Strafstoss letzte Sekunde Nachspielzeit

  • SR erkennt auf Strafstoss in letzter Sekunde der Nachspielzeit. SR erklaert Spielern kein Nachschuss erlaubt.


    Situation 1.
    Elfmeter. Torwart wehrt Ball ab. Ball hat starke Drehung, rollt zur Torlinie. Torwart ist zu weit weg um ein Rollen ueber die Torlinie zu verhindern. Verteidiger rennt in den Strafraum nach dem Schuss, und klaert bevor der Ball die Linie ueberschreitet.
    Was ist die SR-Entscheidung.


    Situation 2.
    Genau wie vorher, aber nun rennt ein Stuermer in den Strafraum und schiesst zum Tor ein.
    Was ist die SR-Entscheidung.


    Situation 3.
    Elfmeter. Ball trifft rechten Pfosten. Ball hat Seiten- und Rueckspin, rollt zum linken Pfosten. Ball wuerde die Torlinie ueberqueren, aber Verteidiger kann klaeren bevor Ball die Torlinie ueberschreitet.
    Was ist die SR-Entscheidung.


    Situation 4.
    Genau wie vorher, aber nun rennt ein Stuermer in den Strafraum und schiesst zum Tor ein.
    Was ist die SR-Entscheidung.

  • Ich bin mir bei den Antworten nicht sicher, aber ich weiß wie man so etwas vermeiden könnte.
    Man teilt den beiden Spielführern mit, dass nur noch die direkte Ausführung möglich ist und bittet die anderen Spieler darum, sich ungefähr 10 Meter vom Strafraum zu entfernen.

  • Der SR sollte sich mal auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen.


    Wie kann man den Spielern so einen Müll sagen ?

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Sobald ein anderer Spieler als der TW den Ball berührt, sprich ein Verteidiger oder Stürmer dann ist das Spiel zu beenden. Das ist die Theorie. In der Praxis wird das Tor natürlich gegeben, wenn der Nachschuss drin ist oder man pfeift ganz normal ab, wenn ein Verteidiger klärt.

  • Eigentlich müsste man in allen Fällen antworten, dass der Schiedsrichter nicht geschickt agiert hat - aber das hilft nicht weiter, die Szenen können vorkommen.


    Vorab ist festzuhalten, dass in keiner der beschriebenen Szenen ein Anhaltspunkt dafür besteht, dass einer der Akteure sich insoweit regelwidrig verhalten hat, dass der Strafraum zu früh betreten wurde.


    Blicken wir also zunächst einmal in das Regelwerk. Dort finden wir in Regel 7 folgende Aussage: "Wenn ein Strafstoß ausgeführt oder wiederholt werden muss, wird der entsprechende Spielabschnitt verlängert, bis der Strafstoß ausgeführt wurde." Das bedeutet zunächst einmal, dass das Spiel nicht beendet ist, bis der Strafstoß ausgeführt wurde. Allerdings ist es natürlich nicht sinnhaft, nur die Ausführung abzuwarten, sondern der Strafstoß muss ja auch Erfolg haben können, daher ist mit dem Schlusspfiff mindestens zu warten, bis der Ball ohne weitere Berührung eines Spielers (natürlich mit Ausnahme des gegnerischen Torwartes) ins Tor gegangen ist, vom Tor abgeprallt ist oder vom Torwart abgewehrt wurde. Hier müsste dann sofort der Schlusspfiff erfolgen, mit dessem ersten Ton das Spiel beendet ist; aber genau daran mangelt es.


    In Regel 14 gibt es eine inhaltlich gleich Bestimmung: "Der Strafstoß muss ausgeführt werden, auch wenn die Spielzeit am Ende jeder Halbzeit (auch in einer erforderlichen Verlängerung) abgelaufen ist." Eine wirkliche Hilfe ist das aber auch nicht.


