"Hab ich" Ruf

  • Sven nicht jede Unsportlichkeit zieht eine :gelbe_karte: nach sich !

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Doch tillongi... das tut sie!


    Ich habe nochmal das Regelheft bemüht und muss feststellen, dass ich keine Passage gefunden, die meine Lösung (die für mich nach wie vor die gefühlt richtige ist) unterstützt.


    Gehe gleich zum Lehrabend (mich von meinen jetzigen SR-Kollegen verabschieden). Da werde ich nochmal meinen Lehrwartkollegen interviewen.

  • Auf eine persönliche Strafe nach einer Spielunterbrechung wegen Unsportlichkeit kann nur dann verzichtet werden, wenn der Täter nicht
    vom SR /SRA einwandfrei ermittelt werden kann.


    tillongi:


    Solltest Du mal in so eine Situation kommen, und Du pfeifst dann wegen Unsportlichkeit ab, weil z.B. der linke Innenverteidiger bereits gelb verwarnt einen Ruf wie "weg", "lass", "hab ich" oder "leo" tätigt, und Du verwarnst diesen nicht, bzw. zeigst ihm nicht gelb/rot, und es ist noch lange zu spielen, sei Dir sicher - in 9 von 10 Fällen wird jeder halbwegs regelkundige Trainer, Vorstand Deinem Regelverstoß hinterher gehen, wenn das Ergebnis unter dem Strich gegen diese lautet.


    Deine Aussage Unsportlichkeit ja - persönliche Strafe nein - ist das gleiche, als wenn ich nach einem Foul im Strafraum statt Strafstoß einen direkten Freistoß gebe - mit der Begründung: So schlimm war das ja wohl nicht.


    DFB-Fussballregeln
    Regel 12


    Persönliche Strafen
    Verwarnungswürdige Vergehen
    Ein Spieler muss durch Zeigen der Gelben Karte verwarnt werden, wenn er eine der
    folgenden sieben Regelübertretungen begeht:
    1. sich unsportlich verhält,
    2. durch Worte oder Handlungen seine Ablehnung zu erkennen gibt,
    3. wiederholt gegen die Spielregeln verstößt,
    4. die Wiederaufnahme des Spieles verzögert,
    5. beim Eckstoß, Freistoß oder Einwurf den vorgeschriebenen Abstand nicht einhält,
    6. ohne Genehmigung des Schiedsrichters das Spielfeld betritt oder wieder betritt,
    7. das Spielfeld absichtlich und ohne Zustimmung des Schiedsrich ters verlässt
    Im übrigen hat mal Steffen Karl (Hertha BSC) sich seine 5. gelbe Karte in einem Bundesligaspiel eingehandelt, weil er laut hörbar "Theo" rief.
    Er meinte zwar seinen Mitspieler Theo Gries, aber das Sportgericht hatte seinerzeit bestätigt, dass jeder Ruf der den Gegner irretieren könnte als Unsportlichkeit zu ahnden ist.


    Ob er nun "Theo" oder "Leo" oder "Paul" gerufen hat ist dabei unerheblich, weil der SR nicht verpflichtet ist sich alle Vor- Kose- und Künstlernamen der Spieler einzuprägen.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • So nun bekomme ich aber mein Fett weg!


    Ich bin immer noch der Meinung das keine :gelbe_karte: kommen muss!
    Ich werde auch weiter so pfeiffen und das bei meine Kartenflut bekannten Spielen!
    Sicherlich ist es möglich :gelbe_karte: zu zeigen aber mir widerstrebt das eindeutig!
    Ist nicht jedes Foul schon unsportlich? Das heisst wir hätten bald solche Spiele wo wir nach 10 Minuten schon 8 gegen 9 spielen würden!
    Also und wenn mir dann das fehlende Fingerspitzengefühl abhanden kommt!
    Ausserdem ist jede Entscheidung von mir eine Tatsachenentscheidung und kann nachher nicht als Regelverstoss geandet werden!
    Dann mal zu den angesprochenden Trainern von den hat doch sowieso fast keiner Ahnung von Regeln!


    Ich werde aber Morgen mal meinen Lehrwart fragen, wenn er dann mal da ist!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Alle Rufe/Laute, die den Gegner irritieren, sind strafbar.


    Egal ob Leo, Hab ich, Lass, ...
    Ein Spieler weiß nicht, ob dieser Ruf von einem Mit- oder Gegenspieler kommt.


