AW vereitelt Torchance

  • Nochmal mein Lieblingsthema, weil ich mit den bisherigen Lösungen eigentlich nicht zufrieden bin.
    AW rennt aufs Feld und vereitelt durch Ball wegspielen mit dem Fuß eine Torchance. Hier heißt es ja immer kein Rot sondern nur Gelbe Karte.
    Dazu 2 Fragen:
    Kriegt er die GK für das Ball wegspielen, also eine Unsportlichkeit und wenigstens eine zweite für das unerlaubte Betreten. So dass am Ende GR stehen würde, womit ich noch leben könnte oder bleibt's bei einfach Gelb für die gesamte Aktion?


    Und kann es sein, dass diese DFB-Anweisung (18glaub ich) wo das drin formuliert ist aus Zeite herrührt, wo es für unerlaubtes Betreten nur SR-Ball gab (dann fehlte sicher die Grundlage für eine RK).
    Heute gibt es jedoch iF am Ballort bei unerlaubten Betreten und Regel 12 sagt da eindeutig:

    Zitat

    Ein Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler muss durch Zeigen der Roten Karte des Feldes verwiesen werden, wenn er eine der folgenden sieben Regelübertretungen begeht:
    ...
    5. einem auf sein Tor zulaufenden Gegenspieler eine offensichtliche Tor chance nimmt, indem er eine mit Freistoß oder Strafstoß zu ahndende Regelübertretung begeht,


    Also in diesem Fall begeht der AW eine Regelübertretung die mit Freistoß zu ahnden ist (unerl. Betr.) und nimmt klare Torchance. Bliebe als Entscheidung eigentlich nur Feldverweis - oder?

  • Sofern der AW-Spieler keine weitere Regelüberschreitung begeht, die mit einem Freistoß zu ahnden wäre, gibt es nur die :gelbe_karte: für den unerlaubten Eintritt.


    Das Spielen des Balles mit dem Fuß ist ja keine Regelüberschreitung im Sinne der Regel. Unter normalen Umständen darf er das ja.


    Ferner gibt es den iFS am Ort des Balles bei Pfiff.

  • Das ist aber jetzt eigentlich auch in ca. 1341 Threads wiederholt so erklärt worden.

  • Nur komischerweise steht in der aktuellen DFB SR Zeitung genau diese gelb-rote Karte für das Wegspielen des Balles mit dem Fuß drin. Das finde ich sehr verwirrend und schlecht, da es nur unnötig Verwirrung schafft und keine Klarheit.

  • Da hast Du recht.
    Störend finde ich auch, dass solche Fehler nicht mehr so wie früher üblich richtig gestellt werden. (bzw. nicht immer!)

  • @ Christoph,


    meine Vermutung war ja, dass Anweisung 18 aus einer Zeit herrührt, als es für unerlaubtes Betreten SR-Ball gab - kann das sein? Denn dann gab es ja damals bei diesem Sachverhalt, kein Vergehen das mit Freistoß zu ahnden wäre also fehlte evtl. die Legitimation für einen Feldverweis. Wenn es aber besagte Regeländerung gab, so gibt es jetzt ein mit Freistoß zu ahndendes Vergehen und ein Feldverweis wäre möglich.


    Und "kein weiters Vergehen" stimmt ja auch nicht, er spielt den Ball und das ist nur Spielern erlaubt (denn normale Umstände heißt, wenn man ins Spiel eingreift ist man Spieler. Sind die Umstände andere, sind auch die Regeln andere )!


    Und zur SR-Zeitung nochmal, wenn man sich DFB-Anweisung 18 anschaut, so kann mit dem ersten Teil (ein Spieler unerlaubt...) ja auch nur eine Erläuterung dafür gegeben sein, dass in diesem Fall das Ballspielen mit dem Fuß einen Regelverstoß darstellt und der in diesem Fall nicht mit der RK (sonst üblich für Chancenverhinderung) sondern nur mit der GK zu ahnden ist (warum auch immer). Dazu käme dann die GK für's unerlaubte Betreten und wir wären bei GR wie in der SR-Zeitung geschrieben.

  • Zitat von goldie;60446

    meine Vermutung war ja, dass Anweisung 18 aus einer Zeit herrührt, als es für unerlaubtes Betreten SR-Ball gab - kann das sein?


    Bis vor ein paar Jahren gab es auch für das Wegspielen des Balles mit dem Fuß noch die rote Karte für den Auswechselspieler. Also kann das nicht der Grund sein.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • @ Stefan,


    dann scheidet das als Grund aus.


