obwohl er sich selbst gefährdet, und ein "hohes Bein" pfeife ich auch nur dann ab, wenn ein Gegner in der Nähe ist.

  • Foxi hat es in seinem Beitrag schon richtig erklärt. Es wird doch das Spiel auch nicht unterbrochen wenn ich plötzlich feststelle, dass ein Spieler einen Ohrring trägt.

  • Wobei wir m.E. einen Aspekt noch nicht hinreichend betrachtet haben: Der Spieler entledigt sich mit vollem Willen seiner vorgeschriebenen Ausrüstung, schließlich bemerkt er den "Verlust" des Schienbeinschoners, doch anstatt den wieder anzuziehen, wirft er ihn weg. Übertragen auf Schmuck ist das für mich so, als würde er den Schmuck während des Spieles anziehen.

  • Aber auch beim Schmuck ist es ja seit der Änderung vor einem Jahr jetzt so, dass man das Spiel deswegen nicht unterbrechen darf und keine Verwarnung mehr aussprechen darf. Ausser der Spieler der Spieler hält sich nach der Aufforderung die Ausrüstung in Ordnung zu bringen, erneut wieder nicht daran.

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    Corneille

  • Genau hier liegt der Knackpunkt: Hat er ihn vor dem Spiel nicht ausgezogen, so ist Deine Aussage zutreffend. Hier ist es aber so, als ziehe er den Schmuck, der vor dem Spiel abgelegt worden war, während des Spieles wieder an - oder anders ausgedrückt: Die Schienbeinschoner waren bei der Ausrüstungskrontrolle vorhanden und werden danach vorsätzlich ausgezogen.

  • Die Kontrolle im Tunnel vor dem Spiel gilt hier nicht als Anweisung, haben wir zumindest die Vorschrift. Das wäre ja ansonsten der Status Quo vor der Änderung der Weisung im letzen Jahr. Ich hab diese Aufweichung auch nicht unbedingt glücklich empfunden, aber offensichtlich fand man es bei den Fussballgöttern nicht angebracht, dass ein Spieler wegen Ausrüstungsmängeln eine Gelbe Karte einfängt.

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    Corneille

  • Bei einem Ausrüstungsmangel ist es m.E. nach egal, ob dieser vor dem Spiel schon bestand oder erst im Verlauf des Spieles auftritt. Die Regel unterscheidet hier meiner Meinung nach nicht. Dort ist geregelt, wie bei Erkennen des Mangels verfahren werden soll: das Spiel soll nicht unterbrochen werden.

  • D.h. es gibt definitiv keine Verwarnung für folgende, bei uns beliebte Regelfrage, Situation:
    Der Spieler nimmt kurz nach dem Apfiff eine Kette aus dem Mund und legt sie an.
    Dies ist für mich doch ein klarer Versuch die Regel zu umgehen, auch dafür gibt es nichts?