Innenraumsperre

  • Hallo zusammen!


    Ich hoffe ich bin hier richtig mit dem Thema....


    Ich bin selbst kein Schiedsrichter, hoffe aber das ihr mir trotzdem helft.


    Also, es geht um folgendes:


    Unser A-Jgd.-Trainer (Kreisliga B) hat durch die KSK einen Innenraumverweis für fünf Spiele erhalten (ohne Verweis auf einen Paragraphen). Dazu wurde ihm gesagt, dass er die Mannschaft weiterhin trainieren darf und auch bei Spielen dabei sein darf, allerdings nur hinter der Bande und in der Kabine. Also war der Trainer auch bei den weiteren Spielen dabei, natürlich nur hinter der Bande. So weit so gut. Nun kam überraschend eine weitere Einladung zu einer Spruchkammersitzung für ihn. Der Betreuuer einer gegnerischen Mannschaft hat einen Sonderbericht verfasst. Im Großen und Ganzen hat er geschrieben, dass der Trainer vor und nach dem Spiel Kontakt zur Mannschaft hatte und sich während des Spiels hinter der Bande aufhielt.


    Der Trainer war daraufhin etwas geschockt und verwirrt, da man ihm ja bei der letzten KSK-Sitzung gesagt hatte, wie er sich verhalten soll und wo er hin darf und er sich genau daran gehalten hat. Er hat dann gestern beim KSK-Vorsitzenden angerufen um zu fragen was das alles soll. Der war sehr unfreundlich und hat ihm mitgeteilt, dass er sich überhaupt nicht im Stadion hätte aufhalten dürfen (genau diese Person hatte bei der letzten KSK-Sitzung die Aussage gemacht, wo er sich aufhalten darf :( ...).


    Nun sind wir etwas verwirrt. Ich habe schon einige Zeit im Internet gesucht, wie genau der Innenraum eines Sportplatzes definiert ist, aber leider nichts brauchbares gefunden.


    Kann mir hier irgendjemand helfen? Am besten natürlich mit irgendwelchen offiziellen Quellenangaben :D


    Vielen Dank schon mal!

  • Wenn er hinter dem Stankett steht, ist er nicht im Innenraum. Das Urteil, müsste er doch auch schriftlich haben. Darin steht doch eigentlich was er darf und was nicht. Hat er Zeugen, dass er bei dem Spiel nicht hinter dem Stankett war? Das würde helfen.


    Daniel toll wäre es, wenn Du auch auf sein Fragen geantwortet hättest.

  • Irgendetwas stimmt hier nicht, denn ein Innenraumverbot ist kein Stadion-/Platzverbot. Solange er den Innenraum nicht betreten hat, kann ihm daraus kein Vorwurf gemacht werden. Anders sieht es mit der Kabine bzw. dem Einwirken auf die Mannschaft aus, man denke an Löw bei der EM; hier ist die Aussage, dass der Trainer in die Kabine dürfe schon irritierend. Ansonsten gilt was Udo schon geschrieben hat, denn eigentlich müsste der Trainer das Urteil schriftlich bekommen haben ... :confused:

  • Deswegen ja auch meine Frage, hat der Trainer irgendwie auf die Mannschaft während des Spiels Einfluss genommen. Denn dann hätte er gegen das Verbot verstoßen. Aber ich wundere mich auch, warum er das Urteil nicht schriftlich kriegt.

  • Wobei hier meines Erachtens der falsche Ort ist, Sportgerichtsurteile und deren Durchsetzung, ohne entsprechende Hintergrundinformationen, zu beurteilen.

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern

  • Ich kenne es ggf. nur so: Ein Trainer wird für x Spiele gesperrt. D.h. er hat dann für diese Spiele ein Funktionsverbot, darf also weder in den Innenraum, noch in die Mannschafts- oder SR-Kabine usw.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Wow, das geht ja schnell hier....


    Danke erstmal schon für die Antworten.


    Er hat seinen Spielern schon auch mal was zugerufen. Allerdings hat er für die Zeit seiner Sperre jemanden als Trainer für die Mannschaft, der auch bei dem Spiel am Spielfeldrand stand. Aber wer kann sich als Zuschauer schon zurückhalten, da schreit man doch ganz automatisch mal was rein....


