Erlaubtes Verlassen des Spielfeldes wg. Abseits, trotzdem Zuruf

  • mach dasmal.. ich bin mit der Antwortnoch nicht ganz so zufrieden..


    ich würde hier nämlich genau wie bei Abseits entscheiden.. Er greift ja wieder ins Spielgeschehen (wenn auch nur verbal) ein. würde ich also genauso bestrafen wie unsportliches Wiederbetreten..


    aber ich lass mich immer gern eines besseren belehren..:D

  • DFB Schiedsrichter-Zeitung 2/2006, Regelfrage 14:
    Ein Angreifer verlässt, um sich einer möglichen Abseitsstellung zu entziehen, über die Torlinie das Spielfeld. Als der Schiedsrichter nach einem Zweikampf
    das Spiel nicht für seine Mannschaft unterbricht, reklamiert er von dort in unsportlicher Weise gegen einen Gegner. Da er dies sehr auffällig tut, unterbricht der Schiedsrichter unter Beachtung der Vorteil-Bestimmung deshalb das Spiel. Wie muss er nun entscheiden?


    Antwort:Die Vermeidung einer Abseitsstellung ist nicht zu beanstanden. Da der Angreifer anschließend einen Gegner in deutlich unsportlicher Form angreift, muss er dafür verwarnt werden. Das Vergehen erfolgte außerhalb des Spielfeldes, deshalb muss das Spiel mit einem Schiedsrichter-Ball dort, wo sich der Ball befand, fortgesetzt werden.


    Da in den neueren Ausgaben bis 1/2009 diese Regelfrage nicht mehr vorkommt, muss man von ihrer Gültigkeit bis heute ausgehen.



    Die Regelfrage aus der SR-Zeitung ist ausführlicher als die Ausgangsfrage dieses threads, aber vom Prinzip ist sie meiner Meinung nach die selbe, da es sich um einen unsportlichen Protest handelt.

  • Danke bigmac.

    Und ich dachte schon, ich habe Halluzination gehabt. Da ich es vor kurzem erst gelesen habe.

  • Und was big-mac schreibt ist nicht anwendbar. Die Fallkonstellation ist eine deutlich andere, denn einmal beeinflusst er nur das Spiel durch Zuruf, im Fall der SR-Zeitung wird überdeutlích darauf verwiesen, dass er in unsportlicher Art und Weise agiert und reklamiert. Der eine Fall behandelt also die Abseitsstellung, der andere Fall ein unsportliches Verhalten. In der zweiten Variante ist klar, dass eine Verwarnung für die Unsportlichkeit erfolgt und die Spielfortsetzung nur der SR-Ball sein kann, weil die Tat außerhalb des Spielfeldes begangen wurde. Im ersten Fall bleibt es bei Abseits und ohne Verwarnung - und das stimmt mit den gültigen Lehrgangsunterlagen für SR-Neulinge überein, die ich gerade noch einmal darauf durchgesehen habe.

  • Aber er ruft ins Spiel und täuscht möglicherweise einen Gegner. Und daher eine Unsportlichkeit und damit :gelbe_karte:

  • Interpretiert doch nichts in die Frage, was dort nicht steht! Es ist nur davon die Rede, dass er von außen ruft und so Einfluss auf das Spiel nimmt. Daher lebt seine Abseitsstellung ja auch wieder auf und wird mit idF bestraft. Eine Verwarnung gibt es nur, wenn das was er ruft unsportlich war.


    Eugen Strigel sollten wir deshalb nicht belästigen, so etwas lernt man auf jedem Neulingslehrgang. Aus urheberrechtlichen Gründen kann ich die Folien hier jetzt nicht posten, das sähe der DFB wohl nicht gerne.

  • Zitat von Manfred;86014

    Aus urheberrechtlichen Gründen kann ich die Folien hier jetzt nicht posten, das sähe der DFB wohl nicht gerne.