    Deutlicher wird die die DFB-Anweisung 6 zur Regel 14: "Wenn ein Spiel zur Halbzeit oder am Ende der Spielzeit verlängert wird, um die Ausführung oder Wiederholung eines Strafstoßes zu ermöglichen, dann muss diese Verlängerung der Spielzeit bis zu dem Augenblick reichen, in dem der Strafstoß abgeschlossen ist, d.h. bis der Schiedsrichter entschieden
    hat, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht." Aber ist das wirklich deutlich? Gerade in Situation 1 wäre abzuwarten, ob der Ball noch ins Tor geht oder nicht, bevor der Schiedsrichter entscheiden kann, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht.


    In Anbetracht des Umstandes, dass die Mitteilung des SR, dass ein Nachschuss nicht möglich sei, nur deklaratorischen Charakter hat, der aber mangels Regelgrundlage nicht verbindlich ist, ist in allen Fällen der Versuch, ein Tor zu verhindern respektive zu erzielen, kein Regelverstoß im Sinne der Regel 14, so dass das übliche Schema alleine deshalb nicht zur Anwendung kommen kann. Allerdings kommt jetzt der entscheidende Schlenker, denn genau die DFB-Anweisung 6 macht klar, dass es um den Abschluss des Strafstoßes geht, d.h. nur Schütze und Torwart sind daran noch beteiligt. Jeder Eingriff eines weiteren Spielers ist ein Verstoß gegen die Spielregeln und demnach nach dem üblichen Schema der Regel 14 zu beurteilen.


    Fazit:
    Situation 1: Wiederholung des Strafstoßes
    Situation 2: Spielende
    Situation 3: Wiederholung des Strafstoßes
    Situation 4: Spielende


    In den Situationen 3 und 4 kann der SR aber durchaus zu der Ansicht kommen, dass der "Erfolg" des Strafstoßes schon eingetreten ist und das Spiel beenden, bevor es zu dem Eingriff kommt bzw. bevor der Ball den zweiten Pfosten berührt.

  • Ich find's toll, dass es hier Leute gibt, die so schnell Antworten. Gleichzeitig ist es aber schade, wenn dabei überhaupt nichts raus kommt.


    Zitat

    Man teilt den beiden Spielführern mit, dass nur noch die direkte Ausführung möglich ist


    Zitat

    SR erklaert Spielern kein Nachschuss erlaubt.


    chaotix werde ich gar nicht erst zitieren, denn der SR handelt richtig. Wird die Spielzeit für einen Strafstoß verlängert, ist kein Nachschuss sondern nur die direkte Schusswirkung erlaubt. Als Schiedsrichter macht man keinen Fehler, wenn man sowas den Spielern nochmal mitteilt.


    Zu den Antworten:


    1) Wiederholung, wenn der SR der Meinung ist, der Ball hätte alleine seinen Weg ins Tor gefunden.


    2) Halbzeit/Schlusspfiff. Der Stürmer beraubt sich selbst der Chance, dass der Ball noch ins Tor rollt. (Vergehen angreifende Mannschaft bei Vorteil angreifenden Mannschaft)


    3 & 4 schildern die gleiche Situation wie 1&2.

  • Zitat von chaotix;88733

    Der SR sollte sich mal auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen.


    Wie kann man den Spielern so einen Müll sagen ?


    Die Frage ist wer sich auf den Geisteszustand untersuchen lassen soll. Und warum sollte es Müll sein, den Spielern so etwas zu sagen. So kann man so eine Situation umgehen.


    Ich hoffe, dass du auf dem Sportplatz nicht genauso pöbelst wie hier.

  • Moderatorenhinweis


    Leute, kommt bitte ganz schnell wieder auf den Boden.



    Tatsache ist, dass es sicher nicht schadet, wenn man den Spielern noch einmal mitteilt, dass ein Nachschuss nicht möglich sein wird.