    Bei "Torwart" sehe ich es etwas anders, da weiß jeder, dass es der Torwart ist.

    "Ich entscheide über die wichtigen Dinge und meine Frau über die unwichtigen.:cool:
    Was aber wichtig bzw. unwichtig ist, entscheidet meine Frau.":p


    Zitat: Uwe Seeler

  • @ Mustafa


    Soweit waren wir ja schon, dass das strafbar ist, - und da waren wir auch alle einer Meinung.


    Nun stelle ich die These auf, dass dieses nach Regel 12 eine Unsportlichkeit darstellt, und daher zwingend mit :gelbe_karte: zu ahnden ist - vorausgesetzt ich kann den Täter zweifelsfrei identifizieren.


    Regel 12


    Persönliche Strafen
    Verwarnungswürdige Vergehen
    Ein Spieler muss durch Zeigen der Gelben Karte verwarnt werden, wenn er eine der folgenden sieben Regelübertretungen begeht:
    1. sich unsportlich verhält,
    .........


    Wenn ich also ein solches Vergehen abpfeife, kann ich das nur auf Grundlage der Regel 12 tun - und daher ist die :gelbe_karte: zwingend.


    @ tillongi


    Eine nicht gegebene persönliche Strafe ist keine Tatsachenentscheidung!


    Du handelst bewußt gegen den Sinn der Regel 12 - von einem Schiedsrichter wird aber erwartet, dass er die Regeln kennt.
    Handelt der Schiedsrichter entgegen einer Regel, so ist dieses als Regelverstoß zu werten.


    Da pfeif solche Situationen lieber nicht - weil Du es nicht als irretierend wertest. Das wäre dann eine Tatsachenentscheidung!


    Ansonsten kann ich Dich voll und ganz verstehen - die Flut von Karten stehen hier in keinem Verhältnis zu groben Foulspiel oder anderen verwarnungswürdigen Vergehen.
    Ich höre dann bei einem bereits vorbelastetem Spieler eher mal weg, werde ihn aber dann mit einen "bösen Blick" oder einer kleinen Ansprache bei der nächsten Unterbrechung nochmals erinnern.

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  • Hm, verstehe ich da was falsch, oder meint ihr, dass man nicht mal mehr "Hab ich." rufen darf?!
    Darf man jetzt auch nicht mehr seinem Mitspieler "Achtung, Hintermann" sagen, weil es ja den Gegenspieler irritieren könnte?!

  • chaotix Quatsch mit Sosse!
    Denn hätte jede Tatsachenentscheidung der Bundesliga ja zurück genommen werden! Siehe Wiese gg HSV!
    Wenn ich pfeife und gebe keine Karte auch wenn sie zwingend ist :gelbe_karte: dann istes eine Tatsachenentscheidung und auch kein Regelverstoss!


    Eheberater wenn es dir als unsportlich erscheint kannst du pfeiffen aber es muss schon irretierend sein für den Gegenspieler!

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  • Zitat von Eheberater;55833

    Hm, verstehe ich da was falsch, oder meint ihr, dass man nicht mal mehr "Hab ich." rufen darf?!
    ..................


    Das durfte man noch nie !


    Zitat von tillongi;55835

    chaotix Quatsch mit Sosse!
    Denn hätte jede Tatsachenentscheidung der Bundesliga ja zurück genommen werden! Siehe Wiese gg HSV!
    Wenn ich pfeife und gebe keine Karte auch wenn sie zwingend ist :gelbe_karte: dann istes eine Tatsachenentscheidung und auch kein Regelverstoss!


    Hier irrst Du aber!


    Wagner hat entschieden, dass das Foul von Wiese unsportlich - aber nicht brutal war - daher hat er :gelbe_karte: und nicht :rote_karte: gegeben.
    Das ist eine Tatsachenentscheidung!


    Handelt aber ein SR entgegen der Regeln dann handelt es sich um einen Regelverstoß.


    Straftstoß wird verwandelt - Mitspieler läuft zu früh rein - Spielfortsetzung Abstoß statt Wiederholung -> Regelverstoß


    Foul im Strafraum - SR gibt direkten FS statt Strafstoß -> Regelverstoß


    keine persönliche Strafe ausgesprochen -> obwohl zwingend vorgeschrieben -> Regelverstoß.


