Dem bisherigen Tabellenzweiten der Kreisliga B , dem TSV W., wurden sechs Zähler aberkannt. Auf Nachfrage der SZ/BZ sprach Staffelleiter J.D. von einer „verzwickten Angelegenheit“, die er erst nach dem Berufungsverfahren beim WFV in der Öffentlichkeit preisgeben wollte.
Das Verbandssportgericht hat das Urteil des hiesigen Bezirkssportgerichts, nachdem der TSV W. den Partien gegen den TSV O. (November, 3:1-Sieg) und SV A. (Dezember, 2:1-Sieg) einen nicht spielberechtigten Aktiven eingesetzt habe, bestätigt.
Dadurch werden beide Partien mit 0:3 gegen W. gewertet. Mit den Worten „Der Vorfall ist an Tragik nicht zu überbieten“, rang sich gestern W. Abteilungsleiter R. R. zu einer Stellungnahme durch. Er sei „emotional so geladen“, dass er den Fall in der nächsten Woche in einer Pressekonferenz aus Sicht des Vereins darlegen will.
Nach dem Stand der Recherchen kam der Fall am 9. November bei der Reservebegegnung zwischen dem TSV W. und dem TV D. II (2:2) ins Rollen. Der W. Spieler A. S. soll dabei einen Linienrichter mit den Worten „Wink doch!“ angeblafft haben. Schiedsrichter M. S. hatte allerdings ein „Wichser, wink doch!“ verstanden und S. die Rote Karte gezeigt – wohlgemerkt in einem Reservespiel. Als S. mitbekam, dass der beleidigende Ausspruch nicht gefallen war, ließ er den Fall auf sich beruhen, zog nicht den Pass ein und vermerkte angeblich im Spielbericht auch nicht die Rote Karte für S..
In W. blieb dies unbemerkt, so dass S. mit Pass noch ein Reservespiel und eben die beiden Spiele bei der ersten Mannschaft mitmachte. D. II muss Anzeige erstattet haben, so dass das Bezirkssportgericht dem Fall nachging. Dem Schiedsrichter, der sein Versäumnis eingestand, droht ebenfalls ein Verfahren.
So geschehen in unserem Bezirk. Der SR wurde hierbei für 2 Monate gesperrt.