    Wie steht es aber mit dem Fall, dass mit Anweisung 18 nur die pers. Betrafung für das Ballwegspielen gemeint ist und eine zweite Bestrafung für das unerlaubte Betreten zu erfolgen hat (Summe also GR).
    Ansonsten hätte man doch den Punkt weglassen oder eindeutig formulieren können, z.B.: "...nach unerlaubten Betreten ist ein Spielen des Balles auch wenn damit eine klare Torchance vereitelt wird nicht zu bestrafen...", - hört sich zwar dämlich an, wäre aber eine eindeutige Formulierung.
    Denn die GK fürs unerlaubte Betreten steht ja regeltechnisch schon fest!

  • Zitat von goldie;60666

    Wie steht es aber mit dem Fall, dass mit Anweisung 18 nur die pers. Betrafung für das Ballwegspielen gemeint ist und eine zweite Bestrafung für das unerlaubte Betreten zu erfolgen hat (Summe also GR).


    Wer sagt das?


    Die pers. Strafe bezieht sich ausschließlich auf das unerlaubte Betreten des Feldes und eben NICHT auf das Ballwegspielen... Demzufolge eben KEINE :gelbe_karte::rote_karte:


    Oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch? Verstehe dann deine Frage nicht ganz...

  • @ Christoph,


    darauf bezog sich meine Frage. Gibt die Anweisung Auskunft darüber wie das unerlaubte Betreten zu bestrafen ist oder das Wegspielen des Balles.
    Wenn sie für den 2.Fall gedacht ist, dann verfährt man einfach nach der Regel mehrerer verwarnungswürdiger Vergehen und gibt für das unerlaubte Betreten auch noch eine GK also GR.
    Wie schonmal geschrieben hätte man, sollte das Ballwegspielen straffrei bleiben das m.E. auch eindeutig formulieren können. Z.B. "Betritt ein AW unerlaubt das Spielfeld und spielt den Ball in einer einem Spieler (was der AW ja nicht ist) erlaubten Weise ist nur das unerlaubte Betreten zu bestrafen".


    Hier nochmal die Anweisung:
    18. Betritt ein Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler unerlaubt das
    Spielfeld und erreicht durch das Wegspielen des Balles, dass ein Tor verhindert
    wird, so gibt es einen indirekten Freistoß an der Stelle, wo bei der
    Unterbrechung der Ball war und der Spieler wird lediglich verwarnt.

  • Für mich ist die Anweisung eigentlich eindeutig: Der Spieler wird für sein Vergehen (unerlaubtes Betreten) bestraft. Da kein anderer Verstoß vorliegt (das bloße Spielen mit dem Ball ist ja nunmal keines) muss dies auch nicht extra erwähnt werden.

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern

  • @ Hallenser,


    die Anweisung kann aber auch den Schluss nahelegen, dass die Verwarnung für das Vergehen unerlaubtes Ballspielen mit Vereitelung einer Torchance zu erteilen ist, anstelle der üblichen RK (die es ja lt. Stefan bis vor einiger Zeit noch gab).
    Ich frage mich immer, warum hier immer behauptet wird, es sei einem AW erlaubt den Ball zu spielen, dies steht m.E. nur Spielern zu und dazu zählen Auswechsler und Ausgewechselte nicht.
    Und wenn es früher Rot gab, dann ja wohl für die "Notbremse", dann deutet die jetzige Formulierung "lediglich die GK" doch wohl darauf hin, das das Vergehen, das jetz mit Gelb bestraft wird die Torverhinderung durch Ballwegspielen ist.

  • Richtig, früher gab es rot für die Notbremse. Rot gibt es heute noch, wenn die Notbremse mit der Hand oder per Foul geschieht. Daraus ist doch ersichtlich, daß bei Spielen mit dem Fuß die gelbe Karte für das unerlaubte Betreten ausgesprochen wird. Ich gebe Hallenser Recht, die Anweisung ist eindeutig.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Deshalb auch das Wort "lediglich" in der Anweisung. Es wird "lediglich" das unerlaubte Betreten bestraft (was im Regeltext, der den Anweisungen vorausgeht, so ja auch drin steht).


    Man muss die Anweisung im gesamten Kontext lesen!


    Heißt also:


    1) Grundsätzliche Aussage der Regel: für unerlaubtes Betreten gibt es :gelbe_karte:
    2) erfolgt ein weiteres Vergehen, werden pers. Strafen "summiert"
    3) unerlaubtes Betreten + Ball wegspitzeln = lediglich :gelbe_karte:


    Daraus folgt, dass lediglich das Betreten bestraft wird.