    Aber ich glaube wir drehen uns hier im Kreis.
    Frag bitte morgen Deinen Lehrwart

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    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Ich sehe eben auch wie gesagt nur die beiden Möglichkeiten. Entweder abpfeifen und gelb zeigen wegen Unsportlichkeit oder weiterlaufen lassen. Eine Mittellösung gibt es nicht, denn entweder ist der Ruf unsportlich und dadurch wird ein Gegenspieler irritiert oder alle Gegenspieler sind so weit vom Ball weg und es ist eindeutig nur sein Mitspieler gemeint und kein Gegenspieler erleidet dadurch einen Nachteil. Steht der Gegenspieler aber eng dran und stoppt dadurch ab, läßt den Ball durch oder geht nicht weiter in den Zweikampf oder zum Ball, dann liegt eine Unsportlichkeit vor und es muss zwingend eine Verwarnung geben.

  • Zitat von Eheberater;55833

    Hm, verstehe ich da was falsch, oder meint ihr, dass man nicht mal mehr "Hab ich." rufen darf?!
    Darf man jetzt auch nicht mehr seinem Mitspieler "Achtung, Hintermann" sagen, weil es ja den Gegenspieler irritieren könnte?!


    Du darfst schon das rufen aber es darf in keinster weise den Gegner Stören. Sonst Unsportlich und :gelbe_karte:

  • Chaotix: nun mal immer langsam mit den jungen Pferden!


    Eine nicht gegebene pers. Strafe ist selbstverständlich eine Tatsachenentscheidung.


    Soetwas macht sich ausschließlich im Beobachtungsbogen bemerkbar. Das habe ich letztes Jahr selber zu spüren bekommen. iFS wegen "Hatschi" gepfiffen, aber keine :gelbe_karte: gegeben. Gab 1 Punkt Abzug, aber es war kein Regelverstoß!


    Nochmal was Grundsätzliches: ich habe gestern nochmal mit meinem Lehrwartkollegen gesprochen (bis vor 2 Jahren selber noch SR auf der DfB-Liste). "Lass, Leo, Hab ich" und ähnliches wird nur gepfiffen, wenn man der Meinung ist, dass der Gegner irritiert wurde oder werden sollte. Denn dann ist es eine Unsportlichkeit und ist dann auch zwingend mit :gelbe_karte: zu ahnden.

  • Zitat von Christoph;55909

    Chaotix: nun mal immer langsam mit den jungen Pferden!


    Eine nicht gegebene pers. Strafe ist selbstverständlich eine Tatsachenentscheidung.



    Danke aber ich weiss nicht wie oft ich das noch schreiben sollte!
    Vielleicht glaub er ja dir!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Zitat von Christoph;55909

    Chaotix: nun mal immer langsam mit den jungen Pferden!


    Eine nicht gegebene pers. Strafe ist selbstverständlich eine Tatsachenentscheidung.


    Ihr müsst hier jedoch unterscheiden!
    Natürlich gibt es Situationen, wo eine nicht gegebene persönliche Strafe aus der persönlichen Beurteilung des Schiedsrichters resultiert.


    Siehe Tim Wiese, SR entscheidet sich für hart aber nicht brutal daher :gelbe_karte: statt :rote_karte: - Tatsachenentscheidung
    SR beurteilt eine vermeintliche Notbremse eben nicht als Notbremse und gibt :gelbe_karte: statt :rote_karte: - Tatsachenentscheidung


    Zitat von Christoph;55909

    .....denn dann ist es eine Unsportlichkeit und ist dann auch zwingend mit :gelbe_karte: zu ahnden.


    Danke aber ich weiss nicht wie oft ich das noch schreiben sollte!
    Vielleicht glaub er ( tillongi ) ja dir!


    2. Wird entgegen der Regel 12 auf die zwingend vorgeschriebene :gelbe_karte: verzichtet, so handelt der SR bewußt gegen die Regel 12 - aus welchen Gründen auch immer.


    Die Wertung eines solchen Falles, wenn beispielsweise ein bereits verwarnter Spieler Mitte der 1. Halbzeit seine 2. :gelbe_karte: hätte bekommen müssen, werden wir hier nicht klären können.
    Fakt ist jedoch, dass hier der SR vorsätzlich oder fahrlässig durch nicht befolgen der Regel, eine Mannschaft benachteiligt und unter Umständen damit das Spielergebnis beinflusst.


