Innenraumsperre

  • Zitat von Denise;79430

    ... dass ein Trainer auf die Tribüne geschickt wurde, aber zwischendurch Kontakt zum Co-Trainer aufnimmt, ihm durchaus auch mal Zettelchen gibt. Das ist ja dann auch eine Kontaktaufnahme zur Mannschaft?!


    Und noch einmal verweise ich auf Löw und die EM. Damals hatte man Löw explizit verboten, die Kabine zu betreten oder auch nur per Handy Anweisungen zu erteilen. Wenn ein Innenraumverbot nicht konsequent umgesetzt wird, ist das eben so eine Sache wie beim 11. Gebot: Du darfst Dich nicht erwischen lassen.

  • Bei uns gibt es zu diesem Thema nur in den beiden obersten Ligen eine schriftliche Bestimmung, die einen Abstand von mindestens 15m von der Coachingzone, bzw. in die nächst Höhere Ebene vorschreibt. Zurufe sind ebenfalls hier verboten.


    Im Amateurbereich gibt es hier noch keine schriftliche Bestimmung, holen wir aber ab der nächsten Saison wohl nach denke ich.


    Wenn schon einer von der Bank gewiesen wird wegen unsportlichem Verhalten, oder dann im Verfahren eine so arge Strafe bekommen hat, hat das wohl einen Grund gehabt und muss durchgezogen werden.


    Aber wie schon oben stand, wir als Schiris haben darüber nicht zu urteilen, Bewerbsbestimmungen und Urteile machen andere. Wir sind nur die Götter am Platz! :D:ironie::rolleyes:

    Menschen, die sich nicht gewisse Regeln vorgesetzt haben, sind unzuverlässig. Man weiß sich oft nicht in sie zu finden, und man kann nie recht wissen, wie man mit ihnen dran ist."


    Immanuel Kant


    "Ein Sieger findet für jedes Problem eine Lösung."
    "Ein Verlierer findet in jeder Lösung ein Problem."


    Corneille

  • Ich denke mehr kann und will hier dazu auch niemand sagen. Wenn es zur Spruchkammerverhandlung kommt und ihr seid mit dem anschließenden Urteil nicht einverstanden, dann müsst ihr in Berufung gehen. In vielen Kreisen sind die Spruchkammern unterbesetzt, eine Abgabe an den Verband bringt daher oftmals mehr rechtliche Sicherheit (ohne unseren Kollegen von der KSK etwas vorwerfen zu wollen!).


    Viel Glück!

  • Meines Wissens können SR keine Berufung zu SpG-Urteilen einlegen, wenn sie nicht selbst "angeklagt" werden. Das ist nur den beteiltigen Vereinen und dem jeweiligen Kreis/Bezirksvorstand möglich.

    'Dann würden einigen Stammtischen die Themen ausgehen.' (Hoffenheims Verteidiger Christian Eichner über die Folgen einer Einführung des TV-Beweises)

  • Also, allgemein denke ich, dass das Urteil schon nicht umsonst gefallen sein wird. Und wenn ihr keine Berufung einlegt, muss sich der Trainer halt daran halten.


    Als zweites:
    Die gegnerische Mannschaft mag zwar einen Sonderbericht geschrieben haben, vielleicht aufgrund der Unkenntnis über das Urteil. Ich weiß nicht, wie es bei Spruchkammern ist - aber ich denke, die werden wohl auch Fälle behandeln müssen, bei denen sie wissen, dass wohl nicht herauskommt...
    Vielleicht ist die Einladung zur Spruchkammersitzung nur die Pflichterfüllung - ob eine weitere Strafe herauskommt steht ja noch in den Sternen...

  • Da gestern die Verhandlung war, wollte ich euch noch mitteilen, was dabei rumgekommen ist.


    Der Trainer ist freigesprochen worden. Hautpsächlich wohl weil wir einen Anwalt, der glücklicherweise Mitglied in unserem Verein ist, bei der Verhandlung dabei hatten. Den Herren von der Spruchkammer war es nicht recht, dass sie den Trainer freisprechen mussten, aber nach dem Schlussplädoyer unseres Anwalts blieb ihnen nichts anderes übrig. Ich war selbst bei der Verhandlung nicht dabei, aber er hat dort wohl einen fantastischen Job gemacht. Sein Hauptargument war dabei übrigens, dass in dem Urteil kein Paragraph angegeben war.


    Nochmals vielen Dank an die zahlreichen Antworten!