    Tatsache ist aber auch, dass es weder sinnhaft noch regeltechnisch abgedeckt ist, die Spieler zu bitten, sich 10 Meter vom Strafraum zu entfernen.

  • Wie gesagt: Theoretisch ist es natürlich richtig, wenn man keinen Nachschuss mehr zulässt, in der Praxis ist das jedoch völliger Quatsch. Da ist es einfach sinnvoller den Strafstoß ganz normal ausführen zu lassen. Den Spielern zu sagen, dass kein Nachschuss erlaubt ist halte ich für nicht sehr praktikabel.

  • Vielleicht nicht praktikabel - aber regelkonform. Der Nachschuss darf nicht zugelassen werden.

  • Regelkonformität hin oder her...


    Es ist in meinen Augen niemals sinnvoll, den Spielern zu sagen, es sei kein Nachschuss möglich.


    Die Regel gibt auch her, daß ich als SR eine Nachspielzeit festlege. Und nach dem Strafstoß (inkl. potentiellem Nachschuß / Wiederholung / ...) kann ich sofort abpfeifen, ohne vorher eine riesen Baustelle aufgemacht zu haben.


    Wenn der Strafstoß wirklich in Minute 89:59 verursacht wird, kann niemand meckern, wenn der Strafstoß erst in 91:30 geschossen wird, und ich noch einen Nachschuß zulasse. Es wird schon einen Grund haben, daß noch Zeit verstrichen ist, die war in meinen Augen dann verlorene Zeit.



    Mann muß nicht vonn "Müll" sprechen oder "Gesteszustände anzweifeln" aber so ist es für den SR am einfachsten und alle Regeln sind eingehalten worden.



    Zu den Fragen an sich...


    Situation 1: Wiederholung des Strafstoßes
    Situation 2: Spielende (oder Ende der Halbzeit)
    Situation 3: Wiederholung des Strafstoßes
    Situation 4: Spielende (oder Ende der Halbzeit)


    ... in meinen Augen jeweils mit einer VW, da sich die Spieler nicht an meine Anweisung gehalten hat.

    Daran sind nur die Schiedsrichter Schuld, da bin ich ganz selbstkritisch.
    (Markus Osthoff)

  • Leute, auch ein nach Ablauf der Spielzeit ausgeführter Strafstoß ist Teil des Spiels. Deswegen kann ich nicht einen Teil der Regeln außer Kraft setzen. Alle Spieler sind auch so lange noch Teil des Spiels, es ist also anders zu verfahren als beim Elfmeterschießen.
    Ein Verteidiger darf also selbstverständlich verhindern, dass der Ball die Linie überschreitet, so lange er nicht zu früh in den Strafraum läuft (was in den Beispielen nicht der Fall ist). Der Stürmer darf den Nachschuss selbstverständlich auch versuchen (und auch mit regulären Mitteln verhindern, dass ein Verteidiger eingreifen kann usw.), wenn er denn dem Abpfiff zuvorkommen kann.


    Eine Wiederholung des Strafstoßes ist NUR möglich, wenn er auch während der vorherigen 90 Minuten hätte wiederholt werden müssen - das ist in allen Beispielen nicht der Fall!


    Praktikabel (ob wirklich regelgerecht weiß ich leider nicht) wäre, das Spiel vor dem Strafstoß-Freigabepfiff deutlich hörbar zu beenden, um dann die Anweisung umzusetzen, so lange zu warten, bis es möglich ist festzustellen, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht. Sobald ein anderer Spieler als der Torwart den Ball berührt, ist das Spiel dann ohnehin automatisch beendet.
    Am sinnvollsten wäre es aber, das ganze vorher nicht so groß anzukündigen...

  • Hiermal eine Übersicht, wie Vergehen bei der Strafstoßausführung in der Spielzeitverlängerung zu ahnden sind.


