Schiedsrichter für ein Jahr gesperrt

  • Das o.g. Urteil habe ich durch Googeln im Internet gefunden. In manchen Verbänden (z.B. SWFV, Bayerischer FV) stehen auch diverse Urteile auf den Verbands-Internetseiten.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Zitat von mfs67227;72795

    almiko: Wo entnimmst Du denn dem Urteilstext, dass der Verein des ehemaligen SR's 750€ zahlen muss ? Er zahlt 50% von 99,97 ...


    Unter dem Punkt "Urteil" steht, dass der Verein eine Strafe von 750€ zahlen muss. Der SR bezahlt die Hälfte der Verfahrenskosten. Also von den 99,97€ die Hälfte, --> rund 50€. (siehe Punkt 4)

  • Zitat von Daniel;72731

    Die Frage stellt sich nun, ob das Verfahren überhaupt eingeleitet werden kann. Wenn der ex-SR nämlich auch aus dem Verein austritt, entzieht er sich der Strafbarkeit des Verbandes.


    Tja, so ein Vereinsaustritt geht nicht so leicht. Da gibt es Fristen z.B. bis Jahresende. Somit ist er noch Mitglied.

  • Ich habe auch Zweifel, ob der Trick mit dem Austritt überhaupt überall funktioniert.
    Bei uns im FSA steht in der Rechts- und Verfahrensordnung zumindest:

    Zitat

    ...tritt ein mittelbares Mitglied aus dem Verband aus, so steht dies der Durchführung des Verfahrens nicht entgegen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


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    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • "Für alle in diesem Forum, die sich aufgrund der Meldung in dem amtlichen Nachrichten zu diesem Spruchkammerverfahren irgendetwas zusammenreimen oder sich versuchen ein Urteil anzumaßen :"


    Zur Meldung als solche:


    In Sachen AZ: 63/08 Freundschaftsspiel vom 06.08.2008: SF Altenbochum gegen Concordia Wiemelhausen hat die Kreis-Spruchkammer Bochum in ihrer Sitzung vom 03.09.2008 in Bochum für Recht erkannt:
    Beschluss
    1. Auf Antrag von Concordia Wiemelhausen wird ohne den entschuldigt fehlenden Spieler K. verhandelt und entschieden.


    2. Gegen Schiedsrichter J. wird ein weiteres Sportstrafverfahren wegen mehrfacher Beleidigung eines Vereinsfunktionärs eingeleitet.


    "Die angebliche Beleidigung fand angeblich nach dem o.a. Spiel an einem anderen Tag statt, aber vor der Spruchkammerverhandlung vom 03.09.2008. Dieser Sachverhalt wurde der Spruchkammer losgelöst von dem Spruchkammerverfahren von einem Vereinsvertreter des SF Altenbochum der Spruchkammer angezeigt.
    Ohne Worte zu diesem Verhalten...
    Das Sportgerichtsverfahren dazu läuft noch und bis dahin gilt doch wohl hoffentlich in Deutschland die Unschuldsvermutung für den beschuldigten Schiedsrichterkameraden."


    Urteil
    1. Spieler K. (Pass.-Nr.0016-5706) wird wegen Schiedsrichterbeleidigung und vorsätzlichen Spielens in einer Sperrfrist zu einer Sperre von 8 Wochen noch bis zum 15.10.2008 verurteilt


    "Dieser Sachverhalt wurde der Spruchkammer von einem Vereinsvertreter des SF Altenbochum der Spruchkammer angezeigt.
    Ohne Worte zu diesem Verhalten...
    Pikanterweise war der o.a,. Spieler bis zur Saison 2006/2007 Spieler des SF Altenbochum und ist dann nach Concordia Bochum gewechselt"


    2. Concordia Wiemelhausen wird wegen vorsätzlichen Einsatzes eines gesperrten Spielers zu einer Geldstrafe in Höhe von 750,00 € verurteilt.
    3. Schiedsrichter J. wird wegen vorsätzlicher Falscheintragung in dem Spielbericht zu einer Sperre von einem Jahr bis zum 03.09.2009 verurteilt.


    "Dieser Sachverhalt wurde der Spruchkammer von einem Vereinsvertreter des SF Altenbochum der Spruchkammer angezeigt.
    Ohne Worte zu diesem Verhalten... . "



    4. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 99,97 € tragen Spieler K. zu 1/6,unter Mithaftung seines Vereins, Concordia Wiemelhausen zu 1/3 und Schiedrichter J. zu ½.