    Er hat schon ein schriftliches Urteil gekriegt. Aber da steht nur drin (hab es jetzt grade nicht vorliegen), dass er eine Innenraumsperre von fünf Spielen erhält und die Kosten des Verfahrens tragen muss.


    Zeugen das er nur hinter der Bande stand hat er auf jeden Fall. Das hat ja sogar der Verfasser des Sonderberichts geschrieben.

  • Hallo Denise,


    der Innenraum ist in der Regel 1 (Das Spielfeld), explizit in den Anweisungen des DFB unter Punkt 9 erwähnt.



    Link zu den Fussballregeln


    Insofern ist es kein Verstoß gegen ein Innenraumverbot, wenn sich der Trainer hinter der Absperrung aufgehalten hat (hierbei ist es m.E. nach unerheblich, ob er von dort Anweisungen gibt oder nicht - dies wäre ein Funktionsverbot).


    Meiner Meinung nach liegt -nach Deiner Schilderung- kein Vergehen vor. Allerdings wäre für eine abschließende Beurteilung tatsächlich das (schriftliche) Urteil vonnöten.


    Persönliches Statement:
    Wenn der Trainer ein Innenraumverbot bekommen hat, hat er ja wohl etwas angestellt. Nun hat der gegnerische Trainer einen Sonderbericht verfasst, also ist ja da auch wieder etwas vorgefallen. Wenn dem so ist, soll er seine Strafe tragen wie ein Mann und eventuell mal in sich gehen ;) :)

  • Naja, angestellt....das war auch schon so ne Sache. Er ist auch selbst Schiedsrichter, also eigentlich hat er schon Ahnung von den Regeln usw. Zusätzlich ist er auch noch im Vorstand unseres Vereins.


    Die Strafe hat er wegen versuchten Betrugs bekommen. Einer seiner Spieler hatte eine rote Karte bekommen und der Trainer hatte wohl nach dem Spiel zu dem Schiedsrichter im Spaß gesagt, dass er die ja nicht einzutragen bräuchte. Der SR hat das aber mißverstanden und meinte halt der Trainer wollte ihn zum Betrug auffordern (ich war selbst nicht dabei, kann also nur das wiedergeben, was mir erzählt wurde).


    Der SR war in der Verhandlung sehr verunsichert war und sich mehrfach selbst widersprochen. Daher wohl auch das milde Urteil inkl. der mdl. Erlaubnis des KSK-Vorsitzenden, dass der Trainer weiterhin bei der Mannschaft dabei sein darf. Denn wir sind zu dem Schluss gekommen, dass bei Berufung und Abgabe an die höhere Instanz keine Strafe gegen den Trainer ausgesprochen worden wäre, eben aufgrund der Aussagen des SR. Aber das ist eine andere Sache.


    Bei dem Spiel, wegen dem nun der Sonderbericht angefertigt wurde, hat er sich nichts zu schulden kommen lassen. Das Spiel fand gegen einen unmittelbaren Nachbarverein statt. Unsere A-Jugend ist eigentlich nicht wirklich gut, gegen diesen Nachbarverein haben sie nun aber gewonnen und daher war die gegnerische Mannschaft und auch die Betreuer/Trainer der Mannschaft ziemlich sauer. Unser Trainer hat früher mal für den Verein gespielt und kennt den Verfasser des SB daher auch gut und die waren sich nie ganz grün...

  • Ein bloßes Innenraumverbot wäre ja von der Logik her nur mit einem Vergehen im Innenraum zu erklären. Hier fand das Vergehen in der SR-Kabine statt, also kann es sich eigentlich nur um ein Funktionsverbot handeln. Darüber möchte ich aber nun wirklich nicht mehr weiter spekulieren: Denise, bitte besorge Dir den Wortlaut des Urteils, dann können wir weiter diskutieren.


    Dass der Herr aber SR ist, zum Betrug auffordert und dies hinterher versucht, als Witz zu deklarieren, ist einfach nur bodenlos. :flop::mad:
    Es gibt Witze, die macht man nicht, oder hat er bei anderen SRn auch schon "zum Spaß" mit Geldscheinen vor der Nase herumgewedelt?