    Wenn ein Schütze oder Angreifer gegen die Ausführung verstößt:


    Tor -> Wiederholung
    Ausball -> Speilende
    TW wehrt Ball in Spielfeld ab -> Spielende
    TW wehrt Ball zur Ecke ab -> Spielende
    TW hält den Ball sicher -> Spielende
    Ball geht an Latte/Pfosten -> Spielende


    Wenn ein Verteidiger gegen die Ausführung verstößt:


    Tor -> Tor
    Ausball -> Wiederholung
    TW wehrt Ball in Spielfeld ab -> Wiederholung
    TW wehrt Ball zur Ecke ab -> Wiederholung
    TW hält den Ball sicher -> Wiederholung
    Ball geht an Latte/Pfosten -> Wiederholung


    Verstoßen beide Partien gegen die Ausführung -> immer Wiederholung
    Zuschauer hält den Ball -> immer Wiederholung und Meldung

  • Daniel
    Das ist ja alles unstrittig.
    Die Frage ist doch: Kann ein Spieler gegen die Ausführung eines Strafstoßes nach Ablauf der 90 Minuten verstoßen, wenn das gleiche Verhalten in der 89. Minute regelkonform wäre?
    Ich meine eindeutig: Nein!

  • Natürlich. Indem ein Mitspieler in den Strafraum läuft. Und damit wurde gegen die Ausführung verstoßen.


    Das ist genauso wie mit dem Torwart, wenn er nicht auf der Linie beim Schuss ist, hat er auch gegen die Ausführung verstoßen. Und da ist es egal, ob es die 1. Minute ist oder die 90.+x.Minute oder eben auch beim Strafstoßschießen. Es muss geahndet werden.


    Wo mir jetzt auch gerade die Aktion mit Ribery einfällt. Auch diese Aktion mit dem Abstoppen und dann anlaufen und den Ball ins Tor schießen, ist ein Verstoß gegen die Ausführung.

  • Du hast es nicht verstanden.
    Die Aktionen, die Du nennst, sind immer Verstöße gegen die Ausführung, egal ob in der 1. oder in der letzten Minute.
    Hier geht es aber darum, ob z.B. ein Verteidiger gegen die Ausführung verstößt, wenn er nach dem Schuss in den Strafraum läuft und einen Ball wegschlägt, der sonst über die Torlinie kullern würde. Ich meine: Das ist völlig regulär!

  • Ah, aber auch das ist klar geregelt.


    Verlängert der Schiedsrichter die reine Spielzeit, um noch einen Strafstoß ausführen zu lassen, muss er dies bekannt geben. In der Spielzeitverlängerung ist der Ball nach der Wirkung des Schusses aus dem Spiel. Die Spielzeit endet in dem Moment, in welchem der Schiedsrichter feststellt, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht. Werden duch den Ball Latte, Pfosten, Boden oder Torwart in beliebiger Reihenfolge berührt, bevor der Ball ins Tor geht, ist das Tor in jedem Falle anzuerkennen.
    Ein Nachschuss ist in der Spielzeitverlängerung auf keinen Fall möglich. Das Spiel ist auch dann beendet, wenn der Strafstoß indirekt ausgeführt wird, und zwar in dem Moment, in dem der zweite Spieler den Ball berührt.

  • Ich komme noch einmal zu den Antworten zurück und stelle mich völlig gegen den Wind;)


    Die Anweisung (die uns auf jeden Fall auf dem letzten Lehrabend gegeben wurden, passendes Thema: Strafstoß): Wenn der Strafstoß als letzte Aktion der Halbzeit/des Spieles ausgeführt wird, ist nur noch die direkte Wirkung abzuwarten. Egal, ob der TW den Ball abwehrt, der Ball gegen den Pfosten geht, etc...
    Geht der Ball nicht direkt ins Tor (und ich warte keine weiteren Sekunden, ob sich der Ball jetzt noch reindreht, oder nicht, durch einen Windstoß/Drall/etc...), ist das Spiel vorbei!


