Abstoß vom SR zurück

  • Zitat von peat;59605

    Nein, da der Ball NICHT direkt ins eigene Tor geht.


    Das erläutere bitte mal. Der Ball geht nach meinem Verständnis nicht direkt ins Tor, weil der den Abstoß ausführende Spieler den Ball ein zweites Mal berührt, bevor ihn ein anderer Spieler berührt. D.h. ohne die Berührung hätte kein Tor erzielt und somit durch die Berührung auch keines verhindert werden können, so dass wie Fussirichter und SCHIRI-FT.de bereits schrieben keine Bewertung als Torverhinderung in Frage kommt die ggf. mit einer persönlichen Strafe zu belegen wäre.


    Durch die zweite Berührung hat der Spieler aber einen Regelverstoß begangen und das Spiel muss unterbrochen werden, die Möglichkeit die Vorteilsregelung anzuwenden (Vorteil Tor) entfällt uas dem o.g. Grund. Da also eine Torverhinderung nicht in Betracht kommt bleibt nur die Bestrafung nach den offiziellen Regeln: a) indirekter Freistoß aOdB b) Strafstoß

  • Verweis auf die Antwort zu Regelfrage Nr. 19 in der aktuellen SR-Zeitung 03/08, wo nahezu ähnliche Situation (hier ein Freistoß) geschildert ist:


    19. Tor. Anstoß. Das zweimalige Spielen
    des Balles stellt zwar eine Regelwidrigkeit
    dar, aber im Sinne der
    Vorteilanwendung ist auf Tor zu
    entscheiden. Nach der Freistoß-
    Ausführung war der Ball korrekt im
    Spiel, daher ist eine Vorteil-Anwendung
    möglich und richtig.


    Vorteil ist möglich und daher zu gewähren!

  • Auch wenn die Situation ähnlich ist, so ist sie dennoch nicht vergleichbar. Wäre die Vorteilsbestimmung auch beim Abstoß anzuwenden, würden die ausdrücklichen Aussagen in Regel 16 keinerlei Sinn ergeben. Auch sonst unterscheidet beide Fälle mehr, als es auf den ersten Blick erscheint, sodass die Regelfrage eben nicht übertragen angewandt werden kann.


    Fakt ist, dass beim Abstoß selbiger wiederholt werden muss, wenn der Ball noch nicht den Strafraum verlassen hatte, da er noch nicht im Spiel war; dies ist ausdrücklich in Regel 16 so festgelegt. Die genau auf die Beschreibung passenden Ausführungen über die Folgen der Doppelberührung nachdem der Ball im Spiel war, wollen offensichtlich genau das beschriebene Ergebnis erreichen, was die Anwendung der Vorteilsbestimmung definitiv ausschließt.

  • Bei der Frage 19 handelt es sich um einen Freistoß, der durch den Freistoßschützen statt ein Vorteil ein Nachteil erzeugt, weil er den Ball in der Nähe eines gegnerischen Spielers gespielt hat, der die Möglichkeit hatte den Ball regelkonform ins Tor zu schießen.


    Somit wurde in diesem Moment die Vorteil-Nachteil-Kette bei den Mannschaften vertauscht, sodass der angreifenden Mannschaft ein Vorteil entstand und der verteidigende Mannschaft ein Nachteil.


    Aber bei der vorherigen Frage hat es die Möglichkeit nicht gegeben das Tor seitens der angreifenden Mannschaft regulär zu erzielen und deswegen blieb der Vorteil noch bei der verteidigenden Mannschaft.


    Also so würde ich mir das von der Logik her erklären, ob dies aber die richtige Begründung ist, weiß ich leider nicht. :D

  • Danke fussirichter für die kurze Erläuterung, was in der "Frage 19" die Ausgangssituation ist. Ohne weitere Details zu kennen, interpretiere ich das genau so wie du.


    In der Abstoßsituation wird hat die gegnerische Mannschaft ohne die zweite Berührung keinen Vorteil zu erwarten; ein Tor das ohne die zweite Berührung gefallen wäre hätte nicht gewertet werden können.

    In der Freistoßsituation führt der Spieler den Freistoß aus obwohl ein Gegenspieler weniger als 9,15m entfernt ist. Da der Spieler mit der Ausführung darauf verzichtet den Abstand von 9,15m herstellen zu lassen, könnte der Gegner den Ball regelgerecht ins Tor schießen. Durch die Doppelberührung nimmt der Freistoßschütze dem Gegner diese Möglichkeit, verschafft diesem jedoch gleichzeitig den Vorteil, dass der Ball nun ohne gegnerische Einwirkung trotzdem ins Tor fällt. Hier muss meiner Meinung nach die Vorteilsregelung angewendet werden, weil der Vorteil des Gegners (möglicher Torschuss) mit der regelwidrigen Doppelberührung genommen wird; daraus entstünde also ein Nachteil, wenn der Schiedsrichter die regelwidrige Doppelberührung abpfeifen würde.


    Der entscheidende Unterschied liegt meiner Auffassung nach darin, dass in der Abstoßsituation ein Tor erst durch die zweite Berührung möglich wird, während es in der Freistoßsituation durch die zweite Berührung verhindert werden soll. Letzteres ist eher vergleichbar mit dem erfolglosen Versuch eines Feldspielers den Ball regelwidrig mit der Hand daran zu hindern ins Tor zu fallen.