    Wenn man die Anweisung 18 aus dem Gesamtkontext herausreißt und isoliert betrachtet, ist die Aussage dieser Anweisung in der Tat nicht 100%ig eindeutig. Aber das ist mit vielen Dingen so, wenn man sie aus dem Zusammenhang nimmt.

  • Hallo.
    Das einzige, was den Ausführungen von Christoph noch hinzuzufügen wäre, ist, daß diese Auslegung auch dann gilt, wenn der Spieler den Ball von der Linie köpft.
    Goldie, entscheidend ist, wie von Christoph geschrieben, daß eine Summierung nur bei zwei Vergehen gegen die Regel erfolgen kann. Solange der Auswechselspieler den Ball mit Kopf oder Fuß regelkonform spielt, gilt es eben nicht als, wie es im Regeltext der Regel 12 steht, "mit einem Freistoß oder Strafstoß zu ahndendem Vergehen" und kann somit keine Verhinderung einer klaren Torchance sein.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • jedoch steht in der aktuellen sr-zeitung:


    1. dass es für das betreten :gelbe_karte: gibt:
    a) wenn dann eine torchance durch ein foul genommen wird gibt es direkt :rote_karte:
    b) wenn er aber den ball weg spielt mit fuß/kopf/knie etc, dann gibt es :gelbe_karte::rote_karte:, zuerst :gelbe_karte: wegen betreten dann :gelbe_karte::rote_karte:

  • Nachdem ich mich mit meinem Lehrwart in Verbindung gesetzt habe:
    Eine offizielle Ergänzung oder Änderung der Regel bzw. Anweisung hat ihn noch nicht erreicht, er will es aber noch mal klären.
    Also gilt bis zu einer eventuellen Bekanntgabe weiterhin der alte Sachstand, und der ist der, wie ihn Christoph (der ja auch "real" Lehrwart ist) so richtig dargestellt hat.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • @ Christph,


    m.E. bezieht sich das "lediglich" auf die Bestrafung, also darauf, dass es statt RK nur GK gibt. Und das wiederum bedeutet für mich, dass diese Bestrafung für das Wegspielen des Balles erteilt werden soll.


    Aber ich akzeptiere auch eure Meinung, man muss sie halt nur kennen um nicht irgendwann überrascht zu sein ( auch wenn der Fall ja wirklich nicht all zu häufig vorkommt - hoffe ich).

  • @ Christoph nochmal,


    nach nochmaligem Lesen, früher gab es Rot für das Wegspielen des Balles nach unerlaubtem Betreten, heute gibt es dafür lediglich Gelb - so mein Verständnis der Sache, ändert aber an meiner Akzeptanz eurer Meinung nichts.


    Eine Frage jedoch noch, wäre diese Regelauslegung nicht bestens geeignet klare Torchancen statt auf Kosten einer RK, wo man anschließend in Unterzahl agieren muss, durch ein Vergehen zu vereiteln, das lediglich mit Gelb bestraft wird und nichtmal zu einer Unterzahlsituation führt?
    Oder hätte man nach solchen Aktionen, würde man sie als taktisches Mittel nutzen (ihr wertet es ja nichtmal als Unsportlich, sonst gäb´s ja wenigstens Gelb) irgendwelche Sanktionen nach dem Spiel zu erwarten?
    Wenn nicht kann man nur hoffen dass die Kenntnis der Lehrmeinung den SRn vorbehalten bleibt!

  • Hallo.
    Der Spieler verhindert zwar eine Torchance, bedient sich dabei aber keiner verbotenen Spielweise. Die Tatsache, daß er den Ball wegspielt, wird in diesem speziellen Falle nicht als Unsportlichkeit bewertet, was dazu geführt hat, daß man eben in diesem speziellen Falle den FaD wegen Verhinderung einer Torchance abgeschafft hat. Das ist die Argumentation, die greift und die Grundlage für die Entscheidung Verwarnung und kein FaD ist (zumindest nach der momentan noch geltenden Regeln).


    Zu Deiner Anschlußfrage: Die Zahl der Torverhinderungen ist mit Einführung der Roten Karte hierfür rapide gesunken. Außerdem handelt es sich ja um eine Sache, die aus dem Spiel heraus geschieht. Direkt auf dem Spielfeld kann man natürlich nichts tun. Habe ich aber als SR den Eindruck, daß mit solch einer Maßnahme eben ein unsportlicher Vorteil gezogen werden soll, gibts eine Meldung an den Verband. Sollte nun die zuständige Spruchkammer ebenfalls den Eindruck haben, daß hier versucht wurde, zu manipulieren, sollte es entsprechende Konsequenzen geben in Form von Punktabzügen, Neuansetzungen oder Geldstrafen.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
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