Hilfsmakierung 9,15m bei Eckfahne

  • Die Makierung ist ja nicht zwingend vorgeschrieben, aber wer weiß wo steht, von wo die 9,15m Hilfsmakierung gezählt wird?


    Misst man von der Eckfahne weg, oder vom Viertelkreis?

    Menschen, die sich nicht gewisse Regeln vorgesetzt haben, sind unzuverlässig. Man weiß sich oft nicht in sie zu finden, und man kann nie recht wissen, wie man mit ihnen dran ist."


    Immanuel Kant


    "Ein Sieger findet für jedes Problem eine Lösung."
    "Ein Verlierer findet in jeder Lösung ein Problem."


    Corneille

  • Das ist recht eindeutig - und zwar vom Viertelkreis aus.


    Das Regelwerk schreibt eindeutig "Die Gegenspieler sind mindestens 9,15 m vom Viertelkreis entfernt, bis der Ball im Spiel ist.", eine Hilfsmarkierung außerhalb des Spielfeldes, die ab dem Eckpunkt bemessen wäre, wäre nicht nur unnütz sondern sogar irritierend. Dies stützen auch die Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter, denn dort heißt es: "Die Schiedsrichter werden daran erinnert, dass alle Gegenspieler einen Mindestabstand von 9,15 m zum Viertelkreis einhalten müssen, bis der Ball gespielt ist. Dabei dienen die Markierungen außerhalb des Spielfelds als Anhaltspunkt."

  • Diese Diskussionen hab ich auch immer wieder.
    Leider trägt die Grafik im neuen Regelheft auch nicht unbedingt zur Klarheit bei.
    Aber die 9,15 m werden auch in Bayern vom Viertelkreis aus gemessen.

  • Zitat von gebi;69542

    ... werden auch in Bayern ...


    Müsste es nicht heißen sogar in Bayern ... :p;):D

  • Manfred zitiert zu Recht aus den Erläuterungen zu Regel 17.
    Noch genauer wird redrefers Frage in den Erläuterungen zu Regel 1 beantwortet:

    Zitat

    6. Außerhalb des Spiefelds, 9,15 Meter von dem Viertelkreis an der Eckfahne entfernt und rechtwinklig zur Torlinie, kann eine Markierung angebracht werden, die die Einhaltung der vorgeschriebenen Distanz bei der Ausführung eines Eckstoßes sicherstellt.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)