  • Zitat von almiko;59404

    Zunächst einmal sind CFPs Lösungen richtig (zumindest bei ihm in Bayern:D), die Aufgabe findet sich exakt so in der bfv-Fibel unter Regel 16, Aufgabe 10.


    richtig oder denkst du etwa, ich kann die Frage auswendig? :D

  • Um mal etwas abzuschweifen, wie wäre denn die Entscheidung in der von sArnie geschilderten Szene, wenn der Freistoßausführende dem Gegenspieler absichtlich durch Ballwegspielen("erlaubte Spielweise" aber 2.Ballberührung) eine 100%ige Tormöglichkeit nimmt?

  • @ sArnie,
    ich hab die Zeitung nicht gelesen und mich daher auf deine Schilderung bezogen.

  • goldie: Ich hatte meine Schilderung aus dem Beitrag von fussirichter und nur daraus meine Schlüsse gezogen und den Rest der Situation einfach so angenommen. Ich habe erst später gesehen, dass die SR-Zeitung online abrufbar ist. Ich habe die Situation also genau so vermutet, wie sie dort beschrieben war, ohne sie gelesen gehabt zu haben.

  • Habs jetzt auch gelesen und wollte ja eigentlich nur mal nachfragen, welche Entscheidungen (pers.Strafen) der SR treffen müßte, wenn der Abwehrspieler den Ball nicht ins Tor schießt sondern z.B. daneben, also eine klare Torchance verhindert.
    Ein AW-Spieler soll in dieser Szene ja lt. oft geäusserter Meinung (die ich für falsch halte) nur mit der GK bestraft werden. Wie wäre also nach Lehrmeinung mit einem Feldspieler zu verfahren, der sich nicht unberechtigt auf dem Feld aufhält?

  • Da das Tor als "Eigentor per Abstoß" ohnehin nicht gezählt hätte, sondern zu einem Eckball geführt hätte, gibt es bei Klärung zur Ecke durch einen anderen, als den den Abstoß-ausführenden Spieler, überhaupt keine persönliche Strafe.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • wenn der Ball nicht ins Tor geht, dann gibt es Verwarnung und Strafstoß.

    Der ball wurde ja regelgerecht ins Spiel gebracht (SR- ist Luft)

  • Habe mich wohl missverständlich ausgedrückt, meint:
    Freistoss der zum Torwart gehen soll, Ausführender sieht, daß TW den Ball nicht kriegt und stattdessen ein Gegner einschießen könnte. Ausführender verhindert dies durch zweite Ballberührung bei der der Ball mit dem Fuß weggespielt wird.
    Entscheidung?

  • Indirekter Freistoß wegen zweifachen Spielen des Balles. und :gelbe_karte: für den Abwehrspieler wegen unsportlichen Verhaltens.


    :rote_karte: ist nicht möglich, da die "Notbremsenregelung" nur Vergehen umfasst, die mit direktem Freistoß bestraft werden.

  • Beide Aussagen sind falsch.


    Gelb kann es hier nicht geben, wo liegt die Unsportlichkeit? Es ist einfach ein zweimaliges Spielen des Balles, mehr nicht.


    Und rot kann es auch z.B. bei gefährlichem Spiel zur Torverhinderung geben, das ja einen ind. Freistoß zur Folge hat.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Was die :gelbe_karte: anbetrifft, denke ich, dass hier eine Regel bewusst übertreten wird, um sich einen Vorteil zu verschaffen -> Unsportlichkeit. (analog z.B. zum absichtlichen Rückpass mit dem Knie)


    Was die Notbremsenauslegung anbetrifft, wurde mir das mal so erklärt. Z.B. soll doch ein Torwart, der einen Rückpass aufnimmt und dabei eine Torchance verhindert, auch nicht :rote_karte: sehen, oder?


    Aber die Regel sagt in der Tat nur "mit Freistoß oder Strafstoß zu ahndende Regelübertretung". Von daher hättest Du recht. Dann müsste aber der Torwart für die absichtliche Aufnahme ebenso :rote_karte: bekommen wie der Spieler der zwei Mal den Ball spielt.


    Wäre das denn auch Deine Entscheidung @ Stefan?

  • Jack
    Absichtlicher Rückpaß mit dem Knie ist erlaubt!
    Sich als Feldspieler den Ball auf den Kopf zu lupfen, um mit dem Kopf zum Torwart zu spielen, ist verboten und wird mit :gelbe_karte: geahndet, allerdings nicht, weil sich der Spieler einen Vorteil verschafft, sondern weil der Spieler Sinn und Geist der Regel umgehen will (=unsportlich).


    Ein Torwart kann laut Regel für Handspiel im eigenen Strafraum NIEMALS eine persönliche Strafe erhalten!

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • CFP
    Klarer Fall von Mißverständnis darüber, was von Jack mit "Rückpass mit dem Knie" gemeint war:
    Du hast (nur) Recht, wenn Du Dich auf den Fall (siehe Abbildung im "blauen Buch") beziehst, d.h. der Spieler kniet sich hin, um den am Boden befindlichen Ball mit dem Knie zu spielen, an diesen (exotischen) Fall hatte ich gar nicht gedacht und so hat Jack das Spielen mit dem Knie auch nicht eingeschränkt.


    Wenn der Ball im normalen Spielablauf springt, darf er selbstverständlich mit allen Körperteilen - außer "Hand" und Fuß - zum Torwart gespielt werden, steht ja im BFV-Buch auf der gleichen Seite weiter oben auch explizit als erlaubt: "Zuspiel mit dem Kopf, Knie oder Oberschenkel"

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)