    Desweiteren ist es kein Verstoß eines Verteidigers/Angreifers, wenn er nach dem Schuss in den Strafraum rennt und den Ball klärt/ins Tor schießt. Beide male muss vorher abgepfiffen werden.


    Also bei allen Möglichkeiten: Abpfiff (möglichst schon vorher, bevor noch jemand ins Spiel eingreift)


    Noch eine Ergänzung: Sollte der Ball jetzt einen sichtbaren Drall haben, kann ich noch !kurz! warten. Sollte die Zeit aber reichen, dass ein Angreifer/Verteidiger den Ball ncoh erreichen kann, ist die direkte Wirkung des Schusses schon vorbei, er ist nicht ins Tor gegangen=>abpfeifen

  • Folgende Punkte möchte ich festhalten, um die Diskussion voran zu bringen:


    1) Wir sind uns einig (spätestens nach Daniels Regelzitat), dass nach dem Schuss kein weiterer Angreifer inklusive des Schützen den Ball berühren darf. Nachschuss ist ganz klar ausgeschlossen.


    2) Uneinigkeit besteht darin, ob ein Verteidiger sich regelwiedrig verhält, wenn er den Ball berührt bzw. zu welchem Zeitpunkt die "unmittelbarer Wirkung des Strafstoßes" eingetroffen ist und das Spiel damit beendet werden muss.




    Meiner Meinung nach darf kein Abwehrspieler mehr an den Ball. In der Praxis halte ich das aber für unstrittig, denn das Spiel ist in dem Moment beendet (zu beenden) in dem der Torwart den Ball hällt, welcher sich dann nicht mehr weiter in Richtung Tor bewegt. Natürlich kann es sein, dass sich der Ball mit Drall noch umentscheidet und ins Netz springt, aber das ist keine direkte Wirkung mehr.
    Fazit:
    --> Schuss via Pfosten+Latte+Torwart ins Tor --> Tor --> Schluss
    --> Schuss via Pfosten+Latte+Torwart nach bis zu 2 Sekunden kein Tor --> Schluss



    Frage: Gibt es vielleicht Präzedenzfälle, wo ein Torwart nach gehaltenem Elfmeter aufspringt und jubelnd wegläuft, der Drall den Ball aber doch ins Tor rollt?

  • Die Ausgangssituation hatte ich bisher in der Praxis einmal, als ein Stürmer 5 Sekunden vor Ende der angezeigten Nachspielzeit beim Stand von 5:5 im Strafraum gelegt wurde. Da habe ich selbstverständlich alle Spieler darauf hingewiesen, dass nur die direkte Wirkung des Strafstoßes zählt, das Spiel danach sofort beendet ist und kein Nachschuß zulässig ist. In meinem Fall wehrte der Torwart den Ball klar nach vorne ab und ich pfiff sofort ab, es war aber auch aufgrund meiner Belehrung kein anderer Spieler in den Strafraum gelaufen.


    Zu den o.g. Fragen antworte ich nach reiflicher Überlegung und Lektüre der von Daniel benannten Quelle:
    1+3: Wiederholung, keine persönliche Strafe
    2+4: kein Tor, Spielende; nach Möglichkeit abpfeifen, sobald der zweite Angreifer den Ball berührt und bevor der Ball danach die Torlinie überschreitet


    schiri-h03
    In den Fällen 1+3 abzupfeifen halte ich für regelwidrig. Es steht in den Fallbeschreibungen eindeutig, dass der Ball auf die Torlinie zurollt und ohne Eingriff des Verteidigers die Torlinie überschreiten würde. Dies ist offensichtlich noch eine direkte Folge des Strafstoßes, insbesondere da der Ball noch in Bewegung ist. Auch beim Strafstoßschießen muß man ja abwarten, ob der Ball nicht vom Torwart oder Torgestänge noch ins Tor kullert.


    BenniP
    Für die Begrenzung auf 2 Sekunden sehe ich keine Regelgrundlage.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)