    "Der Schiedsrichter J. gehörte nicht Concordia Bochum an, sondern zu meinem Verein. Er hat eine Dummheit gemacht und wurde dafür zu Recht bestraft, da wir Schiedsrichter eine besondere Vorbildfunktion haben. Über die Höhe des Strafmaßes kann man streiten, ich halte sie für überzogen, wenn man im Vergleich sieht, was ein Spieler sich alles an Fehlverhalten erlauben kann , bis er 1 Jahr Sperre bekommt. Über die weiteren Umstände und Begleiterscheinungen kann man ebenfalls geteilter Meinung sein, ich finde, da ist eine ganz "linke stillose Nummer" gelaufen. Weiterhin ist meine Meinung, dass ein Sportkamerad, der seit fast 15 Jahren treu und brav fast jeden Sonntag gepfiffen hat, so einen "Abgang" nicht verdient hat.
    Er hat daraus die Konsequenz gezogen und seinen Schiedsrichterausweis abgegeben. Aus meinem Verein hat er sich abgemeldet."

  • Tja, die liebe Vereinsbrille...
    Ansonsten übernehme ich zu diesem Thema spaßeshalber mal die nichtssagende Formulierung - was will uns der Autor nur damit sagen:confused: -:
    "Ohne Worte zu diesem Verhalten..."

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Naja, dass Verhalten des meldenden Vereines ist ja nicht gerade doll. Mit der Info, dass der Spieler im letzten Jahr gewechselt hat wird klar, dass hier "eins ausgewischt" werden sollte. Das finde ich auch unschön. Wenn die Kommunikation unter den Vereinen passt, hat der Verein auch mit Repressalien der anderen Vereine zu rechnen. Da wird halt der Spielverlegungsantrag abgelehnt oder ähnliches ;)


    Das drahrek die Strafe zu hoch findet, ist auch legitim - er kennt den SR persönlich und kann ihn einschätzen.


    Wenn ich eine Karte zeige (ob ich dass tue, bleibt immer noch mir überlassen), dann muss ich diese auch eintragen. Der Spielbericht ist eine Urkunde (auch beim FS). Von daher halte ich die Sperre für angemessen. Im Vergleich zu Spieler-Sperren kann man jedoch sicherlich auch drahreks Meinung sein.

  • Ich habe das noch einmal hochgeholt, weil bei uns heute in der OM folgendes Urteil steht:


    Urteil
    1.DerTrainer XX vom Verein YY wird wegen Aufforderung an den Schiedsrichter zur Falscheintragung in den
    Spielbericht mit einem Ordnungsgeld von 150 EUR belegt und darf zusätzlich in den nächsten 5 Meisterschaftsspielen der A−Jugend
    von YY sich nicht im Innenraum der jeweiligen Sportanlage aufhalten. Aus sportlichen Gründen wird der sofortige Vollzug der obigen Anordnung angeordnet.


    Auch das ist unsportlich, und meiner Meinung nach richtig geahndet worden.

  • Wir hatten bei uns in der Gruppe auch so einen Fall! Der Kamerad wurde von der SR - Liste gestrichen!! Nach mehr als 1 1/2 Jahren wurde er auf dem Gnadenweg wieder zugelassen. 1 Jahr später erlitt er einen Schlaganfall und ist jetzt passives Mitglied.

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Als kleinen Einwurf, völlig losgelöst vom zuvor diskutierten Fall:


    Zitat

    § 83 Rechts und Verfahrensordnung des Bayerischen Fussballverbandes:


    In schweren Fällen, insbesondere bei Nichtmeldung von hinausgestellten Spielern oder bei vorsätzlich falscher Berichterstattung erfolgt Sperre von vier bis zu zwölf Monaten oder Streichung von der Schiedsrichterliste. Wird die Umgehung einer Spielersperre bezweckt, kann auf Ausschluss erkannt werden.


    Und es kommt auf jeden Fall raus. Ein Spieler ist nach einer roten Karte automatisch gesperrt. Wenn jetzt vom Schiedsrichter kein Bericht kommt, muss der Verein logischerweise handeln. Er weiß ja nicht, ob der Bericht verloren gegangen ist oder nicht geschrieben wurde. Somit muss sich der Verein selbst an das Sportgericht wenden, wenn er sich nicht dem Risiko aussetzen will, einen gesperrten Spieler einzusetzen.


    Leider ist meinem Verein dies vor kurzem passiert. Aufgrund unserer Blind-Stellungnahme zum FaD wurde der Spieler für ein Spiel gesperrt (das Spiel war eh schon rum) und ein Verfahren gegen den ca. 17-jährigen SR eingeleitet, da keine Meldung getätigt wurde. Ein Urteil ist noch nicht erfolgt.

