Eine Plastikflasche mit wenigen Cent Pfandwert kommt den FC F teuer zu stehen: Den Wurf jenes leeren Getränkebehälters Richtung Schiedsrichter und der daraus resultierende Abbruch des Fußball-B-Liga-Spiels F - E bestrafte das Sportgericht mit 250 Euro Geldbuße sowie einer 0:3-Niederlage. Beide Vereine akzeptierten das Urteil.
Die Begegnung am 2. August im xx Stadion war von Schiedsrichter xxx beim Stand von 0:0 wenige Minuten vor Ablauf der 90 Minuten beendet worden, nachdem ein Zuschauer eine Plastikflasche in seine Richtung geworfen hatte. Unstrittig war, dass ein F der Werfer gewesen sein muss. Ob die Flasche "30 Zentimeter am Kopf vorbei" geflogen war (Schiedsrichter xxx), "einen Meter" (E Abteilungsleiter xxx) oder gar "drei bis vier Meter" vom Referee entfernt gelandet war (F-Spielausschussmitglied xxxx), konnte das Sportgericht bei seiner Premierenverhandlung (nach der aktuellen Reform der Gerichtsbarkeit) nicht klären.
Fakt ist: Der Unparteiische hob die Flasche auf und erklärte das Spiel für beendet. Dieses Verhalten kreidete der Sportgerichts-Vorsitzende xx dem Unparteiischen an: "Ich kann nicht verstehen, dass eins Schiedsrichter mit 25 Jahren Erfahrung nichts unternommen hat, das Spiel fortzusetzen."
Der Grund des Flaschenwurfs war für das Sportgericht nach der eineinhalbstündigen Zeugenvernehmung indes klar. Ein F Spieler hatte kurz vor Schluss nach einem Zweikampf am Boden gelegen, der Schiedsrichter eine Behandlung durch Betreuer aber nicht zugelassen, da er der Auffassung war, der F-Spieler simuliere und wolle Zeit schinden. Auch als die F heftig reklamierten und den Ball ins Aus droschen, um während dieser Spielunterbrechung die Versorgung des Spielers zu ermöglichen, blieb der Referee hart. Dann flog die Flasche. "Für mich eine Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter", wie xxx den sofortigen Abbruch begründete.
"Der Schiedsrichter kann es sich nicht herausnehmen, den Spieler nicht behandeln zu lassen. Das ergab die Provokation, die zum Flaschenwurf führte", rügte das Sportgericht, dem ein ärztliches Attest vorlag, dass sich der betreffende Fürther an diesem Tag tatsächlich am Sprunggelenk verletzt hatte. "Maßlos" störte Vorsitzenden Kugler, dass kein F-Verantwortlicher gesehen haben will, wer der Flaschenwerfer war: "Sie haben gemauert, und so muss der Verein es ausbaden." Beim nächsten Vorfall dieser Art drohte xxxx F eine Platzsperre an.
Müssen wir uns erst die Flasche an den Kopf werfen lassen, ehe wir abbrechen dürfen. Für mich hat der Kollege vollkommen richtig gehandelt.