    Wie man hier im Forum nachlesen kann, sind SR, die sich auf einen solchen Betrug eingelassen hatten, teilweise für 1 Jahr gesperrt worden, teilweise haben sie ihre SR-Karriere beendet. Also bitte keine Verharmlosung zu einem solch schwerwiegenden Vergehen!

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Und zudem sagst du ja, dass er was seinen Spielern zugerufen hat. Und das allein könnte schon zu einem Verstoß reichen. Denn wie gesagt, mit einem Innenraumverbot darf er auch nicht coachen.

  • Zitat von Daniel;79389

    Und zudem sagst du ja, dass er was seinen Spielern zugerufen hat. Und das allein könnte schon zu einem Verstoß reichen. Denn wie gesagt, mit einem Innenraumverbot darf er auch nicht coachen.



    Also ist er offizell nicht der Coach der Mannschaft (für das Spiel).
    Aber muss im Jugendbereich nicht mind. ein Coach/Betreuer am Spielfeldrand sein

  • Zitat von Denise;79307

    Allerdings hat er für die Zeit seiner Sperre jemanden als Trainer für die Mannschaft, der auch bei dem Spiel am Spielfeldrand stand. A


    :umleitung:


    Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

  • So, es hat zwar etwas gedauert, aber nun habe ich das Urteil vor mir liegen:


    "Der Trainer XY, Verein XY, wird wegen Aufforderung an den Schiedsrichter zur Falscheintragung in den Spielbericht mit einem Ordnungsgeld von 150€ belegt und darf zusätzlich in den nächsten fünf Meisterschaftsspielen der A-Jugend von XY sich nicht im Innenraum der jeweiligen Sportanlage aufhalten. Aus sportlichen Gründen wird der sofortige Vollzug der obigen Anordnung angeordnet."


    Ich habe gestern noch mal mit dem Trainer gesprochen, auf der Verhandlung hat er direkt nach der Urteilsverkündung den KSK-Vorsitzenden gefragt, was das Urteil konkret für ihn bedeutet, und dieser hat ihm daraufhin gesagt, dass er weiterhin alles machen darf (Training, Kontakt zur Mannschaft), nur nicht während des Spiels in den Innenraum der Sportanlagen darf.

  • Womit wir beim Kernpunkt der Sache sind, was unter dem "Innenraum der Sportanlage" zu verstehen ist - und hier erinnere ich nochmals an Löw und die EM.


    Es ist sicher nicht zu beanstanden gewesen, dass der Trainer das Spiel hinter der Absperrung verfolgt hat, taktische Anweisungen und vor allem der Besuch in der Kabine wird hier wohl als Innenraum der Sportanlage betrachtet. Wobei: Seit dem Fall Löw, der ja erst in diesem Jahr war, sollte man als Trainer und Schiedsrichter nicht ganz so ahnungslos sein ...


    Ein Funktionsverbot ist es nicht, deshalb darf er ja auch weiterhin die Mannschaft trainieren und mit den Spielern sprechen - aber eben nicht während und im Umfeld des Spieles.

  • Wir haben auch schon Urteile aus Bayern hier veröffentlicht und da steht immer nach § xy usw., dann kann man in der RVO nachschauen! Was ich hier nicht begreife, dass hier eben nicht der jeweilige § genannt wird.:confused:

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Genau das war auch unser Problem, das halt kein Paragraph dabei steht. Und deshalb habe ich dann auch schon Stunden im Internet zugebracht um mehr dazu rauszufinden...


    Aber man hat auch schon bei Bundesligaspielen gesehen (ein konkretes wüsste ich jetzt grade nicht), dass ein Trainer auf die Tribüne geschickt wurde, aber zwischendurch Kontakt zum Co-Trainer aufnimmt, ihm durchaus auch mal Zettelchen gibt. Das ist ja dann auch eine Kontaktaufnahme zur Mannschaft?!


    Irgendwie sind die ganzen Paragraphen so schwammig geschrieben, dass man das immer so auslegen kann, wie es einem grade passt....