    Manfred, wenn dir die gleichen Folien wie mir vom DFB vorliegen, dann ist auf Folie 32 von 34 genau die Situation geschildert:
    Spieler ist draussen und ruft "Hans spiel den Ball ab".
    Entscheidung des SR: VW und SR-Ball

  • Folie 32 bis 34 behandelt Regel 9 - Ball in und aus dem Spiel. :confused:


    Aber meine Auffassung wurde mir gestern nochmals bestätigt. Entweder gehen wir jetzt von unterschiedlichen Voraussetzungen aus oder es hat da in den letzten Jahren eine Änderung stattgefunden.

  • Also. Es ist wohl zu sagen, das hier tatsächlich der SR-Ball die Spielfortsetzung ist. Auch wenn ich mich korrigieren muss.

  • Ich will trotz allem mal eine Zusammenfassung versuchen:


    Wir sind uns einig, dass der Angreifer sich der Abseitsposition entziehen darf, auch wenn er dafür ohne Zustimmung des SR das Spielfeld verlässt. Einigkeit besteht auch darüber, dass der Zuruf aus dieser Position einen Regelverstoß darstellt.


    Jetzt kommen die Varianten:
    Betrachte ich den Zuruf als unsportliches Verhalten, so ist eine Verwarnung des Spielers die Folge. Als Spielfortsetzung kommt, da die Tat außerhalb des Spielfeldes erfolgte, nur der SR-Ball in Betracht.


    Sehe ich den Zuruf aber nicht als unsportliches Verhalten an, so lebt die Abseitsstellung wieder auf. Das Spiel ist mit indirektem Freistoß von dem Punkt aus fortzusetzen, an dem der Angreifer ursprünglich im Abseits stand.



    Offen ist also der entscheidende Punkt, ob es sich um eine Unsportlichkeit im Sinne der Regel handelt.

  • Um das vielleicht mal alles auf einen Nenner zu bringen.
    Wenn sich ein Angreifer einer Abseitsstellung durch Verlassen des Spielfeldes entzieht, ist das soweit natürlich okay. Wenn er aber dann von außen durch Zwischenrufe/Kommentare etc. das Spiel beeinflusst, dann gibt es meiner Meinung nach nur zwei Handlungsmöglichkeiten.
    Entweder ich sehe diese Zwischenrufe als eine Unsportlichkeit an und reagiere wie in der Regelfrage oder ich sehe dies als keine Unsportlichkeit an und reagiere als SR gar nicht darauf.
    Diese Zwischenrufe als einen aktiven Eingriff ins Abseits im Sinne der Regel11 zu sehen, halte ich für nicht regelkonform. In Regel11 steht, das man durch "beeinflussen des Gegners" ins Spiel aktiv eingreifen und es so zu einer strafbaren Abseitsstellung kommen kann.
    Aber was bedeutet einen Gegner zu beeinflussen? Dazu finden sich folgende Ausführungen im Regelheft 08/09:" „Einen Gegner beeinflussen“ heißt, dass der Spieler einen Gegenspieler daran hindert, den Ball zu spielen oder spielen zu können, indem er eindeutig die Sicht des Gegners versperrt oder Bewegungen oder Gesten macht, die den Gegner nach Ansicht des Schiedsrichters behindern, täuschen oder ablenken."
    Zwischenrufe sind m.M. nach hier nicht mit gemeint, somit ist in der Regel keine Möglichkeit gegeben, aufgrund von Zwischenrufen auf eine aktive Abseitsstellung zu entscheiden.

  • Also da wir gestern Abend dieses Beispiel explizit noch vor der Prüfung besprochen haben jetzt mal meine Antwort :top:
    Keine Verwarnung wenn er nichts reinruft was nicht auch verwarnung gäbe wenn er auf dem Feld stände.
    Abseits Aufhebung aufgehoben, somit ind. Frst.
    Was ich nichtmehr weiss wo, da ja der Spieler draußen steht.
    Gehe einfach mal davon aus das des eh nie vorkommt.