    Nirgendwo im gesamten Regelwerk ist durch die Formulierung "zwingend mit :gelbe_karte: zu ahnden" eine eindeutigere Situation geschaffen.


    Das ist nicht zu vergleichen mit :gelbe_karte: oder :rote_karte: oder keine Karte für ein gepfiffenes Foulspiel.


    Hier macht der SR etwas nicht - was er aber tun muss.


    Ich habe auch nirgendwo einen Präzidentsfall gefunden, wegen eines solchen Falles. Ich denke mal - das können eh nur die Sportrichter endgültig klären - wie sie in einen solchen Fall entscheiden würden.

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  • Ich glaube, es hat keinen Zweck. Vlt. läßt Du Dir mal erklären, was ein Regelverstoß ist. Ansonsten kann ich nur sagen :ruhe

  • Ich lass mich gerne eines besseren belehren - von einem Sportgericht!

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    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Sagt mal Leute:


    Seid ihr alle Besoffen?


    Welcher Umgangston schleicht sich denn hier ein? Reißt Euch mal am Riemen !



    Back to Topic:


    Ich gebe Chaotix recht - wenn ich dass Spiel wegen einer Unsportlichkeit unterbreche, muss die Verwarnung kommen, da sie zwingend vorgeschrieben ist (ist ja auch beim Meckern so: Unterbreche ich das Spiel: zwingend gelb und i.d.F - i.d.F. ohne gelb geht nicht). Gebe ich sie nicht, handele ich entgegen der Regel, also begehe ich einen Regelverstoß. Ob ein entsprechender Einspruch beim Sportgericht Anerkennung finden würde, ist mit Sicherheit von vielen weiteren Faktoren abhängig.

  • Ich habe ein vergleichbares Urteil gefunden, bei der UEFA - und aus dem schönen Bayern ( da scheint doch nicht alles anders )


    nun in Juristensprache der Sportrichter


    .....
    Gemäß Regel 5 der internationalen Spielregeln sind die Entscheidungen des Schiedsrichters über Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, endgültig. Regel 5 stellt die Wahrnehmungen des Schiedsrichters über Tatsachen aus dem Spiel unter den Schutz der Tatsachenentscheidung. Entscheidend kommt es demnach auf die Frage an, ob die zuvor ausgesprochene Verwarnung des Spielers eine Tatsache darstellt, die aus dem Spiel heraus wahrgenommen wird. Dies ist zu verneinen. Die in diesem Zusammenhang wahrgenommene Tatsache ist nämlich nur diejenige, ob der Spieler sich regelwidrig benommen hat und ob eine persönliche Strafe angezeigt ist. Dabei hat der Schiedsrichter im Rahmen seiner tatsächlichen Wahrnehmung auch die Schwere des Regelverstoßes festzustellen. Je nach der Schwere sieht Regel 12 die Verwarnung oder den Feldverweis vor. Gelangt der Schiedsrichter bei seiner Bewertung zu dem Ergebnis, dass eine Verwarnung auszusprechen ist, muss er einen bereits verwarnten Spieler nach der Regel 12, Nr. 7 zwingend vom Platz stellen. Der Schiedsrichter hat insoweit weder einen Bewertungs- noch einen Ermessensspielraum. Auf seine Wahrnehmung von Tatsachen kommt es also nicht mehr an, wenn er sich für eine Verwarnung entschieden hat. Je nachdem, ob der zu verwarnende Spieler bereits verwarnt ist oder nicht, muss die gelbe oder die gelb-rote Karte folgen. Kommt es aber in diesem Zusammenhang nicht auf die Tatsachenfeststellung an, kann ein diesbezüglicher Irrtum des Schiedsrichters auch nicht in den Bereich der unangreifbaren Tatsachenentscheidung fallen. Es liegt vielmehr ein Erklärungsirrtum des Schiedsrichters vor, der jedoch zugleich einen Regelverstoß gegen Regel 12 Nr. 7 darstellt.

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze liegt im vorliegenden Fall ein Regelverstoß vor.


    Dieses ist natürlich 1:1 umzusetzen auf zwingend vorgeschrieben Verwarnungen bei "lass" und "hab ich"

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:


    Zitat

    Gelangt der Schiedsrichter bei seiner Bewertung zu dem Ergebnis, dass eine Verwarnung auszusprechen ist,


    und nur dann.