Heimliche Rücknahme eines FaD - sportgerichtliche Folgen
- MichiEDDS
- Geschlossen
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Da ja zusätzlich noch eine Geldstrafe von 80€, meines Wissens nach, verhängt wurde, hätten alle nur mit der Geldstrafe leben können,
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Derjenige, der die Strafe aussprach, sollte sich mal psychologisch untersuchen lassen.
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Vor nicht allzu langer Zeit hat ein Schiedsrichter dafür seinen Ausweis für immer abgeben dürfen.
Also ist der SR mit 2 Monaten gut weggekommen. -
Halte die Strafe auch für absolut angemessen !
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Nachtrag:
Ich hab gerade bei uns der RVO nachgeschaut. Dort ist die Mindeststrafe 4 Monate.
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Zitat von DieMacke;92363
Derjenige, der die Strafe aussprach, sollte sich mal psychologisch untersuchen lassen.
Sag mal , kannst du dich nur mit solchen Sprüchen verständlich machen oder kannst du auch wie ein normaler Mensch im Forum reden ?
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Moderatorenhinweis
So Leute, bevor hier jetzt etwas entgleitet:
Ich denke, dass Einigkeit darüber besteht, dass das Verhalten des Schiedsrichters nicht korrekt war. Wir sind auch einer Meinung, dass der FaD bis zur Spielfortsetzung hätte zurückgenommen werden können, in allen anderen Fällen wäre nur der Vermerk im Spielbericht möglich gewesen.
Bevor wir jetzt aber die Streitigkeiten fortsetzen, welche Strafe denn nun angemessen wäre und weitere Teilnehmer sich hier - einem Schiedsrichter unangemessen - im Ton vergreifen, schließe ich das Thema.