  • Davon ausgehen, dass das nicht vorkommt, würde ich lieber nicht - die Dummheit ist allgegegenwärtig. Aber unsere Lehrwarte sind offenkundig gleicher Meinung - idF und sonst nichts weiter, solange er nichts sagt, was eine eigenständige Unsportlichkeit wäre.

  • Manfred:


    Die Folie, die ich angesprochen habe, ist von der CD, die letzten Sommer neu vom DFB an die Verbände versendet wurde.


    Darin gibt es zum Thema Abseits einen Satz von 34 Folien.
    Davon Folie 32.


    Der Zuruf wird als Unsportlichkeit gewertet und mit VW bestraft.
    Spielfortsetzung: SR-Ball


    So gebe ich als Lehrwart das auch unserern SR mit.


    Der Spieler hat sich ruhig zu verhalten.


    Auch nochmal einen Auzug aus dem Regelheft 2008/09:


    Zitat:
    "Verlässt ein Spieler, der sich im Abseits befindet, bewusst das Spielfeld, um dem
    Schiedsrichter zu signalisieren, dass er nicht aktiv ins Spiel eingreift, gilt dies
    nicht als Vergehen. Ist der Schiedsrichter jedoch der Ansicht, dass der Spieler
    das Feld aus taktischen Gründen verlassen und durch die Rückkehr auf das
    Spielfeld unfair einen Vorteil erlangt hat, verwarnt er den Spieler wegen unsportlichen
    Betragens. Der Spieler muss beim Schiedsrichter die Erlaubnis zum
    Wiederbetreten des Spielfelds einholen."


    Betritt der Spieler das Spielfeld zu früh, so lebt die Abseitsstellung nicht wieder auf.
    Das ganze wird als Unsportlichkeit gewertet!!
    Und da gibt es nun mal VW und idf, wo Ball bei Pfiff.

  • Zitat von wäller;86072

    ... und durch die Rückkehr auf das
    Spielfeld unfair einen Vorteil erlangt hat, verwarnt er den Spieler wegen unsportlichen Betragens. Der Spieler muss beim Schiedsrichter die Erlaubnis zum Wiederbetreten des Spielfelds einholen."


    Aber genau dies war hier ja nicht der Fall! Es geht ja nicht darum, dass der Spieler das Spielfeld wieder betreten hat, sein Eingriff war ja ein Zuruf!

  • Stimmt Manfred,


    was ich damit ausdrücken wollte:
    In der Regel steht nichts davon drin, dass das Abseits wieder auflebt, sondern dass das ganze eine Unsportlichkeit ist (das zu früh wieder ins Feld laufen).


    Und das gleiche gilt für den Zuruf: Unsportlich, von daher VW und SR-Ball

  • Demnach steht es bei den Lehrwarten 2:1 für den idF und keine Verwarnung. Dreh- und Angelpunkt ist und bleibt aber, ob es sich um eine Unsportlichkeit handelt oder nicht. Die Mehrheit der bisher gefragten Lehrwarte sagt, dass es sich nicht um eine solche handelt. Aber wir haben doch noch mehr Lehrwarte im Forum - wo sind Eure Statements?

  • Ich danke Manfred für die gute Zusammenfassung und schließe mich big-macs Meinung an.


    Ich sehe das ähnlich: Nicht-unsportliches Reinrufen kann nicht die Abseitsposition aufheben. Das würde mir doch sehr komisch vorkommen.


    Interessant finde ich aber den Knackpunkt, ob oder ob nicht schon das Reinrufen aus entzogener Abseitsstellung die eigentliche Unsportlichkeit darstellt. Vielleicht ist die Regel so auszulegen, dass schon rufen, das auf dem Feld nicht verwarnungswürdig wäre, aus dieser Situation unsportlich gewertet werden muss. Schließlich hat er sich aus taktischen Gründen dem Spiel entzogen und greift dann durch rufen in jedem Fall irritierend (weil Aufmerksamkeit/Ablenkung) wieder ein. So würde ich die Regel auslegen. Gelb + SR-Ball