  • Vollkommen überzogen. Tut mir Leid. Über das Jahr Sperre kann man ja noch streiten. Hier zählt für mich, aber auch der Schiedsrichter als Person. Und wenn dieser seit 15 Jahren bereits SR ist und sich nie gröbere Schnitzer erlaubt hat, dann ist ein solches Verhalten schlimm, unter dem Druck den ihn der Trainer gemacht haben soll (man beachte den Konjunktiv), aber meines Erachtens nicht mit der Höchst- (oder auch Zweithöchst-) Strafe zu belegen. Die 750€ sind eine Unverschämtheit. Was sollen die denn noch bezwecken? Eine Geldstrafe ist ja normalerweise dazu da, dass der Verein dann auf den SR Druck ausübt. Hier war aber abzusehen, dass der SR eh aufhört. Kann mir jemand dann bitte erzählen, was die Geldstrafe noch für einen Sinn hat? Zumindest in der Höhe? Der Verein kann schließlich nichts dafür.


    Meine Meinung.


    Grüße aus der Dunkelheit ;)

  • Zitat

    Kann mir jemand dann bitte erzählen, was die Geldstrafe noch für einen Sinn hat?


    Klaro kann ich das:


    Geld eintreiben ;)


    Ich denk mal, dass es dem Verband ähnlich geht wie dem berliner Verband (kein Geld). Da nimmt man sowas doch dankend an.

  • Ich finde das ist mit das gröbste Vergehen, was ein SR machen kann. dadurch wirken wir alle unglaubwürdig. Ich würde bei uns im Ausschuss klipp und klar für eine sofortige Streichung plädieren.


    Bei uns im Verband gab es da mal einen spektakulären Fall vor ein paar Jahren. Ein Verbandsliga-SR (!) hat ein Freundschaftsspiel der A-Jugend gepfiffen und zwei Feldverweise seins Vereins nicht eingetragen. Die KArriere war danach schnell beendet! Zurecht!

  • Zitat von A_Kappi;73033

    Im Vergleich zu Spieler-Sperren kann man jedoch sicherlich auch drahreks Meinung sein.


    Das sehe ich ein wenig anders. Der Schiedsrichter ist im wahrsten Wortsinne die "entscheidende Instanz" und muss in seiner Funktion stets neutral handeln; ein Spieler ist hingegen Teil einer Mannschaft und eines Vereins und wird sich im Zweifel immer für diese Parteien einsetzen.


    Ich sehe da eine Analogie zu Privatpersonen und Polizisten (Richtern etc.): Rechtsverstöße einer Privatperson haben bezüglich ihrer beruflichen Stellung deutlich geringere Auswirkungen als das bei Polizisten der Fall ist. Man erwartet eben einfach Neutralität und Integrität von den Ordnungshütern und Verstöße haben unter Umständen zur Folge, dass die Betreffenden aus dem Dienst entfernt werden - zu Recht wie ich finde.


    Für Schiedsrichter müssen meines Erachtens andere Maßstäbe angelegt werden als für Spieler. Ich stimme Futsal-Gott vorbehaltlos zu:

    Zitat von Futsal-Gott;75894

    Ich finde das ist mit das gröbste Vergehen, was ein SR machen kann. dadurch wirken wir alle unglaubwürdig.


    Es geht schließlich nicht nur um diesen einen Schiedsrichter, sondern letztlich auch um alle anderen, die unter dem Vertrauensverlust, der sich aus solchen Manipulationen ergeben kann, leiden müssen. Das schadet der Gemeinschaft der Schiedsrichter und dem Fußball selbst.

  • Danke für die Zustimmung ;) Allerdings wäre es wohl traurig, wenn es Leute unter uns gibt, die das anders sehen und die SR quasi "über" das Gesetz stellen

  • Hmmmm...... Geld schreckt noch mehr ab als Sperren. Bei uns im Kreis verhängt die Kammer gegen Passfälscher Strafen, die noch ein bisschen höher sind

  • Die strafrechtliche Betrachtung lassen wir bitte einmal außen vor, da gibt es schon einen Unterschied zwischen der bewussten Fälschung eines bereits ausgestellten Dokumentes und einem - absichtlich - unvollständigen Dokument.


    Fakt ist, dass einerseits die Strafe von einem Jahr Sperre für den SR verglichen mit den Strafen für Spieler auf den ersten Blick unangemessen erscheint, es sich aber de facto neben der Regelbeugung und bewussten "Verschiebung" von Spielen um eines der schlimmsten Vergehen handelt, die ein SR begehen kann, was das diesbezügliche Strafmaß nachvollziehbar macht. Ob die Geldstrafe in dieser Höhe angemessen ist, darüber kann man sicher unterschiedlicher Auffassung sein.


    Ob es sinnvoll und inhaltlich zulässig ist, hier Vergleiche zu Spielerpassfälschungen oder anderen Vergehen von Spielern zu ziehen, sollte jeder selbst überlegen.